Polizeieinsatz in Potsdam, Puschkinallee vom 10.08.2018
Polizeimeldung Potsdam
Vorbehaltlich weiterer Erkenntnisse hat sich die Polizeidirektion West entschieden, mit einer Pressemitteilung offensiv den aktuell vorliegenden Sachstand vor, zum und nach dem Polizeieinsatz am 10.08.2018 in der Potsdamer Puschkinallee chronologisch zu veröffentlichen und damit einseitigen Darstellungen und Fehlinterpretationen deutlich entgegenzutreten.
Selbstverständlich werden das Verhalten der Beamten und die durch sie eingeleiteten Maßnahmen im Rahmen der vorliegenden Ermittlungsverfahren vorbehaltlos geprüft.
Am Freitagabend, den 10.08.2018 gegen 22:19 Uhr wurde die Polizei über den Notruf von einer Ruhestörung in der Puschkinallee unterrichtet. Am Einsatzort konnten die Polizeibeamten um 23.06 Uhr eine größere Personengruppe feststellen, die lautstarke Musik hörte und sich ebenso laut unterhielten. Die Polizisten ermahnten die Anwesenden, sowie insbesondere den 42-jährigen B. zur Ruhe. Sie schlugen den Anwesenden vor, die Feier ins Innere zu verlegen. Diesem Vorschlag entgegnete der B. nach Angaben der Polizeibeamten, dass die Musik nicht zu laut wäre und die Nachbarn sich mal nicht so haben sollen. Dem B. wurden sodann polizeiliche Folgemaßnahmen bei Nichtbeachtung angekündigt. Diese Maßnahmen werden für gewöhnlich beim wiederholten Erscheinen der Polizei am Ort der Ruhestörung durchgesetzt. Diese können sich auch in der Auflösung der Feierlichkeiten niederschlagen.
Die Musik wurde nach dieser Ankündigung leiser gedreht und der Einsatz war damit vorerst beendet.
Wenig später ging erneut ein Notruf von dem ursprünglichen Beschwerdeführer ein, der angab, dass der B. und zwei weitere Gäste der Feier, nach dem Polizeieinsatz bei ihm gewesen seien und ihn zur Alarmierung der Polizei befragt hätten. Nach Angaben des Beschwerdeführers sei die Musik wieder laut gestellt worden und der B. habe ihm Konsequenzen angedroht, sollte er nochmals die Polizei anrufen.
Angesichts des neuen Notrufs und der neu gewonnenen Erkenntnisse über die Situation waren die Polizeibeamten gegen 23:48 Uhr erneut am Einsatzort in der Puschkinallee. Mit Hinblick auf die Größe der Personengruppe wurden nunmehr drei Funkstreifenwagen zum Einsatz gebracht. Die Polizeibeamten konnten erneut laute Musik und ruhestörenden Lärm von mehreren Personen auf demselben Grundstück wahrnehmen.
Als die Polizisten das Grundstück betreten wollten, waren die ehemals geöffneten Tore zum Grundstück verschlossen. Der B. wurde deutlich aufgefordert, den Zugang zum Grundstück zu gewährleisten. Dieser Aufforderung kam er jedoch nicht nach. Erst nachdem dem B. die Türöffnung durch einen Schlüsseldienst angekündigt wurde, verwies dieser auf einen seitlichen, ungesicherten Zugang zum Hof und gestattete den Zugang. Anschließend konnten die Polizisten hier mehrere Personen feststellen, welche immer noch im Außenbereich saßen. Dem B. wurde mehrere Minuten erklärt, dass es erneut zu einer Ruhestörung gekommen sei und man die Feier nun, wie vorher angekündigt, für beendet erklären müsse. Die anwesenden Personen wurden gebeten, sich von dem Grundstück zu entfernen. Nach Aussage der Polizeibeamten, zeigte sich der B. erneut sehr uneinsichtig und forderte die Gäste stattdessen auf, im Haus weiter zu feiern, was die Polizisten jedoch untersagten, da eine erneute Ruhestörung bei der Nichtauflösung für mehr als wahrscheinlich gehalten wurde. Ein Gast der Feierlichkeit äußerte in diesem Zusammenhang gegenüber den eingesetzten Polizisten:? Das sind doch alles Wichser!? Ebenfalls wurden sie von dem 34-jährigen M. als ?Penner? beschimpft. Für die daraus resultierende Anzeigenaufnahme war die Erhebung der Personalien des M. notwendig, der sich dieser Maßnahme jedoch durch Weglaufen entziehen wollte. Die eingesetzten Beamten konnten ihn aber kurz darauf einholen. Er versuchte sich dann mit Tritten gegen die Polizisten zur Wehr zu setzen, was zur Folge hatte, dass er am Boden fixiert werden musste. Mehrere Gäste solidarisierten sich daraufhin mit dem am Boden liegenden M. und gingen gezielt auf diesen zu, wohl mit der Absicht die polizeiliche Maßnahme zu stören. Dies wurde durch die körperliche Präsenz von mehreren Polizeibeamten vor dem am Boden fixierten M. und durch die Ankündigung des Einsatzes von Pfefferspray verhindert. Lediglich eine weibliche Person kam dieser konkreten, wiederholt angekündigten Aufforderung nicht nach, sodass gegen sie Pfefferspray eingesetzt werden musste.
Da die Lage vor Ort nach Aussage der eingesetzten Beamten sehr unübersichtlich war, wurde Verstärkung angefordert, die sodann am Einsatzort eintraf.
Während die Kollegen mit dem M. beschäftigt waren, der massiven Widerstand leistete, ging der 36- jährige S. aus der Gruppe mit einem Messer in der Hand auf die Polizeibeamten zu. Er wurde mehrfach aufgefordert stehen zu bleiben und das Messer wegzuwerfen. Anstatt dieses zu tun, baute er sich jedoch vor den Polizisten auf und ging weiter auf diese zu. Ein Beamter drohte erneut den Einsatz von Pfefferspray an, sollte der S. nicht stehen bleiben und das Messer wegwerfen. Dies ignorierte er immer noch, sodass dann zu Abwehr, der nun konkret vorliegenden Gefahr für die Polizeibeamten Pfefferspray eingesetzt wurde. Anschließend ließ er das Messer fallen, welches gegenständlich gesichert wurde. Der M. und der S. wurden zur Verhinderung weiterer Straftaten in den Polizeigewahrsam der Polizeiinspektion Potsdam gebracht.
Erst nach dem Eintreffen weiterer Einsatzkräfte entspannte sich die Lage am Ort. Aufgrund des Einsatzes von Pfefferspray holten die Polizisten einen Rettungswagen zum Einsatzort.
Es wurden mehrere Strafanzeigen gegen vier der anwesenden Personen erstattet. Darüber hinaus liegt eine Strafanzeige wegen des Verdachtes der Körperverletzung im Amt gegen handelnden Polizeibeamten vor.
Die Bearbeitung aller Strafanzeigen insbesondere die Einholung der Äußerungen der Beteiligten (Polizisten und Partygäste) ist Teil der kriminalpolizeilichen Ermittlungen und noch nicht abgeschlossen. Insofern können zu weiteren Inhalten noch keine Einzelheiten veröffentlicht werden. Die Strafanzeige gegen die Polizeibeamten wegen des Verdachtes der Körperverletzung im Amt wird beim LKA Brandenburg bearbeitet. Am Einsatz waren acht Streifenwagen eingebunden. Die vor Ort agierenden Kollegen kamen nicht aus der Bereitschaftspolizei, sondern aus der Polizeidirektion West und trugen ihre normale, alltägliche, persönliche Kleidung/Ausrüstung gemäß Polizeidienstvorschrift.
Am 12.08.2018 um 23:02 Uhr erhielt die Polizei einen Notruf der Lebensgefährtin des Beschwerdeführers der Ruhestörung vom 10.08.2018, in welchem sie sehr emotional mitteilte, dass der 42-jährige B. sie und ihren Partner derzeit im Pkw verfolgte. Sie äußerte weiterhin, dass der B. am 11.08.2018 mehrfach bei ihnen Sturm geklingelt habe und sie sowie ihr Lebensgefährte sich dadurch bedroht fühlten. Auch am 12.08.2018 klingelte der B. nach Aussagen des Geschädigten wieder mehrfach bei ihnen. Am späten Abend wollten ihr Lebensgefährte und sie dieses Verhalten dann bei der Polizei in Potsdam anzeigen. Dabei mussten die beiden am Grundstück des 42-Jährigen vorbeifahren, der sich gerade davor aufhielt. Nach Aussagen des Beschwerdeführers verfolgte und bedrängte ihn der 42-Jährige mit seinem Pkw bis vor die Polizeidienststelle in der Henning-von-Tresckow-Straße. Teilweise soll er dabei gefährlich dicht und bedrängend aufgefahren sein. Vor der Polizeiinspektion konnten Polizisten den 42-jährigen B. mit seinem Pkw stellen und seine Identität klären. Mit ihm wurde eine Gefährderansprache durchgeführt und eine Anzeige wegen Nötigung gegen ihn aufgenommen.
Freitag, 10.08.2018, 23:48 Uhr
Potsdam, 16.08.2018Veröffentlicht von:
Internetwache Brandenburg
