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Potsdam, 10.03.2022

Neue Förderrichtlinie unterstützt gezieltes Handeln für Klimaschutz und Klimafolgenanpassung


Landeshauptstadt Potsdam

Nach Befassung mit der Mitteilungsvorlage 22SVV0105 am 2. März 2022 durch die Stadtverordnetenversammlung und Unterzeichnung der Richtlinie zum Förderprogramm der Landeshauptstadt Potsdam „Gezielt Handeln für Klimaschutz und Klimafolgenanpassung (Klimaschutzförderprogramm _RL Klima)“ am 4. März 2022 durch Oberbürgermeister Mike Schubert sind nunmehr erstmals Anträge auf Zuschüsse aus den Handlungsfeldern Klimaschutz und Klimafolgenanpassung möglich.

Dieses Förderpaket ist ein Angebot an alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt, weil hier die Bereiche Mobilität, Konsum, Sanieren und Bauen, Erneuerbare Energien, Klimafolgenanpassung und Biodiversität gleichermaßen berücksichtigt sind. Hierfür stehen zunächst 50 000 Euro zur Verfügung.

So wird zum Beispiel die Anschaffung eines E-Lastenrades mit bis zu 1.000 Euro unterstützt – wenn für die Aufladung der Akkus des Rades 100 Prozent Strom aus erneuerbaren Energien mit einem anerkannten Ökostrom-Label wie „OK-Power“, „EKOenergie“, „Grüner Strom“-Label der Umwelt- oder Verbraucherverbände oder „TÜV-Zertifikat“ oder aus „Eigenproduktion“ zur Ladung zuhause verwendet wird. Unterstützung von bis zu 200 Euro gibt es auch für Menschen, die ihren defekten Kühlschrank reparieren lassen, statt einen neuen zu kaufen. Oft sind dies nur kleine finanzielle Hilfen für die Bürger. Die sind jedoch relativ unkompliziert zu beantragen und sollen auch ein Anreiz sein, sich mit dem Thema Klimaschutz und der Schonung von Ressourcen zu befassen. Die Sanierung von Gebäuden, Nutzung erneuerbarer Energien, Fassadenbegrünung oder Gartengestaltung sowie Sonderförderungen für Vereine zur Durchführung von sensibilisierenden und aktivierenden Klimaschutzveranstaltungen sind ebenfalls förderfähig.

„Mit diesem Förderprogramm stellen wir einmal mehr unter Beweis, dass wir in Potsdam nicht nur von Klimaschutz reden. Wir packen das Thema an und ermuntern alle Bürgerinnen und Bürger in unserer Stadt zu aktivem Handeln“, sagt der Beigeordnete für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Umwelt, Bernd Rubelt. 

Zahlreiche Ideen der Verwaltung, der politischen Fraktionen, der Verbraucherzentrale Brandenburg in Potsdam sowie der Wirtschaftsförderung Brandenburg, aber auch des Klimabeirates sowie Erfahrungen von 15 deutschen Kommunen sind in die Förderrichtlinie Klimaschutz eingeflossen. So ist sichergestellt, dass die Handlungsfelder Klimaschutz und Klimafolgenanpassung ganzheitlich betrachtet und alle Bürgerinnen und Bürger mit in die Befassung dieser Themen einbezogen werden – egal ob als Mieter oder Eigenheimbesitzer.

Das Förderprogramm tritt mit Wirkung vom 1. März 2022 in Kraft. Eine Besonderheit des Förderprogramms ist, dass es innerhalb des bestehenden rechtlichen Rahmens relativ unkompliziert, logisch, kundenorientiert und verwaltungsvereinfachend ausgestaltet ist. Es handelt sich also um ein Förderprogramm, das zum Mitmachen anregt.

Alle Infos sowie Fördermittelanträge zum Förderprogramm „Gezielt Handeln für Klimaschutz und Klimafolgenanpassung“ sind unter http://www.potsdam.de/klima abrufbar.

Vollständig ausgefüllte und unterschriebene Anträge können an folgende Adresse gesandt werden: Landeshauptstadt Potsdam, Koordinierungsstelle Klimaschutz, Friedrich-Ebert-Straße 79/81, 14469 Potsdam. Für weitere Auskünfte und Informationen zum Förderverfahren stehen die Kolleginnen und Kollegen der Koordinierungsstelle Klimaschutz telefonisch unter 0331 289 3019 oder per Email unter koordinierung-klimaschutz@rathaus.potsdam.de zur Verfügung.

Potsdam, 10.03.2022

Veröffentlicht von:
Landeshauptstadt Potsdam

Info Potsdam Logo 2022-03-10 12:07:37 Vorherige Übersicht Nächste


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