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Potsdam, 10.12.2020

Oberbürgermeister zur Diskussion um Mietpreisbegrenzung


Schubert appelliert an Landespolitik: „Mieterinnen und Mieter brauchen Sicherheit!“

Anlässlich der heutigen Beratung des Themas Kappungsgrenzen- und Mietpreisbegrenzungsverordnung im Ausschuss für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg fordert Potsdams Oberbürgermeister Mike Schubert Rechtssicherheit für Mieterinnen und Mieter.

„Es braucht hier eine umgehende Entscheidung. Eine Hängepartie verunsichert alle. Ich wünsche mir ein klares Signal für den notwendigen Schutz der Mieterinnen und Mieter vor zu hohen Mietsteigerungen. Die Stadt verlässt sich bei sozialverträglichen Mieten darauf, dass es im Bauministerium keinen Paradigmenwechsel gibt. Angesichts der steigenden Mietpreise müssen die vorhandenen Instrumente geschärft und nicht aus der Hand gegeben werden. Wenn es weiterhin unser gemeinsames Ziel in Land und Stadt bleibt, das Wohnen für alle Bevölkerungsgruppen in der Stadt zu ermöglichen, braucht es jetzt klare Zusagen und einen rechtssicheren, nahtlosen Übergang“, so Schubert.

Bereits Mitte November hatte sich der Oberbürgermeister an das Land gewandt und seiner Sorge darüber Ausdruck verliehen, dass die zum Jahresende auslaufenden Regelungen zur Kappungsgrenze und sogenannten Mietpreisbremse nicht durch neue Rechtsverordnungen erneuert werden könnten. Er forderte auch im Namen der Potsdamer Stadtverordneten, die zuvor einen entsprechenden Beschluss gefasst hatten, die Landesregierung dazu auf, die bestehenden Regelungen zu verlängern. Dies sei nicht nur für Potsdam, sondern für alle Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt dringend erforderlich.

Erst vor wenigen Monaten, im April, hat der Gesetzgeber die Mietpreisbremse auf Bundesebene verlängert und nachgeschärft. Seitdem können Miethaushalte zu viel gezahlte Miete auch rückwirkend für die ersten zweieinhalb Jahre eines Mietverhältnisses zurückfordern. Zudem wurde die Mietpreisbremse bis Ende 2025 verlängert. Sie gilt aber nur dort, wo Bundesländer dies in entsprechenden Landesverordnungen festlegen. Die Landeshauptstadt Potsdam zählte bisher dazu. Ob dies im Falle einer Verlängerung auch so sein wird, dazu hat sich das zuständige Landesministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung bisher nicht geäußert.

Daneben gibt es in Brandenburg bereits seit 2014 die sogenannte Kappungsgrenzenverordnung. Die bremsende Wirkung dieser Verordnung ist offensichtlich und unstrittig. Denn sie bestimmt auch für Potsdam, dass sich in bestehenden Mietverhältnissen die Miete innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren nicht um mehr als 15 Prozent erhöhen darf. Ohne diese Verordnung darf die Miete im selben Zeitraum künftig um 20 Prozent steigen.

 

Potsdam, 10.12.2020

Veröffentlicht von:
Landeshauptstadt Potsdam

Info Potsdam Logo 2020-12-10 13:09:27 Vorherige Übersicht Nächste


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