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Potsdam, 06.11.2013

Vogelsänger novelliert ÖPNV-Gesetz

Das Kabinett hat heute die Novelle des ÖPNV-Gesetzes beschlossen. Für die Infrastruktur von Straßenbahnen und Elektrobussen mit Oberleitungen wird es ebenso mehr Geld geben wie für Rufbusse. Die Kooperation verschiedener Verkehrsunternehmen bekommt schon bei der Planung von Angeboten mehr Gewicht.

Infrastrukturminister Jörg Vogelsänger: „Unser ÖPNV-Gesetz ist seit der vorigen Novelle 2007 bundesweit eines der modernsten. Dennoch wollen wir das Gesetz weiter entwickeln und möchten einige Stellschrauben verändern. Ich bin zuversichtlich, dass unser Entwurf im Landtag unterstützt wird.“

Nach der Abstimmung mit den Ressorts und den kommunalen Spitzenverbänden wurde der Entwurf heute vom Kabinett beschlossen. Noch in diesem Jahr wird die erste Lesung im Landtag stattfinden. Zweite Lesung und Verabschiedung stünde Anfang 2014 auf der Tagesordnung des Landtages. Das Gesetz könnte dann Anfang 2014 rückwirkend zum 1. Januar in Kraft treten.

Das Land Brandenburg hat in einer Finanzierungsreform des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) 2005 die bis dahin zersplitterten ÖPNV-Fördermittel bei den gesetzlichen Aufgabenträgern weitgehend zusammengeführt. Seitdem beträgt die pauschalierte Zuweisung an die kommunalen Aufgabenträger 83 Millionen Euro im Jahr. Diese Summe wird um zwei Millionen auf 85 Millionen Euro jährlich erhöht.

Seit 2005 wurden zudem durchschnittlich rund 4,6 Millionen Euro pro Jahr Fördermittel für die Infrastruktur von Straßenbahnen und Oberleitungsbussen ausgereicht. Diese Einzelfallförderung wird in das System der erfolgsorientierten Zuweisung ab 2014 integriert. Das jährliche Fördervolumen wird auf 5 Millionen Euro (zusätzlich zu den 85 Millionen Euro) aufgestockt und den betroffenen kommunalen Aufgabenträgern pauschal zugewiesen.

Zweitens soll die Zusammenarbeit der kommunalen Aufgabenträger bei grenzüberschreitenden Verkehren gestärkt werden. Das Gesetz schreibt in Zukunft vor, schon bei der Planung von Angeboten die Abstimmung mit dem Nachbarlandkreis oder der kreisfreien Nachbarstadt zu suchen.

Ebenfalls neu: Gestärkt werden Rufbusse und Anrufsammeltaxis in Gebieten und in Tageszeiten mit geringer Nachfrage – die so genannten „alternativen Bedienformen“. Ziel ist es, bedarfsgesteuerte Angebote stärker zu fördern. Dies geschieht außerhalb des ÖPNV-Gesetzes unter Einsatz weiterer Regionalisierungsmittel. Das Ministerium schätzt den Bedarf hierfür vorläufig mit 300.000 bis 400.000 Euro pro Jahr ein.

Potsdam, 06.11.2013

Veröffentlicht von:
Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft Brandenburg

Info Potsdam Logo 2013-11-06 14:44:54 Vorherige Übersicht Nächste


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