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Potsdam, 16.01.2014

Mindestens 150 zusätzliche Beamte bis Oktober im Einsatz

Der Streifendienst der Polizei in Brandenburg wird gestärkt. Entsprechende Maßnahmen kündigte Innenminister Ralf Holzschuher heute in Potsdam an. Ziel der Maßnahmen ist es, die durchschnittliche Streifenwagendichte im Land wieder zu erhöhen. Dazu soll der Wach- und Wechseldienst der Polizei bis Oktober 2014 um „mindestens 150 Polizisten verstärkt werden“, sagte der Minister. Die Notwendigkeit der Maßnahmen ergibt sich daraus, dass die durchschnittliche Streifenwagendichte zuletzt zeitweise abgesunken war.

Nach den Vorgaben der Polizeireform sollte der Streifendienst der Polizei mit durchschnittlich täglich 124 Funkstreifenwagen gewährleistet werden. Im Januar 2012 waren täglich 123 Streifenwagen im Land unterwegs. Von Holzschuher angewiesene Untersuchungen des Polizeipräsidiums haben nun ergeben, dass diese Zahl im Jahr 2013 zeitweise auf unter 100 Streifenwagen gesunken war. Die Erhebungen der Polizei bestätigten damit Holzschuhers Feststellung vom vergangenen Dezember, wonach es in der Polizei derzeit „vor allem Probleme im Wach- und Wechseldienst“ gebe. Der Minister hatte „in einigen Regionen Defizite“ im Streifendienst und vor diesem Hintergrund dringenden Handlungsbedarf ausgemacht.

Zu den Zielen der Polizeireform gehörte, den Streifendienst der Polizei im bisherigen Umfang zu gewährleisten. „Die Präsenz der Polizei in der Fläche muss aufrechterhalten werden“, so Holzschuher. Dies entspreche nicht nur den Vorgaben der Polizeireform, sondern zudem dem ausdrücklichen Willen des Landtages Brandenburg. Im Fall der Revierpolizei mit ihren 549 Revierpolizisten sei dies auch gelungen. Anders sehe es hingegen beim Wach- und Wechseldienst aus.

Zu dem von Holzschuher heute angekündigten Maßnahmenpaket zur Stärkung des Streifendienstes gehören folgende Punkte:

Erstens hat Polizeipräsident Arne Feuring vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte eine „Versetzungssperre“ für den Wach- und Wechseldienst verfügt. Zweck der Maßnahme ist, keine weitere Schwächung des Streifendienstes mehr zuzulassen.

Zweitens wird ein Großteil der in diesem Jahr zur Verfügung stehen rund 140 Polizeianwärter, die ihre Ausbildung an der Polizeifachhochschule in Oranienburg beenden, eingesetzt werden, um den Streifendienst zu verstärken oder jene Bereitschaftspolizisten zu ersetzen, die in den Wach- und Wechseldienst der Polizei gehen.

Drittens werden alle Abordnungen aus dem Streifendienst in andere Bereiche der Polizei überprüft und soweit wie möglich aufgehoben. Aus dem Wach- und Wechseldienst sind derzeit im Saldo 121 Beamte mit anderen Aufgaben betraut. Sie sind zwar stellenmäßig dem Wach- und Wechseldienst zugeordnet, stehen aber für den Streifendienst tatsächlich nicht zur Verfügung. „Diese Zahl ist zu hoch“, sagte Holzschuher. „Die zahlreichen Abordnungen schwächen die operative Basis der Polizei in einem Maße, das nicht akzeptiert werden kann.“

Viertens werden die Stabs- und Führungsdienste der Polizei überprüft mit dem Ziel, dort nicht zwingend erforderliches Personal mittel- oder unmittelbar (wieder) den operativen Einheiten der Polizei, insbesondere dem Streifendienst, zuzuführen. „Eine deutliche Verschlankung von Führung und Verwaltung war ein wesentliches Ziel der Reform. Im Gegenzug sollte die operative Basis der Polizei weitgehend stabil gehalten werden. Es geht in der weiteren Umsetzung der Reform darum, dieses Prinzip schneller durchzusetzen“, betonte Holzschuher.

Fünftens sei auch eine Optimierung der Planung der zur Verfügung stehenden Einsatzkräfte erforderlich. Mit der Einführung des Poolmodells anstelle eines festen Schichtmodells sei es offenbar dazu gekommen, dass Kräfte mitunter an der tatsächlichen Lage vorbeigeplant werden. Die Planung der Kräfte vor Ort müsse jedoch konsequent an der zu erwartenden Lage und an dienstlichen Belangen ausgerichtet sein, betonte der Minister.

Eine Verstärkung des Streifendienstes auf Kosten der Kriminalpolizei schloss Holzschuher dagegen aus. „Das war zu keinem Zeitpunkt mein Vorschlag“, stellte der Minister klar. „Wir brauchen eine leistungsfähige Kriminalpolizei.“

Holzschuher betonte, dass zur Aufrechterhaltung des Streifendienstes derzeit grundsätzlich genug Personal zu Verfügung stünde. Die Polizei in Brandenburg verfügt derzeit über rund 8.250 Beschäftigte. Ohne Führungsfunktionen wie Dienstgruppenleiterleiter, Wachdienstführer und Einsatzbearbeiter soll der Streifendienst in der Struktur 2020 rund 1.630 Stellen umfassen. Damit könne die angestrebte Streifenwagendichte auch sichergestellt werden. „Wir haben derzeit nicht insgesamt zu wenig Polizisten, aber zu wenige dort, wo sie nach den Vorgaben der Polizeireform eigentlich ihren Dienst tun sollten. Und das betrifft vor allem den Streifendienst“, sagte Holzschuher.

Ursächlich dafür seien verschiedene Gründe. Zum einen seien bestimmte Strukturentscheidungen der Polizeireform ausgesetzt worden. Dies betreffe etwa die zunächst erwogene Auflösung der vierten Polizeihundertschaft oder des Krad- und Eskortendienstes. Diese fortbestehenden Einheiten binden Personal, das dafür in der Personalbedarfsplanung des Landes und der Zielzahl 2020 nicht vorgesehen ist und nicht für andere Bereiche, wie etwa den Streifendienst, eingesetzt werden kann. Zweitens konnte das Vorhaben der Reform, Polizeireviere im Regelfall nachts zu schließen, bislang nicht umgesetzt werden. Lediglich in Pritzwalk sei dies der Fall. Alle anderen Polizeireviere in Brandenburg seien nach wie vor rund um die Uhr besetzt. „Dies bindet Personal, das nach den ursprünglichen Plänen nach und nach für andere Verwendungen freigesetzt werden sollte“, stellte Holzschuher fest. Schließlich werde der Streifendienst auch durch zu viele Abordnungen in andere Bereiche der Polizei geschwächt. „Für diese Abordnungen mag es im Einzelfall gute Gründe geben. Aber in der Abwägung muss das Ziel der Aufrechterhaltung des Streifendienstes im zugesagten Umfang Priorität haben“, erklärte der Minister.

Mit den jetzt vorgestellten Maßnahmen soll neben einer Stärkung des Streifendienstes auch eine Reduzierung der Interventionszeiten erreicht werden. Die Interventionszeit misst die Zeit von der Eröffnung eines Einsatzes im polizeilichen Einsatzleitsystem bis zum Eintreffen der Polizei am Einsatzort. Diese Interventionszeit war in den letzten Jahren auf zuletzt rund 28 Minuten gestiegen (Tabelle 1). Der Landtag hatte gefordert, dass sich die Interventionszeiten im Zuge der Umsetzung der Polizeireform nicht erhöhen sollten. „Mein Ziel ist es, den Anstieg der Interventionszeiten zu stoppen und umzukehren“, sagte Holzschuher. Der Minister wies zugleich darauf hin, dass die viel diskutierte Interventionszeit von „fragwürdiger Aussagekraft“ sei. In die Berechnung würden nämlich alle Einsätze unabhängig von ihrer Dringlichkeit eingehen. „Die Interventionszeit unterscheidet nicht zwischen eilig und nicht eilig, wichtig und nicht so wichtig“, so Holzschuher.

Bei dringlichen Einsätzen – etwa bei Gefahr für Leib, Leben oder bedeutende Sachwerte – erreiche die Polizei in Brandenburg hingegen „gute Werte“. Diese Einsätze werden mit der so genannten „Blaulicht“-Interventionszeit erfasst. „Nur diese Zahl sagt uns, wie schnell die Polizei dann ist, wenn sie schnell sein muss. Und diese Zahl ist für ein Flächenland völlig in Ordnung. Sie hat sich 2013 gegenüber dem Vorjahr sogar verbessert“, sagte Holzschuher. Die „Blaulicht“- Interventionszeit lag 2013 bei knapp 18,5 Minuten, im Jahr 2012 bei etwas über 19 Minuten.

Potsdam, 16.01.2014

Veröffentlicht von:
Polizei Brandenburg

Info Potsdam Logo 2014-01-16 19:02:52 Vorherige Übersicht Nächste


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