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Potsdam, 02.12.2020

Landeshauptstadt bereitet partielles Böllerverbot an Silvester vor und weitet Maskenpflicht im öffentlichen Raum aus


Landeshauptstadt Potsdam

Die Landeshauptstadt Potsdam wird weitere Maßnahmen im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus‘ ergreifen. Dazu hat Oberbürgermeister Mike Schubert gegenüber den Stadtverordneten am Mittwoch, 2. Dezember 2020, angekündigt, die Maskenpflicht auf weitere Straßenbereiche auszuweiten und ein partielles Böllerverbot zu prüfen und vorzubereiten. „Der exponentielle Anstieg der vergangenen Wochen hat deutlich gemacht, welch hohes Ansteckungs- und Infektionspotenzial das Virus immer noch hat. Wir folgen damit den Empfehlungen des Bundes und der Länder“, sagt Mike Schubert.

Bislang gilt eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf den Wochenmärkten, im Bahnhofsumfeld, auf der Brandenburger Straße sowie in Teilen der Friedrich-Ebert-Straße. Der Geltungsbereich soll aufgrund der Regelungen in der Eindämmungsverordnung um folgende öffentlichen Straßen erweitert werden: in der Innenstadt Dortustraße zwischen Hegelallee und Charlottenstraße, Jägerstraße zwischen Hegelallee und Charlottenstraße, Lindenstraße zwischen Hegelallee und Charlottenstraße, Gutenbergstraße zwischen Friedrich-Ebert- und Hermann-Elflein-Straße, Mittelstraße und Benkertstraße sowie die Karl-Liebknecht-Straße in Babelsberg.

In diesen aufgeführten Straßenbereichen befinden sich viele Einrichtungen des Einzelhandels. In der Vorweihnachtszeit ist aufgrund der Angebote mit erhöhtem Kundenverkehr zu rechnen. Aufgrund der Enge der Fußgängerbereiche wird bei erhöhtem Kundenverkehr der Mindestabstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden können. Die Betreiber der Einzelhandelsgeschäfte sind zwar bereits über die Eindämmungsverordnung des Landes verpflichtet, auch vor den Eingangsbereichen für den notwendigen Abstand und das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung Sorge zu tragen. Diese Regelung erfasst jedoch nicht den gesamten Bereich dieser Einkaufsstraßen, insbesondere nicht die Bereiche zwischen den Geschäften. Diese Lücken sollen über die Allgemeinverfügung geschlossen werden.

„Wir prüfen aktuell, an welchen Orten die Verwendung von Pyrotechnik zu untersagen ist. Zum Pyrotechnik-Verbot ist jedoch noch festzustellen, dass eine Allgemeinverfügung frühestens am 22. Dezember erlassen werden kann“, sagt Mike Schubert. Denn die Grundlage des Verbotes, die Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg, ist bis zum 21. Dezember gültig. Erst mit einer neuen Eindämmungsverordnung kann die Landeshauptstadt die Verordnung erlassen.

Die Verwendung von Pyrotechnik soll auf folgenden Plätzen untersagt werden: Lange Brücke, Otto-Braun-Platz, Alter Markt, Vorplatz Filmmuseum, Steubenplatz, Friedrich-Ebert-Straße zwischen Nauener Tor bis Schloßstraße, Platz der Einheit, Luisenplatz, Platz am Brandenburger Tor, Schopenhauer Straße zwischen Charlottenstraße und Hegelallee, Zentrum Babelsberg vom Filmtheater Thalia großzügig zum Knoten Karl-Liebknecht-Straße, Glienicker Brücke mit Uferflächen, Fußgängerbrücke Newtonstraße, Plantage Dortustraße, Pflasterfläche Kanal Yorckstraße, Münchhausenpark, Seestraße an der Kita, Seestraße (Spielplatz), Grünfläche bei Pietschkerstraße 50, Hans-Grade-Ring (Spielplatz und Freifläche gegenüber Nr. 9), Am alten Mörtelwek (Spielplatz), In der Feldmark (Spielplatz), Baumhaselring (Spielplatz), Grünzug zwischen Florastraße und Pannenbergstraße sowie Bassinplatz.

Potsdam, 02.12.2020

Veröffentlicht von:
Landeshauptstadt Potsdam

Info Potsdam Logo 2020-12-02 17:07:55 Vorherige Übersicht Nächste


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