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Potsdam, 24.02.2012

Ministerien regeln Waldbrandschutz neu

Mit einem neuen Erlass haben Innenministerium und Forstministerium die Verantwortlichkeiten und Verfahren zum Waldbrandschutz neu geregelt. Ein entsprechender gemeinsamer Erlass, der jetzt unterzeichnet wurde, passt die Regelungen aus dem Jahr 2007 insbesondere an die veränderten Behördenstrukturen an.

Der Erlass regelt unter anderen die Einrichtung von Löschwasserentnahmestellen, die Besetzung der Waldbandzentralen sowie die Alarmierung im Brandfall. Vorgeschrieben ist auch die Aufstellung von Waldbrandalarmplänen, die in die Katastrophenschutzpläne der Landkreise und kreisfreien Städte eingehen. Die Landkreise und kreisfreien Städte werden verpflichtet, Arbeitsgruppen zum „Schutz der Wälder“ mit Vertretern von Forstbehörden, Feuerwehr, Polizei und anderen zuständigen Behörden einzurichten.

Das waldreiche Brandenburg ist mit seinen großen Kiefernwäldern die Region in Deutschland mit der höchsten Waldbrandgefahr. Die EU-Kommission führt die Waldflächen des Landes in der gleichen europaweit höchsten Waldbrandgefährdungsstufe wie Südfrankreich, Griechenland, Spanien und Portugal.

Der Landesbetrieb Forst Brandenburg überwacht die Waldflächen aller Besitzarten mit einem modernen Kontrollsystem. 108 Sensoren überprüfen die Waldgebiete über den Baumkronen und registrieren jede Rauchentwicklung. Wird eine Rauchentwicklung als Waldbrand erkannt, erfolgt eine sofortige Information der zuständigen Regionalleitstelle für die Feuerwehren. Rasche Alarmierung und schnelles Eingreifen der Feuerwehren können verhindern, dass sich kleine Entstehungsbrände in den Wäldern zu Großfeuern entwickeln.

Die Freiwilligen Feuerwehren der Landkreise haben zur Bekämpfung von Waldbränden sowie anderen Großschadenslagen unter anderem 15 Brandschutzeinheiten aufgestellt. Jede Brandschutzeinheit besteht aus 135 Einsätzkräften, die über eine besondere Ausbildung sowie über leistungsfähige Löschtechnik verfügen. Zur Ausrüstung gehören vor allem Tanklöschfahrzeuge, die zum Teil extrem geländegängig sind. Diese Technik wird fortlaufend modernisiert.

Zwei Drittel aller Waldbrände werden – in der Regel fahrlässig – von Menschen verursacht. Jeder Bürger kann deshalb durch strikte Beachtung der Regeln einen Beitrag zum Waldbrandschutz leisten. Dazu gehört vor allem das Verbot von offenem Feuer – egal ob Zigarette, Grillfeuer oder ähnliches – in den Wäldern. Auch sollten Autofahrer keine Zigarettenkippen aus dem Fahrzeugfester werfen.

Potsdam, 24.02.2012

Veröffentlicht von:
Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft Brandenburg

Info Potsdam Logo 2012-02-24 13:24:47 Vorherige Übersicht Nächste


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