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Potsdam, 23.03.2011

Appell der Stadt: Hundehalter sollen Stadtordnung einhalten

Mehr als 6.000 Vierbeiner sind in der Landeshauptstadt gemeldet. Deren Hinterlassenschaften werden jedoch immer mehr zum Ärgernis in der Stadt. Obwohl jeder Hundehalter gemäß § 8 der Stadtordnung zur unverzüglichen Beseitigung von Hundekot verpflichtet ist, gibt es immer noch viele, die sich nicht an die rechtlichen Regelungen halten. Aber auch die Tatsache, dass Hunde in Zonen, in denen ein Leinenzwang besteht, oft ohne Leine anzutreffen sind, stößt auf Unverständnis und Ärger bei denjenigen, die sich vor Hunden ängstigen oder sich von ihnen belästigt fühlen.

Die Beschwerden von Bürgern über Hundekot auf Gehwegen, Grünflächen, Spiel- und Bolzplätzen sowie Straßen haben erheblich zugenommen. Deshalb appelliert die Stadt an die Hundehalter, ihrer Verpflichtung nachzukommen und den Kot ihres Hundes nach dem „Geschäft" unverzüglich zu entfernen.

Andernfalls könnten je nach Örtlichkeit - zum Beispiel auf einer Straße oder einem Kinderspielplatz - Bußgelder bis zu 1000 Euro gegen den Hundehalter verhängt werden. Die Stadt stellt an dreißig so genannten „Dog-Stationen" Tüten zur Hundekotbeseitigung zur Verfügung.

Aber einige Hundehalter sind unbelehrbar und fühlen sich nicht verpflichtet, den Kot zu entfernen. Dieses rücksichtslose Verhalten der Hundehalter gefährdet die Ordnung und Sicherheit, denn der Hundekot hinterlässt nicht nur einen unästhetischen Anblick und einen unangenehmen Geruch, sondern er kann für andere Tiere und auch für Menschen gesundheitsgefährdend sein. Insbesondere kleine Kinder, die sich auf Spielplätzen aufhalten, könnten unmittelbar mit dem Hundekot in Berührung kommen und seien zugleich den in den Exkrementen enthaltenen Bakterien und Krankheitserregern ausgesetzt. Unter anderem ist deshalb ist auch nach der Stadtordnung das Mitbringen der Hunde auf diese Plätze grundsätzlich untersagt.

Nun gibt es sehr viele Hundehalter, für die das Beseitigen der Hunde-Notdurft selbstverständlich ist. Aber es gibt eben auch die Anderen, die das nicht tun.

Was kann die Stadt machen? Eine Überwachung durch die Ordnungsbehörden, vor allem in den Außenbezirken der Stadt, ist kaum möglich. Nur wenn die Hinterlassenschaft beweisbar und dem Hund einer bestimmten Person zuzuordnen ist, kann die Stadt diese Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld ahnden. Was rechtlich zwar klar geregelt ist, lässt sich eben oft in der Praxis kaum umsetzen und einen Bürger, der gerade hineingetreten ist, ärgert das natürlich trotzdem. Doch viel tun kann auch der Bürger nicht - außer, er wird Zeuge, wenn ein Hund seinem Bedürfnis nachgeht. Der Bürger kann den Halter ansprechen. Er kann dann auch die Polizei zur Feststellung der Personalien rufen und die Kommune wird im Nachhinein diese Ordnungswidrigkeit verfolgen.

Die Erfahrungen der Ordnungsämter haben gezeigt, dass allein mit dem Ordnungsrecht der Verschmutzung des öffentlichen Raumes durch Hundekot und das Umgehen des Leinenzwanges nicht begegnet werden kann. Hier ist gemeinsames Engagement der Bürgerinnen und Bürger in Verbindung mit dem Ordnungsamt gefragt. In erster Linie kann jedoch der Hundehalter mit der Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen und mit Rücksicht gegenüber anderen dazu beitragen, dass Mensch und Hund auch in einer Stadt miteinander leben können.

Potsdam, 23.03.2011

Veröffentlicht von:
Stadtverwaltung Potsdam

Info Potsdam Logo 2011-03-23 08:04:53 Vorherige Übersicht Nächste


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