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Potsdam, 02.01.2015

Seit Jahresanfang 2015 gelten höhere Hürden für strafbefreiende Selbstanzeigen bei Steuerhinterziehung

Seit 1. Januar 2015 wird es in Deutschland deutlich teurer für geständige Steuerbetrüger, mit einer Selbstanzeige straffrei davonzukommen. So sinkt zum Jahresanfang die Grenze, bis zu der Steuerhinterziehung ohne Zuschlag bei einer Selbstanzeige straffrei bleibt, von 50.000 auf 25.000 Euro. Künftig muss zudem für einen Hinterziehungsbetrag von 25.000 bis 100.000 Euro ein Strafzuschlag von zehn statt bisher fünf Prozent gezahlt werden, um in den Genuss der Strafverschonung zu kommen. Ab 100.000 Euro erhöht sich dieser auf 15 Prozent und ab 1.000.000 Euro Hinterziehungssumme werden 20 Prozent Strafzuschlag fällig. Ferner wird der Zeitraum, für den die Täter ihre falschen Steuerangaben berichtigen müssen, einheitlich auf zehn Jahre ausgedehnt. Bisher mussten nur die steuerstrafrechtlich unverjährten Jahre (bei einfacher Steuerhinterziehung fünf Jahre und nur in besonders schweren Fällen zehn Jahre) berichtigt werden. Neben der Rückzahlung der verkürzten Steuern ist künftig auch die Zahlung der Hinterziehungszinsen von jährlich sechs Prozent zusätzliche Wirksamkeitsvoraussetzung für die Selbstanzeige.

Im Jahr 2014 hatte es in Deutschland zahlreiche Debatten um die sogenannte strafbefreiende Selbstanzeige bei Steuerstraftaten gegeben. Das Votum von Brandenburg, die Strafbefreiung bei Selbstanzeige im Gesetz ersatzlos zu streichen, konnte sich dabei nicht durchsetzen. Jedoch hatte auch diese Initiative zu den nun in Kraft tretenden umfangreichen Verschärfungen der gesetzlichen Regelung beigetragen.

Brandenburgs Finanzminister Christian Görke: „Die nun in Kraft tretenden Verschärfungen sind ein Schritt in die richtige Richtung zu mehr Steuergerechtigkeit. Ein Schritt, der aber noch nicht ausreicht! Ich kritisiere insbesondere, dass der Staat bei Abgabe einer rechtzeitig korrekt ausgefüllten Selbstanzeige trotz aller Verschärfungen weiterhin auf die Strafverfolgung selbst dann verzichtet, wenn Eurobeträge in Millionenhöhe hinterzogen wurden. Dass dies ehrliche Steuerzahlerinnen und Steuerzahler nicht nachvollziehen können, verstehe ich sehr gut.“

Als einziges Bundesland hatte Brandenburg 2014 die komplette Abschaffung der strafbefreienden Selbstanzeige gefordert.

Potsdam, 02.01.2015

Veröffentlicht von:
Ministerium der Finanzen

Info Potsdam Logo 2015-01-02 16:06:35 Vorherige Übersicht Nächste


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