Maßnahmenbündel und Verkehrssimulation zur Zeppelinstraße
Seit Jahren werden in der Zeppelinstraße zwischen der Kastanienallee und der Geschwister-Scholl-Straße Grenzwertüberschreitungen insbesondere bei Stickstoffdioxidimmissionen (NO2) gemessen. In diesem Bereich liegt die NO2-Belastung in den letzten Jahren zum Teil 10 bis 20 Prozent über dem gesetzlichen Grenzwert von 40 μg/m³ im Jahresmittelwert der 39. BImSchV (Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen). Auf der Grundlage der aktuellen Messwerte der letzten Monate wird auch für das Jahr 2015 wiederholt eine Überschreitung der gesetzlichen Grenzwerte für NO2 erwartet.
Vor diesem Hintergrund wurde durch die Stadtverwaltung Potsdam im vergangenen Jahr in Abstimmung mit dem Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz eine umfangreiche Untersuchung zu verschiedenen Maßnahmen zur Einhaltung der Luftschadstoffgrenzwerte beauftragt. Die Ergebnisse wurden den Stadtverordneten im März 2015 vorgestellt.
Darüber hinaus wurde mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 1. April 2015 (DS 15/SVV/0231) eine zusätzliche Prüfung von weiteren Maßnahmen beschlossen. Dazu ist grundsätzlich zu beachten, dass aufgrund des Wirkungszusammenhangs Maßnahmen dann zur Luftschadstoffreduzierung geeignet sind, wenn sie auf eine oder mehrere der folgenden Zielfelder einwirken:
• Verbesserung der Verkehrsqualität (weniger Stau und zähflüssiger Verkehr)
• Veränderung der Verkehrszusammensetzung (vor allem weniger Diesel-Pkw und -Lkw)
• Reduzierung der Verkehrsmenge (weniger Kfz insgesamt).
Da mit der Einführung der Umweltorientierten Verkehrssteuerung im Jahr 2012 bereits eine Optimierung des Verkehrsflusses entlang der Zeppelinstraße umgesetzt wurde, sind die Potenziale zur Verbesserung der Verkehrsqualität nahezu ausgeschöpft. Eine weitere Verflüssigung des Kfz-Verkehrs, sofern dies aufgrund der Randbedingungen u. a. durch innerorts zu berücksichtigende einfließende Verkehrsströme praktisch überhaupt möglich ist, würde zudem nicht ausreichen, um die erforderlichen Minderungswerte zu erreichen.
Auch die alleinige Attraktivitätssteigerung des ÖPNV durch den Ausbau des Tram- und Bus-Taktes oder Qualifizierung des Park+Ride-Angebots kann nicht zu ausreichenden Verlagerungseffekten und damit Wirkungen auf die Luftschadstoffe führen. Zudem wirken diese Effekte nur mittel- bis langfristig.
Damit ist in Bezug auf die Zeppelinstraße festzustellen, dass nur eine deutliche Verringerung der Verkehrsmenge durch eine Neuaufteilung des Straßenraums oder eine Änderung der Verkehrszusammensetzung durch Einführung eines Fahrverbots für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen geeignet sind, kurzfristig die Einhaltung der Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) zu erreichen.
Darüber hinaus wurde im Rahmen einer vertiefenden Betrachtung einschließlich Verkehrssimulation auch die Verlagerungswirkung einer Anordnung von Tempo 30 entlang der Zeppelinstraße untersucht.
Im Ergebnis wurde festgestellt, dass ein Lkw-Fahrverbot für die Zeppelinstraße in der Praxis nicht durchsetzbar ist und damit als Maßnahme ungeeignet ist. Auch durch die Anordnung von Tempo 30 kann keine ausreichende Verkehrsverlagerung erreicht werden, um die Luftschadstoffgrenzwerte einzuhalten.
Es ist daher vorgesehen, die geforderte Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte für Luftschadstoffe in der Zeppelinstraße durch die Reduzierung des Kfz-Verkehrs um etwa 16 % im Zuge einer Neuaufteilung des Straßenraums zu bewirken. Zudem soll die Umgestaltung gleichzeitig durch alternative Verkehrsmittelangebote begleitet werden. Das Bündel umfasst insgesamt die folgenden Maßnahmen:
• Reduzierung der verfügbaren Kfz-Fahrstreifen im Abschnitt Kastanienallee – Geschwister-Scholl-Straße
• Anpassung der Signalsteuerungen
• Markierung einer ÖPNV-Spur im Abschnitt Forststraße - Kastanienallee
• Markierung eines stadtauswärtigen Radfahrstreifens im Abschnitt Kastanienallee - Geschwister-Scholl-Straße
• Erweiterung der Bike+Ride-Anlage am Bhf. Charlottenhof
• Herstellung von zusätzlichen Querungsstellen für den Fuß- und Radverkehr
• Qualifizierung des Park+Ride-Standorts Bhf. Potsdam-Pirschheide
• Verlängerung der vorhandenen Busspur im Bereich Wildpark bis zum Ortseingang Potsdam und perspektivisch Weiterführung bis nach Geltow
• Taktverdichtung der Buslinien 631 und 580 zwischen Werder (Havel) und Potsdam
• Anordnung von Tempo 30 ganztags im Abschnitt Kastanienallee – Breite Straße und nachts im Abschnitt Forststraße – Kastanienallee aus Lärmschutzgründen
• Aktive Öffentlichkeitsarbeit in Abstimmung mit den Nachbargemeinden zur Information und Werbung für alternative Verkehrsmittelangebote im Vorfeld und parallel zur Umsetzung der zuvor genannten Maßnahmen
Der Vergleich der simulierten Reisezeiten zeigt, dass es auch mit einer Reduzierung des Kfz-Verkehrs entlang der Zeppelinstraße um etwa 16 Prozent, vor allem in der morgendlichen Hauptverkehrszeit in stadteinwärtiger Richtung zu einer geringfügigen Erhöhung der Kfz-Reisezeiten kommt. Dagegen ist in Bezug auf den stadtauswärtigen Verkehr nur von geringfügigen Veränderungen auszugehen, da hierbei durch den Tram-unabhängigen Betrieb eine höhere Leistungsfähigkeit besteht. Insgesamt wird stadteinwärts von einer durchschnittlichen Reisezeiterhöhung entlang der Zeppelinstraße zwischen Geltow und der Breite Straße von ca. 5 Minuten ausgegangen, wobei die höchste Zunahme (ca. 3,5 Minuten) im Abschnitt Forststraße - Kastanienallee erwartet wird.
Durch die Einrichtung einer separaten ÖPNV-Spur im Abschnitt zwischen der Forststraße und der Kastanienallee sowie einer konsequenten ÖPNV-Bevorrechtigung werden für den Tram- und Busverkehr keine nennenswerten Veränderungen der Reisezeiten erwartet.
Die Betrachtung der möglichen Verkehrsverlagerungen auf andere Streckenabschnitte hat ergeben, dass es im näheren Umfeld der Zeppelinstraße zu einer leichten Verkehrszunahme in der Forststraße und in der östlichen Geschwister-Scholl-Straße kommt. Gemäß den vorliegenden Ergebnissen des aktuellen Luftreinhalte- und Qualitätsplans der Landeshauptstadt Potsdam 2010-2015 besteht in diesen Streckenabschnitten aber keine Gefahr, dass es infolge der Verkehrszunahme zu einer Überschreitung der Grenzwerte für Luftschadstoffe kommt. Auch hinsichtlich der Lärmbelastung sind dadurch keine negativen Effekte zu erwarten.
Des Weiteren wird auch eine großräumige nördliche Umfahrung der Zeppelinstraße erwartet, wodurch es auch zu einer leichten Verkehrszunahme entlang der B 273 und der B 2 kommt.
Die Umsetzung der einzelnen aufgeführten Maßnahmen soll schrittweise und in enger Abstimmung mit allen fachlich Beteiligten ab Herbst 2015 erfolgen.
Potsdam, 26.06.2015Veröffentlicht von:
Stadtverwaltung Potsdam
