Geschwindigkeitsbegrenzung für Lkw auf der Langen Brücke
Landeshauptstadt Potsdam
Auf der Langen Brücke besteht ab sofort in beide Fahrtrichtungen für Lkw eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Hintergrund sind außergewöhnliche Belastungen für die Brücke durch die starke Hitze verbunden mit zusätzlichen Belastungen durch Umleitungsverkehre mit besonders hohem LKW-Anteil. Die Landeshauptstadt Potsdam macht außerdem darauf aufmerksam, dass die bestehende Lastbegrenzung auf 30 Tonnen für Lkw wegen vorhandener Brückenschäden weiterhin unbedingt einzuhalten ist. Für Pkw bestehen keine Einschränkungen.
Potsdam, 27.07.2018Veröffentlicht von:
Landeshauptstadt Potsdam
