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Potsdam, 20.06.2012

Innovatives Modell für günstige Mieten in Potsdam wird fortgesetzt

Brandenburgs Bauminister Jörg Vogelsänger, der Potsdamer Oberbürgermeister Jann Jakobs sowie Abgeordnete der Landeshauptstadt und des Landtags haben heute über die angespannte Wohnraumsituation in der Landeshauptstadt beraten.  

Vogelsänger: „Seit 1991 hat das Land der Stadt Potsdam rund 800 Millionen Euro für Stadtentwicklung einschließlich Wohnraumfördermittel bewilligt. Damit konnten 15.000 Wohnungen modernisiert und instandgesetzt werden. Jedoch hat sich der Wohnungsmarkt in Potsdam und im Berliner Umland trotz erheblicher Mittelbereitstellung in den vergangenen Jahren zunehmend verschärft. Preiswerter und belegungsgebundener Wohnraum wird auch auf Grund des Auslaufens von Mietpreisbindungen immer knapper. Das betrifft in Potsdam bis 2019 8.900 Wohnungen. Angesichts knapper Kassen haben Stadt und Land ein innovatives Modell zur Verlängerung der Bindungen entwickelt. Davon profitieren in Potsdam vor allem Menschen mit geringem Einkommen, die einen Wohnberechtigungsschein haben.“

Am 2. April dieses Jahres wurde zwischen der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) und der Pro Potsdam GmbH eine Darlehensvereinbarung unterzeichnet. Für eine Zinsverbilligung in Darlehensverträgen für Förderobjekte der Wohnungsbaugesellschaft sichert das kommunale Wohnungsunternehmen über zehn Jahre für rund 1.200 Wohnungen Miet- und Belegungsbindungen zu. Die Zinsverbilligung auf Darlehensverträge beträgt ein halbes Prozent - von 2,5 auf 2 Prozent. Die Einstiegsmiete für die bereits vereinbarten Mietobjekte der Pro Potsdam liegt bei 5,50 Euro je Quadratmeter und darf im Jahr 2021 maximal 6,40 Euro erreichen. Es ist davon auszugehen, dass sich die Erhöhung des Wohnungsangebots für WBS-Inhaber insgesamt kostendämpfend bei Neuvermietungen auswirken wird. Mit einer vorgesehenen zweiten Tranche des Modellprojekts zur Zinsverbilligung könnten in Potsdam weitere 800 bis 1.000 Wohnungen von der Verlängerung der Miet- und Belegungsbindungen profitieren. 

„Wir sind uns mit dem Land einig, dass wir günstige Mietwohnungen besser im Bestand sichern sollten – denn mit den leider knappen Fördermitteln ist der Effekt im Bestand wesentlich größer als bei einer reinen Neubauförderung“, sagte Oberbürgermeister Jann Jakobs. So könnten auch mehr Haushalten geholfen werden. „Dafür ist das mit der städtischen Wohnungsgesellschaft Pro Potsdam GmbH entwickelte Modell der flexiblen Bindungen hervorragend geeignet. Es ist sehr erfreulich, dass wir die Zinsförderung des Landes mit diesem Modell koppeln können.“ Auch die weiteren Instrumente der Pro Potsdam wie der Kinderzimmerbonus oder die Unterstützung von Umzügen funktionierten gut, im letzten Jahr profitierten davon schon mehr als 500 Haushalte.

Es gebe aber Wohnungen, die man im Bestand nur ganz schwer realisieren kann, sagte Jakobs weiter. „Hier brauchen wir dringend eine Neubauförderung des Landes. Günstige Rollstuhlfahrerwohnungen sind so ein Beispiel, oder besondere Wohnformen für Demenz-Wohngemeinschaften.“ Die Landeshauptstadt Potsdam werde ausreichende Flächen planerisch vorbereiten, allein die Pro Potsdam wird 1.000 Wohnungen bis zum Jahr 2019 bauen. Jakobs: „Wir müssen die Neubaupotenziale, die wir haben, unbedingt nutzen, sonst steigt der Druck auf dem Wohnungsmarkt noch stärker – denn Zuzug wird es weiterhin geben, solange Potsdam so attraktiv ist.“

Der Neubau von Wohnungen mit Fördermitteln des Landes ist jedoch immer weniger finanzierbar. Bereits heute sind die Landesmittel für die Wohnraumförderung bis Ende 2013 ausgebucht. Zusagen des Bundes zur Höhe künftiger Kompensationsleistungen ab 2014 sind noch nicht belastbar. Das Land hat mit dem „Gemeindeverkehrs-, Wohnraum-, Hochschul- und Bildungsförderungsgesetz“ vom 17. April eine wichtige Grundlage für die Weiterführung der Wohnraumförderprogramme in Brandenburg geschaffen. Damit sind 28,4 Prozent der zur Verfügung stehenden Mittel bis 2019 für die Wohnraumförderung zweckgebunden. Das Land beabsichtigt neben der Fortführung von Förderprogrammen auch die Neuauflage des Neubauwettbewerbs. 

Ein weiterer Schwerpunkt ist der Erhalt und die Weiterentwicklung der Mieterrechte. Ausdrücklich unterstützt das Land Brandenburg die Forderungen der SPD-Bundestagsfraktion, die Umlagefähigkeit der Kosten sämtlicher Modernisierungen auf die Mieter von 11 auf 9 Prozent abzusenken sowie zeitlich auf maximal 15 Prozent innerhalb von vier Jahren zu befristen. Die Höhe der Miete sollte bei Wiedervermietung auf maximal 10 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt werden.

Potsdam, 20.06.2012

Veröffentlicht von:
Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft Brandenburg

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