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Potsdam, 24.03.2021

Shoppen, aber sicher: Corona-Testpflicht beim Einkaufen im Einzelhandel ab Samstag


Regelung gilt nicht in Läden des täglichen Bedarfs wie Supermärkten oder Drogerien

In Potsdam wird das Einkaufen in Verkaufsstellen des Einzelhandels ab Samstag, 27. März 2021, nur noch mit einem aktuellen negativen Corona-Test möglich sein. Dazu hat die Landeshauptstadt Potsdam heute eine Allgemeinverfügung erlassen.

„Wir beobachten die Entwicklung der Corona-Zahlen weiter mit Sorge. In Potsdam nähert sich der Inzidenz-Wert der kritischen Marke von 100, während die benachbarten Kreise bereits jenseits dieser Grenze liegen und nach den Bund-Länder-Beschlüssen weitere Schritte zur Eindämmung gehen und Öffnungen zurücknehmen müssen. Aufbauend auf unser Konzept ,Öffnen, aber sicher‘ wollen wir mit einer Testpflicht im Einzelhandel dafür sorgen, das derzeit in Potsdam erlaubte Shopping möglichst sicher zu gestalten“, sagt Potsdam Oberbürgermeister Mike Schubert. „Ich bedanke mich bei allen Potsdamerinnen und Potsdamern, die bereits jetzt die kostenfreien Testangebote wahrnehmen, für ihr verantwortungsvolles Verhalten. Die Tests helfen uns dabei, Infektionsketten zu erkennen, zu durchbrechen und das Infektionsgeschehen einzudämmen.“

Das Einführen der Testpflicht ab Samstag soll außerdem bereits jetzt die Grundlage für den späteren Start eines Modellprojekts legen. Die Landeshauptstadt Potsdam beabsichtigt - sofern die Regelungen des Landes und die Infektionslage es zulassen - eine der Modellkommunen in Brandenburg zu werden, um eine sichere Öffnung von Handel und Gastronomie zu ermöglichen.

Ab Ende der Woche wird die Landeshauptstadt Potsdam mit Plakaten und Handzetteln für die Einzelhändler verstärkt auf die vorhandenen Testmöglichen in der Stadt hinweisen.

Ab dem 27. März 2021 können Potsdamer Verkaufsstellen des Einzelhandels zusätzlich zur Terminvereinbarung nur nach Vorlage eines negativen Corona-Tests betreten werden. Der Nachweis muss in Form eines PoC-Antigen-Schnelltests oder eines PCR-Tests erfolgen und darf, entsprechend der Landesregelung, höchstens 24 Stunden vor dem Besuch vorgenommen worden sein. Die Verpflichtung zur Vorlage eines negativen Testergebnisses gilt für Personen ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr für den Zutritt zu Verkaufsstellen des Einzelhandels sowie Baufachmärkte, Baumschulen, Gartenfachmärkte und Gärtnereien. Ausgenommen ist das Einkaufen in Läden des täglichen Bedarfs, wie Supermärkte, Bäckereien, Fleischereien und Wochenmärkte. Die Regelung gilt zunächst bis einschließlich 11. April 2021.

Das negative Testergebnis ist in geeigneter Form nachzuweisen. Als Nachweis dient eine schriftliche Bestätigung der Teststelle, die neben dem Testergebnis auch den Namen der getesteten Person, das Datum und die Uhrzeit enthält. Derzeit bieten 16 teilnehmende Apotheken und Testzentren im gesamten Stadtgebiet kostenlos Antigen-Schnelltests auf das Corona-Virus für Potsdamerinnen und Potsdamer an. Weitere Anbieter planen neue Teststellen, die in Kürze ans Netz gehen sollen. Der Test muss von geschultem Personal durchgeführt werden und ist für Menschen ohne Covid19-Symptome gedacht.

Eine Auflistung der Corona-Teststellen in Potsdam ist jeweils aktuell abrufbar unter www.potsdam.de/schnelltest.

Sonderamtsblatt 10/2021: Allgemeinverfügung über eine Testpflicht zum Zutritt zu Verkaufsstellen des EinzelhandelsWeitere Informationen sowie Fragen und Antworten zu "Shoppen, aber sicher"Potsdam, 24.03.2021

Veröffentlicht von:
Landeshauptstadt Potsdam

Info Potsdam Logo 2021-03-24 18:04:27 Vorherige Übersicht Nächste


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