Ab sofort Grill- und Feuerverbot auf öffentlichen Flächen
Landeshauptstadt Potsdam
Aufgrund der Hitze- und Trockenperiode und der damit verbundenen hohen Brandgefahr verbietet die Landeshauptstadt Potsdam als Gefahrenabwehrmaßnahme ab sofort das Grillen und offenes Feuer auf allen öffentlichen Flächen der Stadt, einschließlich der Grünflächen und Badestellen. Eine entsprechende Allgemeinverfügung ist heute erlassen worden. Das Grill- und Feuerverbot in öffentlichen Park- und Grünanlagen, Erholungsanlagen, auf Liegewiesen, an Badestellen oder anderen zugänglichen Bereichen in der Landeshauptstadt gilt bis einschließlich 31. August 2018. Verstöße gegen die Allgemeinverfügung können mit einem Zwangsgeld von 10 Euro bis 50.000 Euro bestraft werden. Die Inspektoren des Ordnungsamtes kontrollieren das Grillverbot auf allen öffentlichen Flächen.
„Wir appellieren an die Potsdamerinnen und Potsdamer, auch auf den Privatflächen keine offenen Feuer zu entfachen und beim Grillen besonders vorsichtig zu sein. Schon kleinste Funken können bei dieser Witterung schlimmste Auswirkungen haben. Auch Zigaretten, häufig Ursache für Brände, gehören grundsätzlich nicht rücksichtslos auf den Boden oder in die Natur geworfen, sondern in den Abfallbehälter“, sagt Rainer Schulz, kommissarischer Leiter der Potsdamer Feuerwehr.
Die Landeshauptstadt Potsdam als zuständige Ordnungsbehörde kann auf der Grundlage des § 13 des Ordnungsbehördengesetzes (OBG) die notwendigen Maßnahmen treffen, um eine im einzelnen Falle bestehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren. Die Anordnung ist ein geeignetes, erforderliches und angemessenes Mittel um die bestehende Brandgefahr zu vermeiden. Die Sommerhitze, Temperaturen über 30 Grad und die seit Wochen anhaltende Trockenheit haben zur Folge, dass die Böden in den öffentlichen Grünanlagen stark ausgetrocknet sind. Ausgetrocknete Gräser, Sträucher, unachtsam weggeworfene Zigarettenkippen, aber auch Glasscherben können schnell die Ursache für sich ausbreitende Brände sein. Selbst der kleinste Funke kann fatale Auswirkungen haben und große Schäden anrichten.
Durch das Verbot sollen auch die erheblichen Belästigungen durch Rauch, Geruch oder Flugasche vermieden werden. Selbst die kleinste Unachtsamkeit könnte einen verheerenden Brand auslösen. Für heute und in den kommenden Tagen sind laut Deutschem Wetterdienst Spitzenwerte von bis zu 34 Grad möglich. Auch die Ozonwerte sind sehr hoch. Abgase, zum Beispiel durch hohes Verkehrsaufkommen sowie durch das Grillen begünstigen den Anstieg von Ozonwerten.
Allgemeinverfügung Grillverbot auf öffentlichen Flächen vom 27. Juli bis 31. August 2018 Allgemeinverfügung Grillverbot und Verbot offener Feuer auf allen öffentlichen Flächen vom 27. Juli bis 31. August 2018 (PDF; 188,06 KB)Potsdam, 27.07.2018Veröffentlicht von:
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