Richtigstellung
Landeshauptstadt Potsdam
Die Landeshauptstadt Potsdam widerspricht einem Artikel in den Potsdamer Neuesten Nachrichten vom heutigen 3. September 2018. Unter der Überschrift „Ganz im Sinne des Investors“ wird auf Seite 7 behauptet, Oberbürgermeister Jann Jakobs habe Empfehlungen der Bauverwaltung übergangen, als es darum ging, ob ein strengerer Energie-Standard auf Wunsch des Ortsbeirats in einen städtebaulichen Vertrag aufgenommen werden soll.
Dazu sagt die Landeshauptstadt: Das ist nicht zutreffend! Die Vorwürfe sind schlicht falsch und werden mit aller Entschiedenheit zurückgewiesen. Vielmehr ist das Gegenteil der Fall.
In dem vorliegenden Fall und nach einem längeren Abwägungsprozess und einer rechtlichen Würdigung schlug die Bauverwaltung im September 2017 zwei mögliche Optionen vor, wie mit dem Wunsch des Ortsbeirates umgegangen werden kann: Entweder den Passus zum Energie-Standard nicht in den städtebaulichen Vertrag aufzunehmen und den Vertrag abzuschließen oder anderenfalls eine stadtweite Regelung über strengere Energie-Standards durch die Stadtverordnetenversammlung herbeizuführen.
Der Oberbürgermeister folgte im Oktober 2017 der ersten Option, also den Passus im städtebaulichen Vertrag nicht aufzunehmen. Dieser Entscheidung lag der Gleichbehandlungsgrundsatz zugrunde, da ein ähnliches Vorgehen auf anderen Baufeldern der Stadt nicht vorgeschrieben ist. Der Investor hätte wirtschaftliche Nachteile in Kauf nehmen müssen, die er möglicherweise erfolgreich hätte einklagen können. Die Verwaltung kam zum Ergebnis, dass eine Verpflichtung nur für dieses Projekt in Fahrland rechtlich nicht tragfähig ist.
Die Landeshauptstadt behält sich rechtliche Schritte gegen die unwahren Behauptungen in der Presse vor.
Potsdam, 03.09.2018Veröffentlicht von:
Landeshauptstadt Potsdam
