Landeshauptstadt schließt Verjährung der Ansprüche für 2015 aus
Landeshauptstadt Potsdam
Die Landeshauptstadt wird mögliche Ansprüche von Eltern auf zu viel bezahlte Kitabeiträge im Jahr 2015 nicht verjähren lassen. Das hat der Beigeordnete für Soziales, Jugend, Gesundheit und Ordnung, Mike Schubert, den Trägern der Kindertageseinrichtungen in dieser Woche schriftlich mitgeteilt. „Ich habe von Beginn der Diskussion an gesagt, dass wir die Elternbeiträge rückwirkend bis hin zum Jahr 2015 überprüfen und wenn es Fehler gibt, diese regulieren“, sagt Mike Schubert.
Ende des Jahres könnten die Ansprüche der Eltern gegenüber den Trägern für das Jahr 2015 verjähren. Da derzeit davon auszugehen ist, dass aufgrund der nun beginnenden Verständigung der Stadtverordneten zu dem Thema sowie der darauf folgenden Abstimmung zwischen der Verwaltung und den Trägern eine abschließende Regulierung für 2015 in diesem Jahr nicht mehr stattfinden wird, hatten die Träger um eine Zusage der Stadt gebeten, wie mit etwaigen Ansprüchen aus dem Jahr 2015 umzugehen ist. Das ist mit dem Schreiben des Beigeordneten nun erfolgt.
Zur Vermeidung einer Vielzahl von Klageverfahren und zur Schaffung von Rechtsfrieden hat die Verwaltung der Stadtverordnetenversammlung in der vergangenen Woche eine Vorlage über unterschiedliche Varianten für freiwillige Rückzahlungen für die Zeit von Anfang 2016 bis 31. Juli 2018 vorgelegt. Es ist davon auszugehen, dass die Stadtverordnetenversammlung den Oberbürgermeister und seine Verwaltung beauftragen wird, auf Basis einer dieser Varianten mit den Trägern der Einrichtungen die Modalitäten, insbesondere das Einvernehmen über eine rückwirkend anzuwendende Elternbeitragsordnung sowie die Regulierung von Ansprüchen, verbindlich zu vereinbaren. Anschließend sollen die Modalitäten für das Jahr 2015 entschieden werden.
Potsdam, 29.08.2018Veröffentlicht von:
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