Perspektive für geförderten und mietpreisgedämpften Wohnungsbau
Stadt ergänzt Leitlinie für Grundstücksverkäufe
Die Verwaltung der Landeshauptstadt Potsdam legt der Stadtverordnetenversammlung am 4. März 2020 eine Beschlussvorlage über die Ergänzung der Leitlinie für Grundstücksverkäufe vor, die heute von Bürgermeister Burkhard Exner und dem Beigeordneten für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Umwelt, Bernd Rubelt, gemeinsam vorgestellt wurde. Die wesentliche Neuerung ist: Städtische Grundstücke, die für den Geschosswohnungsbau geeignet sind, sollen zukünftig in der Regel im Rahmen von Konzeptverfahren verkauft werden. Dabei wird für größere Flächen der „Potsdamer Drittelmix“ vorgeschlagen, der Anteile für geförderten und mietpreisgedämpften Wohnungsbau vorgibt.
Bürgermeister Burkhard Exner dazu: „Die neue Leitlinie soll einen Beitrag leisten, dass das Wohnen in Potsdam für alle bezahlbar bleibt. Machen wir uns nichts vor, der Wohnungsmarkt in unserer wachsenden Stadt ist stark unter Druck geraten, viele, gerade Einkommensschwache und Familien spüren das sehr direkt. Potsdam steuert daher bei den Grundstücksverkäufen um, vom Verkauf zum Höchstpreis hin zu Auflagen und Verpflichtung, bezahlbares Wohnen anzubieten. Zu unseren obersten wohnungs- und stadtpolitischen Zielen gehört: die Dämpfung der Mietentwicklung und die Versorgung mit sozialem und bezahlbarem Wohnraum.“
„Es freut mich, dass wir mit der ergänzten Leitlinie einen Paradigmenwechsel einläuten können: vom Höchstgebot zur Konzeptvergabe. Dies ist insofern ein wichtiges Signal, als dass bei Grundstücksverkäufen für Geschosswohnungsbau nun überwiegend geförderter oder preisgedämpfter Mietwohnungsbau möglich sein wird. Für die langfristige Perspektive einer bezahlbaren Wohnraumversorgung stärken wir ebenfalls die ProPotsdam und die Wohnungsbaugesellschaften und -genossenschaften“, sagt Bernd Rubelt.
Bisher wurden Grundstücke in Potsdam überwiegend im Höchstgebotsverfahren vergeben. Das bedeutet, dass derjenige, der den höchsten Preis bietet, den Zuschlag für das Grundstück erhält. Um für den geförderten und mietpreisgedämpften Wohnungsbau möglichst preiswerte Grundstücke zur Verfügung zu stellen, sollen zukünftig gezielt die Möglichkeiten der Genehmigungsfreistellungsverordnung des Landes Brandenburg ausgeschöpft werden, wonach Grundstücke für geförderten Wohnungsbau zu einem bis zu 40 Prozent reduzierten Festpreis im Rahmen von Konzeptverfahren veräußert werden können.
Unter Inanspruchnahme von Fördermitteln gelten die entsprechenden Regelungen der Landesförderung. Die Mieten für den gebundenen Teil liegen demnach zwischen 5,50 Euro und 7 Euro nettokalt. Neu aufgenommen in die Leitlinie wurde die Kategorie mietpreisgedämpfter Wohnungsbau. Hierbei handelt es sich um Wohnraum ohne Wohnraumförderung mit Mieten oberhalb der Mieten des sozialen Wohnungsbaus, also über 7 Euro pro Quadratmeter nettokalt und deutlich unter der derzeitigen Marktmiete für Wohnungsneubau von 11 Euro pro Quadratmeter nettokalt.
Diese Grundstücke sollen ebenfalls im Rahmen eines Konzeptverfahrens zum Festpreis veräußert werden, jedoch zum gutachterlich ermittelten normal üblichen Verkehrswert (Festpreis). Die Vermietung dieser Wohnungen erfolgt mit einer Bindung für Haushalte, deren Einkommen oberhalb der Einkommensgrenzen des Brandenburgischen Wohnraumförderungsgesetz (BbgWoFG) liegen, die aber trotzdem Probleme haben, sich auf dem Wohnungsmarkt in Potsdam mit bezahlbarem Wohnraum zu versorgen.
Für größere Gebiete, wie zum Beispiel Krampnitz, wird zukünftig der „Potsdamer Drittelmix“ angestrebt: Ein Drittel der realisierbaren Geschossfläche soll für den geförderten Wohnungsbau verkauft werden, ein Drittel für mietpreisgedämpften Wohnungsbau und ein Drittel für die Errichtung von Miet- oder Eigentumswohnungen ohne Bindungen. Für Letztere werden ebenfalls Konzeptverfahren angewandt, jedoch spielt hier auch der Preis eine Rolle.
„Vorrang vor einer Veräußerung hat die Übertragung von städtischem Wohnbauland an die städtische ProPotsdam. Das Städtische Wohnungsunternehmen ist in Potsdam ein wichtiger Garant für bezahlbaren Wohnraum. Für ihr umfangreiches Wohnungsneubauprogramm benötigt die ProPotsdam natürlich auch entsprechende Grundstücke“, so Bürgermeister Burkhard Exner. Die noch verfügbaren Flächen sollen vorrangig an Akteure veräußert werden, die besonders geeignet sind, langfristig bezahlbares Wohnen zu sichern. Dazu gehört aus Sicht der Stadt vor allem das städtische Wohnungsunternehmen ProPotsdam GmbH. Darüber hinaus sollen Mietwohnungsorganisationen wie zum Beispiel Genossenschaften, das Studentenwerk und selbstnutzende Baugemeinschaften von einer vorrangigen Grundstücksveräußerung profitieren.
Die ergänzte Leitlinie wird der Stadtverordnetenversammlung als Beschlussvorlage im März vorgelegt und soll dann in den Fachausschüssen diskutiert und möglichst im April 2020 beschlossen werden.
Potsdam, 25.02.2020Veröffentlicht von:
Landeshauptstadt Potsdam
