Navigation überspringen
Potsdam, 06.11.2013

Gerichtsurteil ohne Auswirkung auf B-Plan Griebnitzsee

Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Juli 2013 zu Bekanntmachungen in Bebauungsplänen bringt die Landeshauptstadt am Griebnitzsee nicht in Schwierigkeiten. Nach einer ersten rechtlichen Prüfung ist der dortige B-Plan nicht betroffen, sagte der Leiter der Projektgruppe Uferwege, Dr. Sven Klosa.

Mit dem Urteil vom Juli 2013 hat das Bundesverwaltungsgericht eine viel beachtete Entscheidung zur Frage der in der Auslegungsbekanntmachung aufzunehmenden umweltbezogenen Informationen gefällt. Gegenstand des Urteils war eine Formulierung des Stadtbezirks Stuttgart-Degerloch. Hier nahm das Gericht eine Verletzung der gesetzlichen Vorgaben aus dem Baugesetzbuch an. Es fehlte in der Formulierung ein Hinweis darauf, welche „Arten umweltbezogene Informationen verfügbar" sind.

Die Formulierung in der Auslegungsbekanntmachung Stuttgart-Degerlochs und die Auslegungsbekanntmachungen für den Bebauungsplan Nr. 125 "Uferzone Griebnitzsee" sind nicht vergleichbar. Grund ist, dass die Formulierungen im B-Plan Griebnitzsee bezüglich der umweltbezogenen Informationen wesentlich umfassender sind. Wir gehen daher nach erfolgter rechtlicher Prüfung davon aus, dass die Auslegungsbekanntmachungen für den Griebnitzsee-Bebauungsplan nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nicht gegen § 3 Abs. 2 Satz 2 Baugesetzbuch verstoßen.

Zurzeit erfolgt eine systematische Überprüfung der Potsdamer Bebauungspläne. Für wie viele Bebauungspläne aufgrund dieses Urteils eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden muss, lässt sich voraussichtlich bis Ende November benennen. Auf jeden Fall hat diese Entscheidung bundesweit alle Kommunen sehr überrascht. Potsdam stellt da keinen Einzelfall dar.

Sollten B-Pläne erneut ausgelegt werden müssen, so starten die entsprechenden Verfahrensschritte ab dem festgestellten Fehler neu. Das heißt, es ist die ortsübliche Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung im Amtsblatt zu wiederholen, auf dieser Grundlage die Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen und der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist erneut zu fassen.

Potsdam, 06.11.2013

Veröffentlicht von:
Stadtverwaltung Potsdam

Info Potsdam Logo 2013-11-06 14:34:47 Vorherige Übersicht Nächste


2455

Das könnte Sie auch interessieren:

Verkehrsprognose für die Woche

Verkehrsprognose für die Woche

vom 13. bis 19. April 10.04.26 - Friedrich-Engels-Straße Für die Beseitigung von Winterschäden in der Fahrbahn muss die Friedrich-Engels-Straße am 18. April 2026 in der Zeit von 7:00 Uhr bis voraussichtlich 18:00 Uhr zwischen ...
Bundesweite Speedweek am 15. April

Bundesweite Speedweek am 15. April

Potsdamer Ordnungsamt beteiligt sich 02.04.26 - Überhöhte Geschwindigkeit zählt nach wie vor zu den Hauptursachen für Verkehrsunfälle in Deutschland. Häufig führt sie zu schweren Unfällen mit Verletzten oder sogar tödlichem Ausgang. ...
Verkehrsprognose für die Woche

Verkehrsprognose für die Woche

vom 6. bis 12. April 02.04.26 - Nördliches Stadtgebiet Für die Beseitigung von Winterschäden an der Fahrbahn kommt es zu Einschränkungen in folgenden Straßen: Zeppelinstraße; Friedrich-Ebert-Straße, Heinrich-Mann-Allee, ...
Ostern im #Lieblingspark

Ostern im #Lieblingspark

Nachtwanderung und Osterfeuer am Wochenende im Volkspark Potsdam 01.04.26 - Freitag, 03. April 2026, 20:00 – 21:00 Uhr Nachtwanderung zu den Amphibien Anfang April stehen heimische Amphibien im Mittelpunkt der nächtlichen Wanderung durch den Remisenpark der NABU-Ortsgruppe. Die Teilnehmenden ...
Carsten Schulte wird technischer Geschäftsführer der EWP

Carsten Schulte wird technischer Geschäftsführer der EWP

01.04.26 - Der Aufsichtsrat der Energie Wasser Potsdam GmbH hat am 30. März 2026 beschlossen, Carsten Schulte mit Wirkung zum 1. April 2026 zum technischen Geschäftsführer zu bestellen. Herr Schulte ist derzeit als ...

 
Facebook twitter