
ViP kündigt Generalplanervertrag für die Tramstrecke nach Krampnitz
Neue Ausschreibung für restliche Planungsleistungen wird vorbereitet
Die ViP Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH hat den Generalplanervertrag mit der ARGE Obermeyer/Ramboll (ARGE) für die Planungsarbeiten zur Straßenbahnstrecke nach Krampnitz gekündigt. Vertragsgegenstand war eine genehmigungsfähige Planung für die verschiedenen Bauabschnitte als Grundlage für die angestrebten Planfeststellungsbeschlüsse.
Die Vertragskündigung durch die ViP erfolgte in Abstimmung mit der Landeshauptstadt Potsdam. Der Grund sind zahlreiche signifikante Planungsfehler der ARGE. Zudem gab es durch die ARGE verschuldete Zeitverzüge von insgesamt ca. 1,5 Jahren inklusive phasenweisem Aussetzen von Planungsarbeiten. Vom Landesbetrieb für Bauen und Verkehr (LBV) im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens gegenüber der ARGE geforderte Nachbesserungen wurden von dieser zurückgewiesen, die Planungsarbeiten temporär eingestellt und die Fortsetzung der Planungsarbeiten ausschließlich gegen Zahlungen für den nicht vertragskonformen Planungsmehraufwand gegenüber der ViP in Aussicht gestellt.
Außerdem wurde seitens der ARGE mit Zeitdruck eine Bankbürgschaft über eine Million Euro von der ViP gefordert. Nachdem die ViP um Aufschub für die Entscheidung gebeten hatte, um die notwendigen Gremienbeschlüsse herbeizuführen, kündigte die ARGE den Vertrag am 10. Juli 2025, die Gegenkündigung der ViP erfolgte am 15. Juli 2025. Die Vorlage der Bürgschaft wäre durch die ViP möglich gewesen.
ViP-Geschäftsführer Uwe Loeschmann: „Insgesamt bewertet die ViP die Vertragsbeendigung mit der ARGE als Möglichkeit, das Projekt mit neuen Projektpartnern sach- und zielorientiert erfolgreich fortzuführen. Aktuell werden die Leistungsbeschreibungen für die nun erforderlichen Ausschreibungen der noch fehlenden Planungsphase vorbereitet, um die Planfeststellungsverfahren zeitgerecht und erfolgreich abzuschließen. Durch diese Vorgehensweise wollen wir signifikante Terminverzögerungen bis zu den Planfeststellungsbeschlüssen vermeiden.“
Eine europaweite Ausschreibung ist wegen Unterschreiten der Wertgrenzen nicht erforderlich.
Dabei handelt es sich um die Leistungsphase 4 nach Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)
Trotz der beschriebenen Leistungsstörungen von Seiten der ARGE konnten die Planfeststellungsverfahren für den 2-gleisigen Ausbau im Bereich der Roten Kaserne und den neuen Streckabschnitt ab Campus Jungfernsee in Abstimmung mit dem LBV gestartet werden und befinden sich derzeit in der Prüf- bzw. Auslegungsphase.
Der juristische Umgang mit der ARGE und die zeitliche Planung der weiteren Schritte befindet sich in Bearbeitung und Abstimmung mit unseren Projektpartnern.
Veröffentlicht von:
ViP Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH
