Kinderschutz im Straßenverkehr: Geschwindigkeitsbeschränkungen für mehr Verkehrssicherheit
n der kommenden Stadtverordnetenversammlung am 6. Juni 2018 informiert die Stadtverwaltung in einer Mitteilungsvorlage über die Umsetzung von Geschwindigkeitsbeschränkungen vor Schulen, Kitas und Horteinrichtungen. Die Geschwindigkeitsregelungen vor diesen Einrichtungen wurden überprüft und bereits fast vollständig angepasst.
Um die Verkehrssicherheit für Kinder, die zu den schwächsten Verkehrsteilnehmern gehören, zu erhöhen, wurden mit höchster Priorität alle Schul-, Kita- und Hortstandorte überprüft. Vor allem Schulen, vor denen bisher noch keine Tempolimits galten und die der Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung unterliegen, wurde die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h reduziert. Es wurden für diese Bereiche Tempo-30-Zonen oder Tempo-30-Strecken angeordnet, teilweise mit zeitlichen Festlegungen. Bis auf wenige Ausnahmen gilt auch vor allen Kitas und Horteinrichtungen bereits Tempo 30. Die verbliebenen Standorte werden noch in diesem Jahr sukzessive angepasst. Die Regelungen zu zeitlichen Festlegungen der geltenden Geschwindigkeitsbeschränkungen wurden in Abstimmung mit der jeweiligen Einrichtung bedarfsgerecht ermittelt.
Mit der Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und der nachgelagerten Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV - STVO) auf Bundesebene sowie der sich anschließenden Durchführungsbestimmungen des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg gibt es seit letztem Jahr neue Grundlagen für das Handeln der Straßenverkehrsbehörden. Die bis dahin geltende rechtlich hohe Hürde für die streckenbezogene Anordnung von Tempo 30 auf innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen wurde abgesenkt. So muss vor Schulen und Kindergärten nicht mehr die Notwendigkeit eines Tempolimits nachgewiesen werden, etwa dass es sich um einen Unfallschwerpunkt handelt.
Potsdam, 25.05.2018Veröffentlicht von:
Stadtverwaltung Potsdam
