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Potsdam, 03.03.2014

Pläne des Bundesverbraucherschutzministers zu Dispozinsen reichen nicht aus

„Verbraucherinnen und Verbraucher brauchen nicht allein mehr Information sondern besseren Schutz“, kritisiert Verbraucherschutzministerin Anita Tack die Ankündigung des neuen Bundesverbraucherschutzministers, durch mehr Transparenz und Preisvergleiche im Internet gegen hohe Dispozinsen vorzugehen. Ferner sollen Kundinnen und Kunden, die den Dispositionskredit längere Zeit in Anspruch nehmen, durch ihre Bank über kostengünstigere Alternativen beraten werden. 

„Die Vorschläge wären – würden sie Gesetz - ein erster Schritt in die richtige Richtung. Sie gehen aber nicht weit genug und bieten den betroffenen Kundinnen und Kunden keinen ausreichenden Schutz vor den nach wie vor überhöhten Dispozinsen vieler Banken“, so Tack. Nötig seien eine gesetzliche Deckelung der Dispozinsen, darüber hinaus ein Pflichtangebot für einen günstigeren Kredit zur Umschuldung und eine engere Zusammenarbeit mit der Schuldnerberatung. Bislang sind Initiativen für eine gesetzliche Deckelung der Dispozinsen am Widerstand der CDU gescheitert.

Vor allem Erwerbslose und Geringverdiener nutzen den Dispokredit „Sie haben keine Rücklagen, um Krisenzeiten wie Arbeitslosigkeit oder Krankheit zu überbrücken. Die dauerhafte Nutzung des Dispokredites führt dann schneller als man denkt in die Verschuldung“, so Tack. Sie kündigte an, die Deckelung der Dispozinsen auf der diesjährigen Verbraucherschutzministerkonferenz erneut anzusprechen. 

Die Niedrigzinsphase hält an und während Banken sich mittlerweile für nur noch 0,25 % Zinsen Geld leihen können, müssen Kundinnen und Kunden für ihre Dispositionskredite bis zu 14 % p.a. Zinsen zahlen. „Das ist ungerecht und trifft die sozial und finanziell Schwächeren besonders hart“, so Tack. Jüngste Angebote von Banken, die ihren Dispozins deutlich gesenkt haben und die Trennung zwischen Dispozins und Überziehungszins aufgehoben haben zeigen, dass ein wirtschaftliches Handeln auch zu niedrigeren Zinsen möglich ist. 

Hintergrund

Nach einer vom Bundesverbraucherschutzministerium im Jahr 2012 veröffentlichten Studie sind die Dispositionszinsen vieler Banken und Sparkassen unverhältnismäßig hoch. Die durchschnittlichen jährlichen Überziehungszinsen für private Haushalte der deutschen Kreditinstitute betragen 10,27 Prozent (Stand Februar 2012). Die Bandbreite liegt dabei zwischen 6 und 14,75 Prozent. Im Euroraum betragen die durchschnittlichen jährlichen Überziehungszinsen für private Haushalte dagegen nach offiziellen Statistiken lediglich 8,84 Prozent.            

Angaben der Deutschen Bundesbank zufolge wurden in Deutschland im Mai 2010 Überziehungskredite mit einem Volumen von rund 41,6 Mrd. Euro genutzt. Jeder Prozentsatz zu viel gezahlter Zinsen kostet die verschuldeten Bankkundinnen und Bankkunden demnach 416 Mio. Euro. Die Kosten für die Geldbeschaffung der Kreditinstitute liegen auf historisch niedrigem Niveau. Der Leitzins der Europäischen Zentralbank sank krisenbedingt seit Oktober 2008 von 4,25 auf derzeit 0,25 Prozent. Dagegen blieben die Zinsen für Überziehungskredite nahezu unverändert hoch. Der Hinweis der Kreditwirtschaft auf die hohen Kosten für die Abwicklung der Überziehungskredite wird in der Studie eindrucksvoll widerlegt. Weder haben sich in den letzten Jahren die Verwaltungs- und Bearbeitungskosten erhöht, noch sind die Ausfallquoten mit im Schnitt knapp 0,3 Prozent auffallend hoch. Das Gegenteil ist der Fall. Bei den Konsumentenkrediten beläuft sich diese Quote auf 2,5 Prozent. Dispositions- und Überziehungszinsen stehen deshalb in keinem Verhältnis zu den Marktzinsen, zu denen Banken Gelder erhalten.

Vor diesem Hintergrund und aufgrund eines Beschlusses des Brandenburger Landtags vom 30. August 2012 setzt sich Brandenburg für eine gesetzliche Deckelung und gegen ein überhöhtes Zinsniveau bei Dispositions- und Überziehungskrediten ein.

Potsdam, 03.03.2014

Veröffentlicht von:
Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

Info Potsdam Logo 2014-03-03 12:27:12 Vorherige Übersicht Nächste


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