Navigation überspringen
Potsdam, 22.04.2021

Änderung der Potsdamer Kinderspielplatzsatzung


Regelungen für Bauvorhaben mit mehr als drei Wohnungen

Die Potsdamer Verwaltung legt der Stadtverordnetenversammlung im Mai 2021 die geplante Änderung der Kinderspielplatzsatzung vor, mit der eine inhaltlichen Anpassung und rechtliche Aktualisierung erfolgt. „Kinder brauchen für ihre Entwicklung viel Raum, Bewegung an frischer Luft, kreatives Spiel und Sicherheit. Bewegung und Naturerleben sind für die kindliche Entwicklung wichtig, aber nicht selbstverständlich. Nur gut gestaltete Spielplätze bieten diese abwechslungsreichen und kindgerechten Spiel- und Erfahrungsräume. Die Landeshauptstadt Potsdam als eine der kinderfreundlichsten Städte in Deutschland sieht sich in der Pflicht, hier auch Vorreiter zu sein. Das Angebot an öffentlichen Spielplätzen wird ergänzt durch private Spielplätze, die durch die Bauherren und Grundstückseigentümer ab einem bestimmten Wohnungsangebot zu errichten, pflegen und unterhalten sind. Die Rahmenbedingungen und Anforderungen an private Spielflächen werden in der Potsdamer Kinderspielplatzsatzung geregelt, die wir nun aktualisieren wollen“, sagt Bernd Rubelt, Beigeordneter für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Umwelt.

Mit dem überarbeiteten und der Stadtverordnetenversammlung nun vorgelegten Vorschlag für die Änderung der Kinderspielplatzsatzung soll sichergestellt werden, dass die neue Brandenburgische Bauordnung als Ermächtigungsgrundlage auf die vorliegende Ortssatzung vollständig angewandt wird. Dies hat unter anderem zur Folge, dass die Pflicht zu Herstellung von Kinderspielplätzen bereits bei Wohnungsbauvorhaben mit mehr als drei Wohnungen besteht. Gleichzeitig wird den Bauherren aber auch die Möglichkeit eingeräumt, diese Verpflichtung durch die Zahlung eines Geldbetrages an die Landeshauptstadt abzulösen. Diese entscheidet im Einzelfall, ob eine Ablöse möglich ist. Die dann von den Bauherren gezahlten Beträge werden für den Bau, die Instandsetzung oder Modernisierung öffentlicher Kinderspielplätze verwendet.

Als weitere Neuerung wird allen Kinder und Jugendlichen der uneingeschränkte Zugang und die Nutzung der auf Basis dieser Satzung errichteten Spielflächen ermöglicht, die gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen aus den entsprechenden Bezugswohnungen den Spielplatz nutzen wollen.

Darüber hinaus enthält die Kinderspielplatzsatzung Regelungen und Vorgaben zu Größe, Ausstattung und Anforderungen an die unterschiedlichen Arten der Spielflächen, die nach Altersgruppen unterteilt werden und daher auch unterschiedlich auszustatten sind.

Potsdam, 22.04.2021

Veröffentlicht von:
Landeshauptstadt Potsdam

Info Potsdam Logo 2021-04-22 17:45:01 Vorherige Übersicht Nächste


870

Das könnte Sie auch interessieren:

Verkehrsprognose für die Woche

Verkehrsprognose für die Woche

vom 13. bis 19. April 10.04.26 - Friedrich-Engels-Straße Für die Beseitigung von Winterschäden in der Fahrbahn muss die Friedrich-Engels-Straße am 18. April 2026 in der Zeit von 7:00 Uhr bis voraussichtlich 18:00 Uhr zwischen ...
Bundesweite Speedweek am 15. April

Bundesweite Speedweek am 15. April

Potsdamer Ordnungsamt beteiligt sich 02.04.26 - Überhöhte Geschwindigkeit zählt nach wie vor zu den Hauptursachen für Verkehrsunfälle in Deutschland. Häufig führt sie zu schweren Unfällen mit Verletzten oder sogar tödlichem Ausgang. ...
Verkehrsprognose für die Woche

Verkehrsprognose für die Woche

vom 6. bis 12. April 02.04.26 - Nördliches Stadtgebiet Für die Beseitigung von Winterschäden an der Fahrbahn kommt es zu Einschränkungen in folgenden Straßen: Zeppelinstraße; Friedrich-Ebert-Straße, Heinrich-Mann-Allee, ...
Ostern im #Lieblingspark

Ostern im #Lieblingspark

Nachtwanderung und Osterfeuer am Wochenende im Volkspark Potsdam 01.04.26 - Freitag, 03. April 2026, 20:00 – 21:00 Uhr Nachtwanderung zu den Amphibien Anfang April stehen heimische Amphibien im Mittelpunkt der nächtlichen Wanderung durch den Remisenpark der NABU-Ortsgruppe. Die Teilnehmenden ...
Carsten Schulte wird technischer Geschäftsführer der EWP

Carsten Schulte wird technischer Geschäftsführer der EWP

01.04.26 - Der Aufsichtsrat der Energie Wasser Potsdam GmbH hat am 30. März 2026 beschlossen, Carsten Schulte mit Wirkung zum 1. April 2026 zum technischen Geschäftsführer zu bestellen. Herr Schulte ist derzeit als ...

 
Facebook twitter