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Potsdam, 27.12.2020

Potsdamer Kitas ab 4. Januar geschlossen, Notbetreuung organisiert


Landeshauptstadt Potsdam

Die Kindertagesstätten in Potsdam werden wie angekündigt ab dem 4. Januar geschlossen. Das wurde am Samstag, 26. Dezember, im Verwaltungsstab der Landeshauptstadt bekräftigt. Der Wert der Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen pro 100.000 Einwohner, die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz, ist am 24. Dezember erstmalig auf 316,6 angestiegen. Bundesweit hatte sich die Ministerpräsidentenkonferenz am 13. Dezember für die Schließung der Kindertageseinrichtung ausgesprochen, um das dynamische Infektionsgeschehen zu unterbrechen. Bei aktuell mehr als 500 Kita-Kindern in Quarantäne sowie zahlreichen betroffenen Erzieherinnen und Erziehern wird die Landeshauptstadt entsprechend der Hotspot-Strategie des Landes Brandenburg handeln und nach Erreichen der Inzidenz von 300 weitere Maßnahmen ergreifen, um das Ausbreiten des Coronavirus‘ zu bremsen. Damit werden die Kitas geschlossen.

Aktuell hat dies keinen Einfluss auf die Betreuung der Kinder in der Stadt, da die meisten Einrichtungen derzeit ohnehin Weihnachtsferien haben und geschlossen sind. Ab dem 4. Januar bieten die Kitas in Potsdam nur eine Notbetreuung an. Für die Inanspruchnahme der Notbetreuung gelten die gleichen Regeln wie für Hortkinder bei der vom Land Brandenburg ausgesetzten Präsenzpflicht an Schulen. Demnach haben Eltern Anspruch auf Notbetreuung für ihr Kind, wenn ein Elternteil in einem medizinischen oder pflegerischen Beruf arbeitet. Dies ist unabhängig von der Arbeit des zweiten Sorgeberechtigten.

Für alle Eltern, die in anderen durch das Land Brandenburg als kritische Infrastrukturbereiche definierten Berufen arbeiten, gilt: Beide Sorgeberechtigten müssen in den Berufen tätig sein. Zu den Tätigkeiten in kritischen Infrastrukturbereichen gehören unter anderem gesundheitstechnische und pharmazeutische Bereiche, stationäre und teilstationäre Erziehungshilfen, Erzieherinnen oder Erzieher in der Kindertagesbetreuung, Lehrerinnen oder Lehrer in der Notbetreuung, Beschäftigte bei der Polizei, im Rettungsdienst, Katastrophenschutz, bei der Feuerwehr, Beschäftigte der Daseinsvorsorge für Energie, Abfall, Wasser, Öffentlicher Personennahverkehr, Beschäftigte im Bereich der Medien (einschließlich Infrastruktur bis zur Zeitungszustellung) und Beschäftigte in der Veterinärmedizin sowie für die Aufrechterhaltung des Zahlungsverkehrs erforderliches Personal. Die gesamte Liste finden Sie auf der Internetseite www.potsdam.de/notbetreuung.

Betroffene Eltern können den ausgefüllten Antrag mit der Arbeitgeberbescheinigung ab sofort per E-Mail notbetreuung@rathaus.potsdam.de einreichen. Um eine zeitnahe Bearbeitung und Beantwortung vornehmen zu können, ist es wichtig, dass Ihre E-Mail-Adresse für die Antwort gut lesbar ist. Bitte informieren Sie vorab auch die Einrichtungsleitung Ihrer Kindertageseinrichtung über Ihren Bedarf.

Potsdam, 27.12.2020

Veröffentlicht von:
Landeshauptstadt Potsdam

Info Potsdam Logo 2020-12-27 09:38:54 Vorherige Übersicht Nächste


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