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Potsdam, 14.06.2013

Groß Glienicker See: Beschleunigtes Verfahren beantragt

Die Landeshauptstadt Potsdam setzt auf eine schnelle Entscheidung in den Enteignungsverfahren am Groß Glienicker See. Daher hat die Stadt gestern Abend bei der Enteignungsbehörde des brandenburgischen Innenministeriums Anträge auf Vorabentscheidung in 21 Verfahren eingereicht. „Wir erhoffen uns dadurch eine noch schnellere Entscheidung zu den Enteignungen, möglichst in diesem Jahr", sagte der Leiter der Projektgruppe Uferwege in der Landeshauptstadt Potsdam Dr. Sven Klosa. „Damit gehen wir konsequent den Weg zur Umsetzung des Bebauungsplans, der höchstrichterlich bestätigt ist. Dieser sieht einen öffentlichen Uferweg am Groß Glienicker See vor."

Nach jahrelangen Versuchen einer Einigung mit den Eigentümern hatte die Landeshauptstadt Potsdam im Zeitraum zwischen November 2011 und Januar 2012 insgesamt 24 Anträge auf Enteignung eingereicht. Die Enteignungsbehörde fasste die 24 Anträge anschließend in 23 Verfahren zusammen. Ein Antrag konnte aufgrund der Eintragung einer Wegedienstbarkeit zurückgenommen werden. Ein weiterer Antrag wird demnächst zurückgenommen, wenn die notariell beurkundete Wegedienstbarkeit genehmigt wurde.

Mitte vergangenen Jahres hat die Enteignungsbehörde den Gutachterausschuss für Grundstückswerte der Stadt Potsdam mit der Feststellung der Höhe der zu leistenden Entschädigung in 21 Fällen beauftragt. Nach Information der Enteignungsbehörde wird die Erstellung der Gutachten voraussichtlich im III. Quartal beendet sein.

Aufgrund der erforderlichen Anhörung der Beteiligten und anschließenden Bewertung durch die Enteignungsbehörde dürfte damit zu rechnen sein, dass die Enteignungsbehörde nicht vor Anfang des Jahres 2014 eine Entscheidung über die Enteignung einschließlich Entschädigung würde treffen können.

Eine Vorabentscheidung über die Enteignungsanträge ist daher zur Beschleunigung der Erlangung einer Rechtsposition aus Sicht der Landeshauptstadt aufgrund des öffentlichen Wohls zweckmäßig und geboten. Für einen schnellen Wegebau sind aber zuvor noch Anträge auf eine vorzeitige Ausführungsanordnung nötig. Dieser Antrag ist bei der Baulandkammer des Landgerichts Neuruppin zu stellen. „Wir hoffen jedoch, dass der eine oder andere Eigentümer einlenkt und eine Wegedienstbarkeit mit uns vereinbart, damit langwierige Verfahren vermieden werden können. Wir sind jederzeit gesprächsbereit", so Dr. Klosa weiter.

Potsdam, 14.06.2013

Veröffentlicht von:
Stadtverwaltung Potsdam

Info Potsdam Logo 2013-06-14 11:18:37 Vorherige Übersicht Nächste


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