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Potsdam, 21.02.2013

Potsdam plant Erhöhung der Hunde- und der Zweitwohnungssteuer

Die Landeshauptstadt Potsdam muss trotz der insgesamt guten Entwicklung ihres Haushalts weiter daran arbeiten, zukünftig die schrumpfenden Investitionshilfen des Landes durch eigene Mittel zu ersetzen. Das anhaltende Wachstum der Stadt erfordert Investitionen in neue öffentliche Infrastruktureinrichtungen, u.a. für Bildung und Verkehr. Dafür wird mit dem "Zukunftsprogramm 2017" die Erwirtschaftung von Haushaltsüberschüssen ab 2016/17 angestrebt. Das Zukunftsprogramm wurde zusammen mit dem Entwurf des Doppelhaushalts 2013/14 der Stadtverordnetenversammlung im Januar vorgelegt.

Nach dem Willen der Verwaltungsspitze sollen erste konkrete Schritte aus dem Zukunftsprogramm zügig umgesetzt werden. Bürgermeister und Stadtkämmerer Burkhard Exner bringt dazu zwei Änderungssatzungen in die Stadtverordnetenversammlung ein, mit denen die Hundesteuer und die Zweitwohnungssteuer moderat erhöht werden sollen. Bürgermeister Exner: "Das Zukunftsprogramm 2017 sieht neben der Begrenzung der Ausgaben auch Maßnahmen zur Erhöhung der Erträge vor. Hier sollen die kommunalen Steuern einen Beitrag leisten, denn die vielfältigen städtischen Leistungen für unsere Einwohnerschaft müssen auch bezahlt werden. Dabei soll niemand über seine Leistungsfähigkeit hinaus belastet werden. Wir werden deshalb alle Erhöhungen mit Augenmaß vornehmen."

Die Hundesteuer soll zukünftig für den ersten Hund von 84 auf 108 Euro pro Jahr angehoben werden, für den zweiten Hund auf 144 Euro (derzeit 108 Euro) sowie für den dritten und jeden weiteren Hund auf 192 Euro (derzeit 132 Euro). Unverändert bleibt der Steuersatz für gefährliche Hunde mit 648 Euro. Damit steigt die Hundesteuer für den ersten Hund um 2 Euro pro Monat. In Potsdam ist der Steuersatz seit dem Jahr 2005 unverändert geblieben. In einem repräsentativen Städtevergleich stellt er das Minimum dar - er liegt für den ersten Hund 28 Euro unter dem Durchschnittswert, für den zweiten Hund sogar 65 Euro. Nach einer in den Jahren 2011 und 2012 durchgeführten Hundebestandsaufnahme stieg die Anzahl der in der Landeshauptstadt Potsdam steuerlich erfassten Hunde um 450 auf nunmehr knapp 6.100 Hunde. Durch die Erhöhung der Hundesteuersätze rechnet die Landeshauptstadt Potsdam mit jährlichen Mehrerträgen in Höhe von zirka 170.000 Euro. Die Erhöhung der Hundesteuer wurde wiederholt im Potsdamer Bürgerhaushalt thematisiert. Im Bürgerhaushalt 2013/14 erreichte dieser Vorschlag Platz 5 der Liste der Bürgervorschläge.

Der Steuersatz für die Zweitwohnungsteuer soll von derzeit 10 Prozent auf zukünftig 15 Prozent angehoben werden. Hierdurch wird mit Mehrerträgen von 65.000 Euro pro Jahr gerechnet. Im bundesweiten Städtevergleich hat sich gezeigt, dass der Steuersatz für die Zweitwohnung häufig bei 10 Prozent liegt, aber auch wesentlich höhere Steuersätze angewendet werden. So liegen beispielsweise die Steuersätze von Baden-Baden, Friedrichshafen und Konstanz (alte Bundesländer) sowie Eisenach, Erfurt und Weimar (neue Bundesländer) deutlich über dem heutigen Potsdamer Steuersatz. Mit der Anhebung des Steuersatzes wird gleichzeitig der wirtschaftliche Anreiz erhöht, den Hauptwohnsitz in der Landeshauptstadt zu nehmen. Zwar entfällt in solchen Fällen die Zahlung der Zweitwohnungssteuer, anderseits würde sich die damit verbundene Erhöhung der Einwohnerzahl aber auf die Erträge aus den Schlüsselzuweisungen nach dem Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetz positiv auswirken.

Potsdam, 21.02.2013

Veröffentlicht von:
Stadtverwaltung Potsdam

Info Potsdam Logo 2013-02-21 14:20:11 Vorherige Übersicht Nächste


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