Navigation überspringen
Potsdam, 06.11.2013

Gerichtsurteil ohne Auswirkung auf B-Plan Griebnitzsee

Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Juli 2013 zu Bekanntmachungen in Bebauungsplänen bringt die Landeshauptstadt am Griebnitzsee nicht in Schwierigkeiten. Nach einer ersten rechtlichen Prüfung ist der dortige B-Plan nicht betroffen, sagte der Leiter der Projektgruppe Uferwege, Dr. Sven Klosa.

Mit dem Urteil vom Juli 2013 hat das Bundesverwaltungsgericht eine viel beachtete Entscheidung zur Frage der in der Auslegungsbekanntmachung aufzunehmenden umweltbezogenen Informationen gefällt. Gegenstand des Urteils war eine Formulierung des Stadtbezirks Stuttgart-Degerloch. Hier nahm das Gericht eine Verletzung der gesetzlichen Vorgaben aus dem Baugesetzbuch an. Es fehlte in der Formulierung ein Hinweis darauf, welche „Arten umweltbezogene Informationen verfügbar" sind.

Die Formulierung in der Auslegungsbekanntmachung Stuttgart-Degerlochs und die Auslegungsbekanntmachungen für den Bebauungsplan Nr. 125 "Uferzone Griebnitzsee" sind nicht vergleichbar. Grund ist, dass die Formulierungen im B-Plan Griebnitzsee bezüglich der umweltbezogenen Informationen wesentlich umfassender sind. Wir gehen daher nach erfolgter rechtlicher Prüfung davon aus, dass die Auslegungsbekanntmachungen für den Griebnitzsee-Bebauungsplan nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nicht gegen § 3 Abs. 2 Satz 2 Baugesetzbuch verstoßen.

Zurzeit erfolgt eine systematische Überprüfung der Potsdamer Bebauungspläne. Für wie viele Bebauungspläne aufgrund dieses Urteils eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden muss, lässt sich voraussichtlich bis Ende November benennen. Auf jeden Fall hat diese Entscheidung bundesweit alle Kommunen sehr überrascht. Potsdam stellt da keinen Einzelfall dar.

Sollten B-Pläne erneut ausgelegt werden müssen, so starten die entsprechenden Verfahrensschritte ab dem festgestellten Fehler neu. Das heißt, es ist die ortsübliche Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung im Amtsblatt zu wiederholen, auf dieser Grundlage die Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen und der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist erneut zu fassen.

Potsdam, 06.11.2013

Veröffentlicht von:
Stadtverwaltung Potsdam

Info Potsdam Logo 2013-11-06 14:34:47 Vorherige Übersicht Nächste


2531

Das könnte Sie auch interessieren:

Kurzfristige Fernwärme-Reparatur

Kurzfristige Fernwärme-Reparatur

Einschränkung bei der Warmwasserversorgung 03.08.26 - Wegen eines kurzfristig aufgetretenen Defektes muss die Netzgesellschaft Potsdam (NGP) am morgigen Dienstag, den 4. August 2026, ab 8:00 Uhr eine undichte Armatur im Fernwärmesammelkanal im Bereich am Stern austauschen. Die ...
Verkehrsprognose für die Woche

Verkehrsprognose für die Woche

vom 3. bis zum 9. August 03.08.26 - Potsdamer Chaussee Höhe Krampnitz Für die Anbindung des Stadtteils Krampnitz an das Straßennetz wird ein neuer Knotenpunkt auf der Potsdamer Chaussee (B2) zwischen Hannoversche Straße und Rotkehlchenweg ...
Mitmach-Aktionstag  Sitzvolleyball am 8. August

Mitmach-Aktionstag Sitzvolleyball am 8. August

Stern-Center Potsdam und der SC Potsdam laden ein 29.07.26 - Das Stern-Center Potsdam lädt am Samstag, 8. August 2026, gemeinsam mit dem SC Potsdam zu einem Mitmach-Aktionstag rund um Sitzvolleyball ein. Von 12.30 bis 17.30 Uhr können Besucherinnen und Besucher die inklusive ...
Anglerprüfungen am 27. August und 22. Oktober:

Anglerprüfungen am 27. August und 22. Oktober:

Anmeldungen möglich 27.07.26 - Die Untere Fischereibehörde der Landeshauptstadt Potsdam bietet am 27. August und 22. Oktober dieses Jahres jeweils um 16.30 Uhr eine Anglerprüfung an. Da die Plätze begrenzt sind, empfiehlt sich eine ...
Verkehrsprognose für die Woche

Verkehrsprognose für die Woche

vom 27. bis zum 2. August 27.07.26 - Potsdamer Chaussee Höhe Krampnitz Für die Anbindung des Stadtteils Krampnitz an das Straßennetz wird ein neuer Knotenpunkt auf der Potsdamer Chaussee (B2) zwischen Hannoversche Straße und Rotkehlchenweg ...

 
Facebook twitter