Änderung der Parkgebühren in der Potsdamer Innenstadt
Ab dem 1. März 2016 wird an den Parkscheinautomaten der Potsdamer Innenstadt der neue Parktarif entsprechend der geänderten Parkgebührenordnung eingeführt. Der dann gültige Gebührensatz von 2 Euro je Stunde wird im Gebiet zwischen Hegelallee, Kurfürstenstraße, Hebbelstraße, Charlottenstraße und Schopenhauerstraße erhoben. In den übrigen Bereichen bleibt die bisherige Gebührenhöhe unverändert.
Die Erhöhung der Parkgebühren im Kernbereich der Innenstadt zielt auf die Reduzierung der nach wie vor hohen Parkraumauslastung in diesem Bereich ab und soll eine bessere Verteilung der Parkraumnachfrage bewirken. Die Einnahmen sind für die Straßenunterhaltung vorgesehen. Die Mittel werden dringend benötigt, um Gefahrenabwehrmaßnahmen im öffentlichen Verkehrsraum durchzuführen. Insbesondere hinsichtlich der Schulwegsicherung und der Barrierefreiheit für Behinderte ist die Gefahrenabwehr von größter Bedeutung.
Grundlage der Gebührenanpassung bildet der Stadtverordnetenbeschluss zur Weiterentwicklung des Parkraumkonzeptes Innenstadt vom 4. März 2015 (14/SVV/1170), der unter anderem die Prüfung einer Parkgebührenanhebung vorsieht, um die Parksituation in diesem Bereich nachhaltig zu ordnen. Im Ergebnis der daraufhin veranlassten Erhebung zur Parkraumauslastung zeigt sich, dass mit der noch aktuellen Parkgebührenhöhe, vor allem im Kernbereich der Innenstadt, noch keine ausreichende Lenkungswirkung bezüglich des ruhenden Verkehrs erzielt werden konnte und es noch immer zu einer hohen Auslastung, teilweise zu einer Überauslastung, des vorhandenen Parkraums gekommen ist. Dagegen bestehen in den Randbereichen der Innenstadt vielfach noch freie Parkmöglichkeiten zur Verfügung.
Insgesamt werden für 720 der 1.400 vorhandenen Stellplätze Parkgebühren erhoben, die anderen 680 Plätze sind für Bewohner mit Bewohnerparkausweis reserviert. In den äußeren Bereichen bleibt die Gebührenhöhe dagegen unverändert. Auswirkungen auf die Parkgebühren in den Parkhäusern hat die geplante Erhöhung nicht.
Potsdam, 28.02.2016Veröffentlicht von:
Stadtverwaltung Potsdam
