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Potsdam, 07.08.2020

Landeshauptstadt Potsdam untersagt Wasserentnahme aus Oberflächengewässern


Landeshauptstadt Potsdam

Die Landeshauptstadt Potsdam als Untere Wasserbehörde hat die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässer per Allgemeinverfügung untersagt. Das gilt für Pumpeinrichtungen zum Zweck der Bewässerung aus Seen, Flüssen und Gräben auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Potsdam.

Nach der extremen Niedrigwassersituation in den Sommern 2018 und 2019 konnten die Wasserdefizite in den Wintermonaten nicht ausgeglichen werden. Durch Trockenheit im März und April dieses Jahres blieb die hydrologische Situation in den brandenburgischen Flussgebieten weiterhin sehr angespannt. Niederschläge im Mai, Juni und Juli konnten nur leicht, kurzfristig und örtlich begrenzt zu einer Entspannung beitragen. Wegen der hohen Temperaturen und Verdunstung, der weiterhin geringen Niederschlägen und der aktuellen Wetterprognose ist davon auszugehen, dass die extreme Trockenheit und die damit einhergehenden geringen Wasserstände der Potsdamer Gewässer bis in den Herbst andauern werden.

Die Verfügung gilt ab sofort bis zum 30. September 2020 – es sei denn, sie wird vorher widerrufen. Die Landeshauptstadt Potsdam weist darauf hin, dass Zuwiderhandlungen gemäß Wasserhaushaltsgesetz mit Geldbußen von bis zu 50 000 Euro geahndet werden können.

Gerade in den warmen Monaten bewässern viele Bürgerinnen und Bürger ihre Grundstücke und nutzen dafür Oberflächenwasser. Auch wenn die einzelnen Wasserentnahmen meist nicht sehr groß sind, so summieren sie sich auf. Dadurch sind die Gewässer zusätzlichem Stress ausgesetzt, der sich unter anderem im Rückgang der Wasserstände sowie im vermehrten Algenwachstum und Fischsterben aufgrund von Sauerstoffmangel auswirken kann. Um diese negativen Auswirkungen möglichst gering zu halten, untersagt die Landeshauptstadt Potsdam als Untere Wasserbehörde zum Wohl der Allgemeinheit und zum Schutz von Natur und Umwelt die Wasserentnahme. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass auch durch die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes keine Wasserentnahmen mehr aus Bundeswasserstraßen genehmigt werden.

Hintergrund
Gemäß Schreiben des Umweltministeriums vom 9. Juli 2019 sollen, sobald in drei aufeinanderfolgenden Wochenberichten am maßgeblichen Richtpegel eines Flussgebietes der Jahreswert des mittleren Niedrigwasserabflusses (MNQ) erreicht oder unterschritten wird, Maßnahmen zum sparsamen Wasserverbrauch zum Einsatz kommen.

Im Zuständigkeitsbereich der Landeshauptstadt Potsdam bilden die Nuthe bei Babelsberg und die Havel bei Ketzin die maßgeblichen Pegel. Die maßgeblichen Pegel für den MNQ sind: Nuthe: 1,84 Kubikmeter je Sekunde, Havel: 20,4 Kubikmeter je Sekunde. Diese erforderlichen Mindestdurchflussmengen wurden seit Mitte Juli nicht erreicht. Gemäß dem Wochenbericht des Landesamtes für Umwelt für die 32. Kalenderwoche wurden an den Pegeln folgende Durchflussmengen gemessen: Havel (Pegel Ketzin) 16,1 Kubikmeter je Sekunde und Nuthe (Pegel Babelsberg) 1,12 Kubikmeter je Sekunde. Auch andere Wasserbehörden im Land Brandenburg mussten auf Grund der angespannten wasserwirtschaftlichen Situation bereits Entnahmeverbote in ähnlicher Form erlassen.

Amtliche Bekanntmachung: Wasserentnahmeverbot vom 7. August 2020 für die Landeshauptstadt Potsdam Amtliche Bekanntmachung: Wasserentnahmeverbot vom 7. August 2020 für die Landeshauptstadt Potsdam (PDF; 286,88 KB)Potsdam, 07.08.2020

Veröffentlicht von:
Landeshauptstadt Potsdam

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