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Potsdam, 23.10.2020

Stadtentwicklungskonzept Einzelhandel der Landeshauptstadt Potsdam


Entwurf wird der Stadtverordnetenversammlung am 4. November 2020 vorgelegt

Die Landeshauptstadt Potsdam schreibt ihr Einzelhandelskonzept aus dem Jahr 2014 fort. Unter der neuen Bezeichnung Stadtentwicklungskonzept (STEK) Einzelhandel wird es am 4. November in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht.

Die Landeshauptstadt Potsdam steuert bereits seit vielen Jahren die räumliche Entwicklung des Einzelhandels auf der Grundlage von städtebaulichen Konzepten. Bernd Rubelt, Beigeordneter für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Umwelt erklärt, warum: „Die Stadt- und Ortsteilzentren sind uns mit ihren Einkaufsmöglichkeiten und Dienstleistungsangeboten als Treffpunkte und Orte des öffentlichen Lebens und der Kommunikation schon immer besonders wichtig. Eine konzeptionelle Fokussierung auf die Zentren, die wir teilweise auch durch Sanierungsmaßnahmen und mit Mitteln der Städtebauförderung sehr aufwendig aufgewertet haben, war und ist erforderlich. Nur so werden die Zentren ihre Einkaufsfunktion bewahren und sich die Potsdamer weiterhin wohnortnah versorgen können“. Das STEK Einzelhandel enthält die erforderliche Fokussierung auf die Zentren und kann auch bei den derzeitigen Rahmenbedingungen, die von einigen Unsicherheiten durch die Corona-Pandemie geprägt sind, als konsistentes Gesamtkonzept genutzt werden. Es wird die gesamtstädtische Grundlage für zielgerichtete handelsbezogene und bauleitplanerische Entscheidungen bilden.

Die Innenstadtentwicklung bedarf vor dem Hintergrund der aktuellen Situation des Handels einer besonderen Befassung. „Wir haben uns entschieden, eine Untersuchung zur grundsätzlichen künftigen Funktionalität und zu entsprechenden Entwicklungsszenarien der Potsdamer Innenstadt auszuschreiben. Neben einigen Geschäftsaufgaben in der Innenstadt durch namhafte Filialisten waren auch die Gespräche im Vorfeld der drohenden Schließung der Karstadt-Filiale im ,Stadtpalais Potsdam‘ maßgeblicher Treiber zur Entscheidung für die Vergabe einer gesonderten Studie“, so Rubelt weiter.

Im STEK Einzelhandel wird zunächst die gesamtstädtische Einzelhandelssituation beleuchtet. Die dargestellten Ergebnisse stammen im Wesentlichen aus der Zeit vor den Schutzmaßnahmen und Kontakteinschränkungen im Frühjahr 2020, die durch die COVID-19-Infektionswelle ausgelöst wurden und die sich restriktiv auf viele Einzelhandelsbranchen auswirkten. Das dargestellte Ergebnis ist hier positiv: Es zeigte sich, dass die Verkaufsfläche im Vergleich zu den Erhebungen für das Konzept 2014 deutlich zugenommen hat. Sie ist um zwölf Prozent gestiegen von rund 272.375 auf circa 305.355 Quadratmeter. Noch stärker sind die Umsätze im gleichen Zeitraum gestiegen (+ 16 Prozent). Dies ist ein Indiz für die zunehmende Attraktivität Potsdams als Einzelhandelsstandort. Dies belegt auch die Bindungsquote der Kaufkraft von 107,3 Prozent. Das bedeutet, dass der Potsdamer Einzelhandel mehr Kaufkraft bindet als der Potsdamer Bevölkerung zur Verfügung steht. Kaufkraft fließt also aus der Region in die Landeshauptstadt. Die Zahl der Betriebe ist im Vergleich zur vorherigen Erhebung um ca. 0,5 Prozent gesunken; das entspricht fünf Betrieben.

Auf dieser guten Grundlage soll aufgebaut werden, wobei wesentliche Ziele für die Einzelhandelsentwicklung sind:
-    Erhalt/Stärkung der oberzentralen Versorgungsfunktion in allen Sortimentsbereichen des Einzelhandels unter Berücksichtigung des Bevölkerungswachstums und der dynamischen Rahmenbedingungen des Wettbewerbs
-    Erhalt/Stärkung der polyzentralen Versorgungsstrukturen unter Berücksichtigung der jeweiligen Versorgungsfunktion und besonderer Beachtung der Nahversorgung
-    Erhalt/Stärkung der Einzelhandels-/Funktionsvielfalt und der Identität in den Zentren
-    Erhalt/Stärkung einer flächendeckenden Versorgung mit Nahrungs- und Genussmitteln

Kern des Konzeptes bilden die sogenannten Steuerungsinstrumente und Umsetzungsempfehlungen, die dazu beitragen sollen, den Einzelhandel weiter zu profilieren, die zentralen Versorgungsbereiche (Zentren) der Landeshauptstadt zu stärken und die wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung zu erhalten. Es beinhaltet unter anderem die Festlegung der zentralen Versorgungsbereiche und einer Zentrenhierarchie sowie Ansiedlungsleitlinien zur räumlichen Einzelhandelsentwicklung.

Die Entwicklungsperspektiven bauen auf die analysierte Situation des Potsdamer Einzelhandels vor dem Frühjahr 2020 auf und sind in erster Linie auf ein Szenario ausgerichtet, das eine schnelle Erholung der gesamtwirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lage voraussetzt. Sollte dies nicht der Fall sein, können die vorgenommenen Bewertungen von Einzelhandelslagen, der für diese Lagen aufgezeigte Handlungsbedarf und die umsetzungsrelevanten Ansiedlungs- und Steuerungsempfehlungen nichtsdestoweniger für die nächsten Jahre genutzt werden, um die Einzelhandelssituation zu stabilisieren.

Einzelhandelsbetriebe, die Sortimente führen, die für die Entwicklung der Zentren von besonderer Bedeutung sind, sollen grundsätzlich in den zentralen Versorgungsbereichen angesiedelt werden. Ausnahmen gibt es für kleinere Betriebe. Sie sind unter Umständen auch außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche sinnvoll – in Abhängigkeit von ihrer Lage und der zu versorgenden Bevölkerung ihres Einzugsbereiches. Diese klaren „Spielregeln“ bringen Investitions- und Planungssicherheit für neue Investoren und für Bestandsbetriebe.

Der Erarbeitungsprozess wurde durch den Arbeitskreis Einzelhandel begleitet. Dort vertreten waren Kammern und Verbände, Vertreter der Händler der Innenstadt und Babelsbergs, Vertreter einzelner größerer Einzelhandelsstandorte, größere Lebensmittelbetriebe sowie Mitglieder der Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung und Vertreter der Verwaltung.

Potsdam, 23.10.2020

Veröffentlicht von:
Landeshauptstadt Potsdam

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