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Potsdam, 04.01.2012

Woidke: Flüchtlinge haben Recht auf menschenwürdige Lebenssituation

Die brandenburgischen Neuregelungen zur sogenannten Residenzpflicht für Asylbewerber und geduldete Ausländer haben sich nach Ansicht von Innenminister Dietmar Woidke bewährt. „Durch diese Neuregelungen hat sich die Lebenssituation der weitaus meisten Asylsuchenden und Geduldeten in Brandenburg wesentlich verbessert“, sagte Woidke heute in Potsdam. Die Regelungen betreffen mehr als 3.000 Menschen, die sich als Asylbewerber oder geduldete Ausländer derzeit in Brandenburg aufhalten.

Als die rot-rote Koalition im Herbst 2009 ihre Arbeit aufnahm, sei die Situation der Flüchtlinge in Brandenburg noch geprägt gewesen von einer „engen Auslegung der Regelungen des Aufenthalts- und Asylverfahrensrechts“, sagte Woidke. Die Asylsuchenden und die überwiegende Zahl der Geduldeten durften sich bis dahin nur im Bezirk der Ausländerbehörde aufhalten, der sie zugewiesen waren, also in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt. Für das Verlassen dieses Bereichs benötigten sie eine vorherige Erlaubnis. „Das war eine bürokratische Erschwernis, welche die Pflege familiärer, freundschaftlicher, kultureller und sonstiger Kontakte zu Menschen außerhalb dieser Grenzen erschwerte oder schier unmöglich machte“, unterstrich der Minister. Verstöße gegen die räumliche Beschränkung wurden als Ordnungswidrigkeit, im Wiederholungsfall als Straftat verfolgt.

Der Koalitionsvertrag von 2009 und ein Landtagsbeschluss vom 17.12.2009 verpflichteten die Landesregierung, sich für die Abschaffung dieser räumlichen Beschränkung – die auch „Residenzpflicht“ genannt wird – einzusetzen und, solange dies nicht erreicht ist, die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten gemeinsam mit Berlin so großzügig wie möglich zu handhaben. „Diesen Auftrag haben wir vollständig erfüllt. Das Innenministerium hat geliefert“, betonte Woidke.

Im Juli 2010 trat die „Verordnung über das vorübergehende Verlassen des Bereichs der Aufenthaltsgestattung“ in Kraft. Gleichzeitig wurde ein mit Berlin abgestimmter Erlass herausgegeben, mit dem auf eine großzügige Ausübung des Ermessens der Ausländerbehörden hingewirkt werden sollte. „Seither dürfen sich Asylsuchende und Geduldete - ohne dass sich der zugewiesene Wohnsitz ändert - im gesamten Land Brandenburg ohne besondere Erlaubnis frei bewegen“, erläuterte Woidke. „Der Rechtsanspruch auf Erteilung einer Verlassenserlaubnis für Fahrten an grundsätzlich jeden Ort in Deutschland wurde erheblich ausgeweitet. Außerdem können die Asylsuchenden und Geduldeten, sofern keine Ausschlussgründe vorliegen, eine Dauererlaubnis erhalten, mit der sie sich, wann immer sie wollen, vorübergehend und unter Beibehaltung ihres zugewiesenen Wohnsitzes in Berlin aufhalten können. Das ist eine in der Bundesrepublik bisher einmalige und unter großzügiger Auslegung der gesetzlichen Bestimmungen geschaffene Möglichkeit“, betonte der Minister, der der Berliner Seite für ihr Entgegenkommen ausdrücklich dankte.

Die neuen Regelungen hätten sich in der Praxis bewährt, sagte Woidke. Dies sei das Ergebnis einer Umfrage des Innenministeriums unter den mit der sogenannten Residenzpflicht befassten Behörden und Institutionen. „Die Rückmeldungen sind eindeutig: Die von manchen befürchteten Probleme nach den Lockerungen, wie verstärktes Untertauchen, Zunahme von Straftaten, Verzögerung von Asylverfahren mangels Erreichbarkeit, sind nicht eingetreten. Polizei und Justiz, Brandenburger und Berliner Behörden sowie Sozial- und Jugendbehörden sehen keine oder kaum Probleme mit den neuen Regelungen“, betonte Woidke.

Das sei auch einer der entscheidenden Gründe, dass dem Brandenburger Beispiel inzwischen weitere Bundesländer gefolgt sind. Die Ausdehnung des Aufenthaltsbereichs von Asylsuchenden auf das gesamte Bundesland habe inzwischen Nachahmung in Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern gefunden.

Woidke räumte ein, dass die Landesregierung noch mehr erreichen wollte: „Das betrifft in erster Linie unsere Bemühungen um eine gänzliche Abschaffung der Residenzpflicht. Unser gemeinsam mit Bremen, Berlin und Nordrhein-Westfalen eingebrachter Änderungsantrag, der die Residenzpflicht zum Ausnahmefall und die Bewegungsfreiheit zur Regel machen sollte, hat Ende 2010 im Bundesrat leider keine Mehrheit gefunden. Hier müssen wir wohl zunächst auf andere Mehrheitsverhältnisse in der Länderkammer und im Bund warten. Das heißt aber nicht, dass wir solange das Thema abhaken. Im Gegenteil, wir werden da hartnäckig am Ball bleiben.“

Ein Projekt im Jahr 2012 sei die Überarbeitung des Erlasses zur Residenzpflicht. „Was die von den Flüchtlingsberatungsstellen geforderte Abschaffung oder Einschränkung der Ausschlussgründe für die Dauerverlassenserlaubnis nach Berlin angeht, so werden wir die Argumente prüfen, mit Berlin über die Einzelheiten verhandeln und dann sehen, wo Veränderungen angezeigt und realisierbar sind“, kündigte Woidke an. „Dabei werden wir uns auf das Ergebnis unserer Befragung stützen und auch darauf hinwirken, mit dem Erlass eine weitgehend gleichmäßige Anwendung im ganzen Land zu erreichen.“

„Menschen, die als Flüchtlinge zu uns kommen, befinden sich in vielfach schwieriger Lage. Für sie sind viele Fragen ihrer Lebensperspektive offen. In dieser Zeit persönlicher Sorge und notwendiger rechtlicher Klärungen haben sie unabhängig von entsprechenden Ansprüchen oder auch unabweisbaren Versagensgründen das Recht auf eine menschenwürdige Lebenssituation“, betonte der Innenminister. Dazu gehöre, vorhandene Spielräume zu nutzen und gegebenenfalls auch zu erweitern.

Woidke informierte abschließend über einen Erlass des Innenministeriums, der kurz vor dem Jahreswechsel für die Ausländerbehörden, vor allem aber für rund 120 Ausländer in Brandenburg, die Ende 2009 nochmals eine Aufenthaltserlaubnis auf Probe für zwei Jahre erhielten und zuvor langjährig geduldet waren, eine wichtige Frage kläre: „Es geht um diejenigen, die es trotz ernsthafter Bemühungen nicht geschafft haben, in der zum Ende des vergangenen Jahres ausgelaufenen Frist für ihren Lebensunterhalt selbst zu sorgen. Sie sind auch weiterhin nicht von Abschiebung bedroht, ihre Aufenthaltserlaubnis werden die Ausländerbehörden erneut verlängern. Brandenburg gehört damit zu den ersten Ländern, die einen entsprechenden Beschluss der Innenministerkonferenz vom vergangenen Dezember aktiv umsetzen.“

Potsdam, 04.01.2012

Veröffentlicht von:
Ministerium des Innern des Landes Brandenburg

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