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Potsdam, 02.07.2019

KESY-Prüfgruppe legt Abschlussbericht vor


Polizeimeldung Potsdam

Die automatische Kennzeichenerfassung (KESY) ist und bleibt ?ein wichtiges und unverzichtbares unterstützendes Einsatzmittel für die Polizei in Brandenburg?. Zu diesem Ergebnis kommt die vom Innenministerium eingesetzte KESY-Prüfgruppe unter Leitung von Landeskriminaldirektor Michael Scharf in ihrem Abschlussbericht, der heute den Mitgliedern des Innenausschusses des Brandenburgischen Landtags zur Verfügung gestellt wurde. KESY ?führt regelmäßig zu Fahndungs- und Ermittlungserfolgen bei Straftaten von erheblicher Bedeutung, welche auf andere Art und Weise nur schwer zu erzielen wären?, heißt es in dem Bericht weiter. Zugleich kommt der Bericht zu einer Reihe von Handlungsempfehlungen, um die bisherige KESY-Anwendungspraxis im Land zu verbessern. Teilweise würden diese durch das Polizeipräsidium Brandenburg bereits umgesetzt, stellt der Bericht fest.

Die Prüfgruppe unter der Leitung des Landeskriminaldirektors bestand aus Experten des Innenministeriums, des Polizeipräsidiums, des Zentraldienstes der Polizei  und der Hochschule der Polizei Brandenburg. Sie hatte die Aufgabe, den Einsatz der automatischen Kennzeichenfahndung zur Strafverfolgung und Gefahrenabwehr zu betrachten. Dabei wurden die tatsächlichen und rechtlichen Aspekte der verschiedenen Schritte bei der Speicherung, Nutzung, Auswertung, Übermittlung und Löschung der Daten sowie ihre Protokollierung und die Nutzungsberechtigungen gründlich untersucht.

KESY-Anlagen fertigen eine rückwärtige Aufnahme des Fahrzeugs sowie ein vergrößertes Bild des Autokennzeichens. Das System kann im sogenannten Fahndungsmodus zum Abgleich mit dem vorhandenen Fahndungsbestand sowie - ausschließlich zur Strafverfolgung - im sogenannten Aufzeichnungsmodus betrieben werden. Im Aufzeichnungsmodus aufgenommene Bilder werden auf einem landeseigenen Server mit Standort im Land Brandenburg gespeichert.

Zur Strafverfolgung werden die Daten auf Grundlage mehrerer gerichtlicher Beschlüsse zur längerfristigen Observation erhoben. Dem Polizeipräsidium liegen in diesem Zusammenhang aktuell Daten rückwirkend bis zum 1. April 2017 vor, stellt der Bericht fest. Die Daten werden dabei bis zur Erledigung des Verfahrens oder bis zu einer Löschungsanweisung der zuständigen Staatsanwaltschaft gespeichert. ?Die Speicherung der Daten bis zur Erledigung des jeweils zu Grunde liegenden Verfahrens oder bis zu einer auf Weisung der Staatsanwaltschaft erfolgenden Löschung ist nicht zu beanstanden?, so der Bericht der Prüfgruppe.

Kritisch gesehen wird dagegen die Dauer der Nutzungsberechtigungen, die den zuständigen Sachbearbeitern aufgrund eines Observationsbeschlusses erteilt werden, um auf die vorliegenden Daten zugreifen zu können. Eine systemseitige Begrenzung der Berechtigungen auf die Daten des Anordnungszeitraumes des jeweiligen richterlichen Beschlusses war bislang nicht möglich. Ferner wurde nur in unregelmäßigen Abständen geprüft, ob die erteilten Berechtigungen noch erforderlich sind. Diese fehlende zeitliche Begrenzung widerspricht nach Auffassung der Prüfgruppe ?dem datenschutzrechtlichen Grundsatz der Integrität und Vertraulichkeit? von personenbezogenen Daten. Dies sei zu beanstanden.

Aus dem Abschlussbericht ergeben sich folgende Handlungsempfehlungen:

Bei Observationsbeschlüssen beziehungsweise Anordnungen der Staatsanwaltschaften soll zur Klarstellung darauf hingewirkt werden, dass die Kennzeichenerfassung als technisches Mittel zur Observation hinreichend konkret benannt wird. Dies wurde bereits durch einen Erlass und eine Verfügung des Polizeipräsidenten vom Mai 2019 umgesetzt.

Zukünftig sollen Nutzungsberechtigungen zum Datenzugriff nur für die Dauer des jeweiligen konkreten Observationsbeschlusses erteilt und direkt mit Ablauf des Beschlusses entzogen werden. Die Nutzungsberechtigung soll in einem sogenannten ?Rechte-Rollen-Konzept? neu geregelt werden, das im Entwurf bereits vorliegt. Vor der Vergabe neuer Zugriffsrechte soll perspektivisch die Teilnahme an einem KESY-Onlineseminar an der Hochschule der Polizei vorausgesetzt werden.

Zudem sollen neue technische Lösungen geschaffen werden, um die Qualitätssicherung der Nutzerverwaltung, die technisch-organisatorischen Abläufe und die Löschroutine zu unterstützen.

Darüber hinaus wird die Überarbeitung der Rahmenrichtlinie und der Dienstanweisung zur automatischen Kennzeichenfahndung empfohlen, insbesondere betreffend den Umfang der Dokumentation und die behördeninternen Verfahrensabläufe. Die Staatsanwaltschaften sollen außerdem hinsichtlich der Datenlöschung sensibilisiert werden und es wird die Aufnahme klarstellender Regelungen im Polizeigesetz geprüft.

Auslöser der Debatte war der Fall der vermissten Rebecca. Der Prüfbericht stellt fest, dass die Weitergabe der Daten an die Berliner Polizei korrekt war, da es sich um eine mutmaßliche Straftat von erheblicher Bedeutung handelte. Die Grundlage dafür seien die einschlägigen Bestimmungen der Strafprozessordnung. Weitere Fälle von Datenübermittlungen betrafen etwa Verfahren wegen gemeinschaftlichen Computerbetrugs, Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, schweren Bandendiebstahls, schweren Raubes, Herbeiführer einer Sprengstoffexplosion sowie wegen räuberischer Erpressung.

Potsdam, 02.07.2019

Veröffentlicht von:
Internetwache Brandenburg

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