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Potsdam, 17.01.2020

Stadt schafft weitere planungsrechtliche Voraussetzungen für die Entwicklung der Medienstadt Babelsberg


Landeshauptstadt Potsdam

Am 29. Januar wird der Abwägungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 119 „Medienstadt“ in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Die Diskussion in den Ausschüssen erfolgt im Februar. Wenn die Stadtverordnetenversammlung zustimmt, sind damit die planungsrechtlichen Grundlagen für die Vorbereitung weiterer Investitionen gegeben.

Mit dem Bebauungsplan Nr. 119 „Medienstadt“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Weiterentwicklung der Medienstadt Babelsberg geschaffen werden, die den gewandelten Standortbedingungen entspricht. Ein wichtiges städtebauliches Ziel zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts ist die Entwicklung einer gemischten Nutzung mit dem klaren Schwerpunkt auf Medien und Forschung.

„Die Medien- und IT-Branche ist ein für Potsdam wichtiger Wirtschaftsfaktor und eine Branche mit hoher Dynamik. Die Auszeichnung Potsdams durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie als einziger auf Medientechnologien ausgerichteter Digital Hub ist dafür ein deutliches Signal und eine große Herausforderung. Deshalb müssen wir die Entwicklung in Babelsberg zügig voranbringen und gute Rahmenbedingungen für die Ansiedlung innovativer Unternehmen und Existenzgründer, aber auch für die Entwicklung und Erweiterung ansässiger Unternehmen schaffen“, sagt der Beigeordnete für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Umwelt, Bernd Rubelt.

Die bisherigen Anpassungen im Bebauungsplanverfahren sind insbesondere auf die im Eigentum der Filmpark Babelsberg GmbH befindlichen Flächen gerichtet. Damit soll zum einen der Filmpark Babelsberg als wichtiger Baustein der medienbezogenen und touristischen Angebote der Landeshauptstadt Potsdam durch zusätzliche Freizeit- und Gewerbenutzungen dauerhaft gestärkt werden und zum anderen in den Randbereichen des Geltungsbereichs für Potsdam wichtige Wohnungen errichtet werden. In diesem Zusammenhang wurden entgegenstehende Festsetzungen der rechtsverbindlichen 3. und 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 41 „Medienstadt Babelsberg“ für die im Eigentum der Filmpark Babelsberg GmbH befindlichen Flächen modifiziert bzw. ergänzt. Erste konkrete Vorhaben könnten damit vorbereitet und umgesetzt werden, wie zum Beispiel der Neubau des Depots für die Filmuniversität und die Errichtung eines Parkhauses. Der Bebauungsplan sieht auch einen Standort für eine Grundschule vor. Die Entscheidung zur Realisierung der Schule erfolgt in Abhängigkeit der Ergebnisse der noch laufenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchung.

Besonderes Augenmerk liegt aber auch auf der Stärkung des Medienstandortes als Kern des MediaTech Hubs Potsdams. Dazu sollen durch die Sicherung geeigneter gewerblicher Bauflächen beste Rahmenbedingungen für die Ansiedlung weiterer Medien- und IT- Unternehmen und -Dienstleister geschaffen werden. Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit wurde diese Anforderung von Unternehmen und Institutionen noch einmal deutlich verstärkt. Im Ergebnis der Abwägung wird mit der Sicherung der gewerblichen Bauflächen und der konsequenten Orientierung auf Medientechnologien sowohl in der Begründung des Bebauungsplans als auch bei den textlichen Festsetzungen diesen Stellungnahmen Rechnung getragen.  
 
In diesem Zusammenhang ergibt sich nach den Stellungnahmen weiterer maßgeblicher Beteiligter noch erheblicher planerischer Bedarf. So sollen insbesondere für die Standorte von Studio Babelsberg und RBB, an denen bislang nur das aktuell verbindliche Planungsrecht übernommen wurde, verbesserte Entwicklungsbedingungen gesichert werden.

Potsdam, 17.01.2020

Veröffentlicht von:
Landeshauptstadt Potsdam

Info Potsdam Logo 2020-01-17 17:47:09 Vorherige Übersicht Nächste


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