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Potsdam, 24.04.2012

Änderung des Sortimentsrahmens für die Bahnhofspassagen

Der Potsdamer Hauptbahnhof mit den Bahnhofspassagen verzeichnet täglich viele tausend Pendler und Besucher. Die Bahnhofspassagen haben sich mit ihrem Angebot an Einzelhandelsnutzungen in dem durch den Bebauungsplan "Potsdam-Center" abgesteckten Rahmen zu einem wichtigen zentralitätsbildenden Sonderstandort entwickelt.

Nach dem aktuellen Stand der Umsetzung und verwaltungsseitigen Bewertung des Einzelhandelskonzeptes zeichnet sich ab, dass die in der Einkaufsinnenstadt und im Stadtteilzentrum Babelsberg entwickelbaren Potenziale nicht ausreichen, um den in den Jahren bis 2015 entstehenden Zusatzbedarf an Angeboten im Bereich der so genannten "Innenstadtsortimente" zu decken, also beispielsweise im Bereich von Bekleidung, Schuhen, Spielwaren. Nach den Leitlinien des Einzelhandelskonzeptes soll der prognostizierte Verkaufsflächenzusatzbedarf, der nicht in der Innenstadt oder Babelsberg realisiert werden kann, an den so genannten "zentralitätsbildenden Sonderstandorten" realisiert werden - sofern dies Zentren verträglich umgesetzt werden kann.

Die Stadtverordnetenversammlung hatte bereits im Jahr 2010 mit dem Aufstellungsbeschluss die Weichen für eine entsprechende Änderung des Bebauungsplans "Potsdam-Center" für die Bahnhofspassagen gestellt. Unter der Voraussetzung, dass die Innenstadt und das Zentrum von Babelsberg die beiden Schwerpunkte des Einzelhandels innerhalb der Landeshauptstadt Potsdam bilden, ist daher gutachterlich geprüft worden, ob das Sortimentsangebot um weitere innenstadtrelevante Sortimente ausgeweitet werden kann und falls ja, in welcher Größenordnung. Es ist ermittelt worden, bis zu welcher Verkaufsflächendimensionierung die bisher nicht zulässigen Sortimente Textilien, Schuhe, Drogerie- und Parfümeriewaren, Geschenkartikel / Papier- / Büro- und Schreibwaren, Haushaltswaren, Uhren / Schmuck sowie Sportartikel innenstadtverträglich zukünftig ausnahmsweise zugelassen werden können.

Die Verwaltung ist davon überzeugt, dass mit der geplanten Lockerung der Sortimentsbeschränkungen in einem verträglichen Maß sowohl die Kaufkraft in der Einkaufsinnenstadt gesichert als auch der Sonderstandort Bahnhofspassagen belebt werden kann.

Eine entsprechende Beschlussvorlage, mit der die Öffentlichkeitsbeteiligung zu dieser Änderung des Bebauungsplans eingeleitet werden soll, wird in die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 2. Mai eingebracht.

Potsdam, 24.04.2012

Veröffentlicht von:
Stadtverwaltung Potsdam

Info Potsdam Logo 2012-04-24 12:34:13 Vorherige Übersicht Nächste


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