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Potsdam, 23.10.2020

Maskenpflicht auf Wochenmärkten und in der Brandenburger Straße


Landesverordnung sieht Pflicht der Mund-Nasen-Schutz-Pflicht an verschiedenen Orten vor, wenn der Inzidenz-Wert von 35 überschritten ist

In Potsdam gilt ab Samstag, 24. Oktober, das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes an einzelnen Bereichen im öffentlichen Raum als Pflicht: Dazu gehören die Brandenburger Straße, das Umfeld des Hauptbahnhofes sowie die Wochenmärkte auf dem Bassinplatz, am Nauener Tor und in Babelsberg. Die Regelung soll vorerst bis zum 2. November gelten. Während die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf den Wochenmärkten auf die Öffnungszeiten des Wochenmarktes begrenzt ist und in der Brandenburger Straße nur für die Zeit zwischen 9 und 19 Uhr gilt, besteht sie im Bahnhofsumfeld generell.

„Potsdamer und Gäste haben am Tag der deutschen Einheit gezeigt, wie diszipliniert sie sich an das Tragen von Alltagsmasken in der Öffentlichkeit halten und mithelfen, einander vor dem Coronavirus zu schützen. Dieses Verständnis brauchen wir auch jetzt, um gemeinsam einen starken Anstieg der Zahl der Neuinfektionen zu verhindern. Daher haben wir uns entschieden, vorerst auf Wochenmärkten und an stark frequentierten Orten wie dem Bahnhofsumfeld und in der Einkaufsmeile Brandenburger Straße eine Mund-Nasen-Bedeckung-Pflicht einzuführen“, sagt Oberbürgermeister Mike Schubert.

Hintergrund ist die neue Umgangsverordnung des Landes Brandenburg, nach der eine Stadt ab dem Überschreiten der 7-Tage-Inzidenz von 35 Neu-Infizierten pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner einen Mund-Nasen-Schutz für Straßen und Plätze erlassen soll, auf denen der Mindestabstand von 1,5 Meter überwiegend nicht eingehalten werden kann. Seit Montag dieser Woche liegt der Inzidenzwert in Potsdam durchgehend über dem Grenzwert von 35.

„Weitere Einschränkungen, die das Land bereits geregelt hat und die ab einem Inzidenzwert von 50 Neu-Infektionen pro 100.000 Einwohner eintreten, sind gravierend und haben erhebliche Auswirkungen auf unsere persönliche Freiheit und die Wirtschaft. Wir wissen also, was uns erwarten würde und dass unser Verhalten in den kommenden Tagen und Wochen mit darüber entscheidet, ob es im Dezember Weihnachtsmärkte geben kann“, sagt die Beigeordnete für Ordnung, Sicherheit, Soziales und Gesundheit, Brigitte Meier.

Das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung in den frequentierten Bereichen gilt ab Samstag verpflichtend für vorerst zehn Tage. Die Landesregelung besagt: Erst wenn der Inzidenzwert in der Landeshauptstadt an zehn aufeinanderfolgenden Tagen unter dem Wert 35 Neu-Infektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen liegt, werden die in der Umgangsverordnung genannten Einschränkungen aufgehoben.

Die Regelung im Überblick:

Die Mund-Nasen-Bedeckung-Pflicht gilt ab 24. Oktober in Potsdam

  • auf Märkten während der Marktzeiten mittwochs und samstags am Nauener Tor (9 bis 16 Uhr), täglich außer Sonn- und Feiertag auf dem Bassinplatz (7 bis 17 Uhr) und samstags auf dem Weberplatz in Babelsberg (8 bis 16 Uhr)
  • täglich von 9 bis 19 Uhr in der gesamten Einkaufsstraße Brandenburger Straße
  • täglich von 0 bis 24 Uhr im Bahnhofsumfeld, also vor dem Zugang Babelsberger Straße, vor dem Zugang Lange Brücke samt Haltestellen des Nahverkehrs sowie am Zugang Süd inklusive Busbahnhof und Haltestellen des Nahverkehrs.
Maskenpflicht Brandenburger Straße Maskenpflicht Brandenburger Straße (PDF; 845,12 KB) Maskenpflicht Hauptbahnhof Potsdam Maskenpflicht Hauptbahnhof Potsdam (PDF; 709,26 KB) Maskenpflicht Wochenmarkt Nauener Tor Maskenpflicht Wochenmarkt Nauener Tor (PDF; 777,71 KB) Maskenpflicht Wochenmarkt Bassinplatz Maskenpflicht Wochenmarkt Bassinplatz (PDF; 868,70 KB) Maskenpflicht Wochenmarkt Weberplatz Maskenpflicht Wochenmarkt Weberplatz (PDF; 702,36 KB)Potsdam, 23.10.2020

Veröffentlicht von:
Landeshauptstadt Potsdam

Info Potsdam Logo 2020-10-23 12:21:33 Vorherige Übersicht Nächste


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