Verwaltung empfiehlt Ablehnung des gewerblich-industriellen Vorhaltestandorts im Regionalplan Havelland-Fläming
Landeshauptstadt Potsdam
Die Stadtverwaltung empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, einen bislang durch die Landes- und Regionalplanung an der Autobahnabfahrt Potsdam Nord (westlich der Bundesautobahn A10 und nördlich der Landestraße L204) vorgesehenen Vorhaltestandort für großflächige gewerblich-industrielle Vorhaben aufzugeben. Dieser wurde in einem Gutachten des Landes Brandenburg im Jahr 2007 ermittelt und seitdem als grundsätzlich gut geeignet für die Ansiedlung bedeutsamer Industrievorhaben auf Landesebene geführt.
Im früheren Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg (LEP B-B) war der Standort bereits ohne nähere Abgrenzung als Vorsorgestandort für großflächige gewerblich-industrielle Vorhaben gekennzeichnet. Mit Inkrafttreten des heutigen Landesentwicklungsplans Hauptstadtregion (LEP HR) im Mai 2019 wurde diese Aufgabe auf die nachfolgende Ebene der Regionalplanung übertragen.
Im nun vorliegenden Arbeitsstand des Regionalplans, zu dem die Landeshauptstadt zur Stellungnahme aufgefordert wurde, wird der Vorhaltestandort nun in der Kartendarstellung mit einer Gesamtfläche von bis zu circa 130 Hektar konkretisiert.
Nach heutiger Einschätzung der Landeshauptstadt berücksichtigt diese Darstellung jedoch nicht in ausreichendem Maße die nötigen Abstandspuffer zu benachbarten Ortslagen, Überflutungsflächen und dem Vogelschutzgebiet „Mittlere Havelniederung“. Im Ergebnis würde eine Flächengröße von maximal 65 bis 70 Hektar verbleiben, deutlich unterhalb der Richtgröße von 100 Hektar für Vorsorgestandorte.
Zusätzlich wird die derzeitige Anbindung mit den Verkehrsmitteln des Umweltverbundes als deutlich zu schlecht für eine Entwicklung mit möglicherweise mehreren tausend Arbeitsplätzen eingeschätzt. Hierfür wäre zum Beispiel die im aktuellen INSEK (Arbeitsstand) skizzierte Fortführung der Straßenbahn von Krampnitz über Fahrland und Satzkorn oder die Wiederinbetriebnahme des Bahnhofs Satzkorn vonnöten.
Abschließend bestehen im östlich der Autobahn gelegenen Gewerbegebiet „Friedrichspark“ (Bebauungsplan Nr. 156 „Gewerbeflächen Friedrichspark“, derzeit in Änderung) noch umfangreiche Flächenreserven von circa 50 Hektar, die vorrangig vor der Inanspruchnahme zusätzlicher Freiflächen aktiviert werden sollten.
Im Ergebnis wird daher empfohlen, den gewerblich-industriellen Vorhaltestandort im Regionalplan aufzugeben. Geprüft werden soll jedoch, ob autobahnnahe Teilflächen im Bereich Potsdam Nord zur Umsetzung des Potsdamer „Masterplans 100% Klimaschutz bis 2050“ und mit Förderung auf Grundlage des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes geeignet sind, um temporär Freiflächensolaranlagen zu errichten.
Potsdam, 26.04.2021Veröffentlicht von:
Landeshauptstadt Potsdam
