Veränderungssperre für Kleingartenanlage Angergrund soll verlängert werden
Landeshauptstadt Potsdam
Die Landeshauptstadt Potsdam plant eine Verlängerung der Satzung über die Veränderungssperre im Bereich des Bebauungsplans Nr. 162 „Kleingartenanlage Angergrund“ und unterstreicht damit das Ziel, die Flächen als Kleingärten dauerhaft und planungsrechtlich zu sichern. Eine entsprechende Beschlussvorlage wird am 4. November in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht.
Nachdem die SVV im Dezember 2018 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 162 „Kleingartenanlage Angergrund“ gefasst hat, wurde Ende Januar des vergangenen Jahres die Satzung über die Veränderungssperre im Bereich des Bebauungsplans beschlossen. Die Veränderungssperre hat als Instrument der Bauleitplanung zum Ziel, während des Zeitraums der Aufstellung des Bebauungsplans den Planungsraum vor der Errichtung von baulichen Anlagen zu sichern, die den Vorgaben des Bebauungsplans entgegenstehen.
Nach dem Baugesetzbuch gilt der Erlass einer Veränderungssperre zunächst für maximal zwei Jahre. Die Frist beginnt in der Regel mit dem Zeitpunkt der ortsüblichen Bekanntmachung. Mit dem Ablauf der Zwei-Jahres-Frist tritt die Veränderungssperre normalerweise außer Kraft.
Da es nach Auswertung der frühzeitigen Beteiligung und hinsichtlich der anstehenden weiteren Beteiligungen zeitlich nicht möglich sein wird, den Bebauungsplan vor dem Ablauf der Frist der Geltungsdauer der Veränderungssperre in Kraft zu setzen, soll diese um ein Jahr verlängert werden. Ohne eine Verlängerung der Veränderungssperre ist die Durchsetzung der Planungsziele gefährdet. Nach einem Beschluss durch die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung Anfang Dezember kann die Satzung so bekannt gemacht werden, sodass die Anfang Februar auslaufende Veränderungssperre entsprechend um ein Jahr verlängert wird.
Potsdam, 21.10.2020Veröffentlicht von:
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