Illegale Entsorgung und Abfallbeseitigung in Potsdam
Bußgelder bis zu 50.000 Euro möglich
Im Stadtbild der Landeshauptstadt Potsdam ist zu beobachten, dass auf öffentlichen Plätzen, Grünflächen und auch in der freien Landschaft immer wieder Abfälle achtlos weggeworfen werden. Diese illegalen Ablagerungen, insbesondere von Haus- und Grünabfällen aber auch von Bauschuttresten kleinerer Baumaßnahmen sowie Sperrmüll führen zu einer unnötigen Verschmutzung unserer Umwelt.
Im Jahr 2019 gab es etwa 1.800 gemeldete Fälle, die Sachkosten von rund 120.000 Euro für die Landeshauptstadt Potsdam verursachten. Das achtlose Wegwerfen und die bewusste, illegale Entsorgung von Abfällen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Alle Bürgerinnen und Bürger können aber auch ganz einfach ihren Beitrag für ein sauberes Potsdam leisten, indem sie ihre verursachten Abfälle mitnehmen und Papier, Pappe, Restabfall und Verpackungen aus Kunststoff und Metall über die heimischen Abfallbehälter entsorgen. Auch Sperrmüll (dazu gehören etwa auch Elektrogroßgeräte und Schrott) können schnell und unkompliziert zur kostenfreien Abholung bei der Stadtentsorgung Potsdam GmbH (STEP) angemeldet werden (0331 661-7166). Bauschuttreste und Grünabfälle können bei den Wertstoffhöfen der STEP kostenpflichtig abgegeben werden.
Weitere Informationen zur richtigen Entsorgung von Abfällen wie z.B. Grünabfällen, Sperrmüll, Elektroaltgeräten und Bauabfällen gibt es unter www.potsdam.de/abfallentsorgung.
Potsdam, 31.07.2020Veröffentlicht von:
Landeshauptstadt Potsdam
