Mehrheit im Bundesrat für Änderungen am neuen Punktesystem
Brandenburg hat gestern erfolgreich einen Antrag in den Verkehrsausschuss des Bundesrates eingebracht, den Entwurf des Bundesverkehrsministeriums für ein neues Punktesystem für Verkehrssünder an wichtigen Stellen zu ändern. Vorschläge Brandenburgs und anderer Bundesländer sind nach Auffassung von Infrastrukturminister Jörg Vogelsänger nicht in ausreichendem Maße berücksichtigt worden.
Infrastrukturminister Jörg Vogelsänger: „Es ist ein Erfolg Brandenburgs, dass der Bundesrat an entscheidenden Stellen des Gesetzentwurfs Änderungen empfiehlt. Der bisherige Entwurf verfehlt an wichtigen Stellen sein Ziel, das Punktesystem einfacher, verhältnismäßiger und transparenter zu machen. Wir haben den Vorschlag der Bundesregierung daher in dieser Form abgelehnt.“
Folgende Punkte sollen nach dem Willen Brandenburgs unter anderem geändert werden:
1. Ob das neu geschaffene Fahreignungsseminar wirkt, ist offen. Das neue Vorgehen sollte – so der Vorschlag Brandenburgs - zunächst als Modellversuch getestet und seine Wirksamkeit nachgewiesen werden. Bisher finden die Seminare getrennt voneinander statt, zunächst bei einem Fahrlehrer, dann - nach weiteren Verstößen und Erreichen der nächsten Punkteschwelle - bei einem Verkehrspsychologen. Jetzt sollen durch ein gemeinsames Seminar bei Fahrlehrern und Verkehrspsychologen Verhaltensmuster im Verkehrs- und Fahrverhalten verändert werden. Ob das allerdings wirklich zu einer Änderung des Fahrverhaltens führt, muss erst noch nachgewiesen werden.
2. Die Bundesregierung sollte zur ursprünglich von ihr vorgesehenen Bewertung von Verstößen mit einem oder zwei Punkten zurückkehren. Das wäre sachgerecht, weil nicht die Anzahl der Punkte, sondern die Anzahl der Eintragungen entscheidend ist. In der Praxis bleibt die Differenzierung in ein Drei-Punkte-System wirkungslos. Die mit drei Punkten bewerteten Straftaten führen ohnehin zum Entzug der Fahrerlaubnis. Im Falle einer Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug werden ohnehin alle Punkte des Betroffenen gelöscht. Damit ist es unerheblich, ob die Straftat mit zwei oder drei Punkten bewertet wird. Transparenter ist also ein Zwei-Punkte-System.
Potsdam, 17.01.2013Veröffentlicht von:
Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft Brandenburg
