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Potsdam, 31.03.2016

Landeshauptstadt unterstützt Unternehmen bei Messeteilnahmen

Die Unterstützung von Vorhaben zur Neuschaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen ist ein zentrales Anliegen der kommunalen Wirtschaftsförderung in der Landeshauptstadt Potsdam. Gleichzeitig sind hiesige Unternehmen auch Imageträger für den Wirtschaftsstandort Potsdam. Um diese Anliegen bestmöglich zu kombinieren, unterstützt die Landeshauptstadt Potsdam auch im Jahr 2016 kleine Unternehmen und Kleinstunternehmen bei der Teilnahme an Ausstellungen, Messen und Kooperationsbörsen.

Der Leiter der Wirtschaftsförderung Stefan Frerichs: „Die Messeförderung hat sich in den letzten Jahren sehr bewährt. Deshalb haben wir die entsprechende Richtlinie  für das Jahr 2016 verlängert. Messeteilnahmen sind eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten. Die Unternehmen präsentieren sich einem breiten Publikum und haben die Chance neue Kunden zu akquirieren. Gleichzeitig sind die Unternehmen überregional als Imageträger für den Wirtschaftsstandort Potsdam unterwegs.“ In den vergangenen fünf Jahren haben etwa 40 Unternehmen von einer Förderung profitiert. Dabei reichten die besuchten Messen von der Biotechnica in Hannover bis hin zur IFA in Berlin. Aber auch regionalen Messen, wie die Designtage Brandenburg, wurden von den bisherigen Antragstellern zur Präsentation ihrer Produkte und Leistungen genutzt.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Teilnahmen einzelner Unternehmen, aber auch Gemeinschaftsstände, an regionalen und nationalen Messen, Ausstellungen und Kooperationsbörsen mit vorwiegend fachspezifischer Ausrichtung, soweit diese nicht überwiegend dem Direktverkauf dienen. Zuwendungsfähig sind alle für die Organisation und den Betrieb des Messestandes notwendigen Ausgaben sowie ausschließlich messebezogene Marketingaktivitäten. Zuwendungsfähige Kosten sind unter anderem die Flächen- und Standmiete, die Ausstattung/Gestaltung des Messestandes und die Transportkosten für den Messestand und die Exponate.

Wer wird gefördert?

Um eine effektive Verwendung der Fördermittel zu gewährleisten die zudem dem Bedarf der Landeshauptstadt Potsdam entspricht sind ausschließlich kleine Unternehmen und Kleinstunternehmen aus folgenden Wirtschaftszweigen (entsprechend der Klassifikation der Wirtschaftszweige des Statistischen Bundesamtes, Ausgabe 2008) förderfähig:

•    Anbau mehrjähriger Pflanzen (Abschnitt A, Klasse 01.2)

•    Verarbeitendes Gewerbe (Abschnitt C)

•    Baugewerbe (Abschnitt F)

•    Information und Kommunikation (Abschnitt J)

•    Forschung und Entwicklung im Bereich Natur-, Ingenieur-, Agrarwissenschaften und Medizin (Abschnitt M, Klasse 72.1)

•    Ateliers für Textil-, Schmuck-, Grafik- u. ä. Design (Abschnitt M, Klasse 74.10)

•    Garten und Landschaftsbau (Abschnitt N, Klasse 81.30.1)

•    Vermietung von Freizeitgeräten (Abschnitt N, Klasse 77.21) und Vermietung von Wasserfahrzeugen (Abschnitt N, Klasse 77.34)

Art und Höhe der Förderung?

Zuschuss von 50 Prozent zu den zuwendungsfähigen (messebezogenen) Ausgaben für die Teilnahme an einer Messe, Ausstellung, oder Kooperationsbörse. Der maximale Zuschuss beträgt 1500 Euro je Vorhaben. Pro Haushaltsjahr kann je Unternehmen höchstens eine Messeteilnahme bezuschusst werden. Dabei können je Unternehmen maximal drei Messeteilnahmen gefördert werden. Förderungen aus Mitteln des Landes Brandenburg oder des Bundes sind vorrangig zu nutzen.

Wie funktioniert es?

Interessierte Unternehmen wenden sich vor Beginn der Maßnahme an den Bereich Wirtschaftsförderung der Landeshauptstadt Potsdam und erhalten dort Information und Beratung zu diesem Förderprogramm sowie Unterstützung bei der Antragserarbeitung.

Ansprechpartner

Landeshauptstadt Potsdam | Bereich Wirtschaftsförderung

Friedrich-Ebert-Str. 79/81, 14469 Potsdam

Telefon: (0331) 2 89-28 88, Telefax: (0331) 2 89-28 22

wirtschaftsservice@rathaus.potsdam.de, www.potsdam.de/wirtschaft

Potsdam, 31.03.2016

Veröffentlicht von:
Stadtverwaltung Potsdam

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