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Potsdam, 29.08.2013

Tack: Korrektur des Risikostrukturausgleichs nicht verzögern

Das Bundesversicherungsamt hat die Praxis mancher Krankenkassen kritisiert, vor allem um junge und gesunde Neukunden zu werben und gleichzeitig Ältere und Kranke abzulehnen oder zur Kündigung zu bewegen. „Gesetzliche  Krankenkassen haben die  Pflicht, jeden aufzunehmen, der aufgenommen werden will. Das gehört zum Solidarprinzip und ist von allen Krankenkassen zu beachten“, sagte Brandenburgs Gesundheitsministerin Anita Tack.

„In diesem Zusammenhang muss das Bundesversicherungsamt aber endlich auch seiner gesetzlichen Verpflichtung zur Anpassung der Zuweisungen an Krankenkassen aus dem Gesundheitsfonds nachkommen, indem es die aktuellen Zuweisungen korrigiert“, so die Ministerin mit Blick auf den Urteilsspruch des Landessozialgerichts (LSG) Nordrhein-Westfalen von Anfang Juli. „Der Methodenfehler ist seit langem bekannt. Die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds für das Jahr 2013 müssen schnellstens korrigiert und die Zuweisungen für 2014 neu berechnet werden, damit die tatsächlich entstandenen Kosten für ältere, oft chronisch kranke Menschen entsprechend berücksichtigt werden“, so Tack. Hier sei Bundesgesundheitsminister Bahr in der Pflicht, schnellstens für Klarheit zu sorgen.

Gerade in einem Land wie Brandenburg, das vom demographischen Wandel im besonderen Maß betroffen ist, müssen die Krankenkassen für Ältere und Kranke ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt bekommen. Das dringend notwendige Geld soll für die Verbesserung der Versorgung verwendet werden.

„Die Bundespolitik steht nun in der Pflicht, diesen Auftrag zum Erhalt des solidarischen Krankenversicherungssystems zeitnah umzusetzen“, so Tack, die unter anderem die Aufsicht über die größte regionale Versorgerkasse, die AOK Nordost ausübt. Sie forderte erneut eine  gerechtere Verteilung der Gelder anhand wissenschaftlich belegter Kriterien.   

Brandenburgs Gesundheitsministerin hat sich  bereits mehrfach gegenüber dem Bundesgesundheitsminister  für eine gerechtere Verteilung der Gelder aus dem Gesundheitsfonds eingesetzt. Spätestens seit September 2011 war dem Bundesgesundheitsministerium und dem BVA durch ein Gutachten des wissenschaftlichen Beirates des BVA der systematische Fehler bekannt. 

 

Hintergrund:

Schon 2009 machte die AOK darauf aufmerksam, das der vom BVA angewandte Maßstab für die Verteilung der Gelder unterjährig Verstorbener einen Methodenfehler darstellt. Obwohl der Systemfehler sowohl von Wissenschaftlern, als auch vom BVA und dem BMG als Tatsache akzeptiert wurde, wurde er nicht korrigiert. Im Prozess wurde deutlich, dass den Krankenkassen, die intensive Pflege zum Lebensende von Versicherten nur in geringem Maß ersetzt wird.

Besonders hart trifft dies Krankenkassen mit vielen älteren und hochbetagten Kranken. Die AOK Nordost mit vielen Versicherten in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg ist besonders betroffen. Berechnungen haben einen jährlichen Fehlbetrag in zweistelliger Millionenhöhe ergeben. Durch den fortschreitenden demographischen Wandel potenziert sich das Problem und die Verluste pro Jahr nehmen weiter zu. 

Das ist auch ein Grund dafür, dass einige Kassen Prämien ausschütten können und andere Kassen Zusatzbeiträge erheben müssen. 

Bislang hatte der Bundesgesundheitsminister als Fachaufsicht verhindert, dass das BVA das Problem löst und die Zuweisungsmodalitäten ändert, da zeitgleich die Probleme bei der Unterdeckung im Krankengeld oder bei den Auslandsversicherten geklärt werden sollten. 

Als Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz hatte sich Tack im Januar 2013 erneut an Bundesgesundheitsminister Bahr gewandt und diese unzulässige Verquickung der Probleme kritisiert. Das LSG war in diesem Punkt einem Sachverständigen gefolgt, der dies ebenfalls als unzulässig beschrieben hatte. 

Potsdam, 29.08.2013

Veröffentlicht von:
Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MUGV)

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