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Potsdam, 10.10.2018

Gartenabfälle dürfen nicht verbrannt werden


Landeshauptstadt weist auf öffentliche Grünabfallsammlung für Privathaushalte hin

Strauch-, Baum- und Heckenschnitt, aber auch Laub und sonstige Gartenabfälle dürfen nicht verbrannt werden. Das Verbrennen von Gartenabfällen belästigt nicht nur Nachbarn, schädigt die Gesundheit und beeinträchtigt die Luftqualität, sondern stellt auch eine Ordnungswidrigkeit dar. Das gilt auch für das Abbrennen von Garten- und Strauchmaterial in genehmigungsfreien Lagerfeuern bis einen Meter Höhe.

Potsdamerinnen und Potsdamer, die keine Biotonne haben, können Gartenabfälle als Strukturmaterial auf den eigenen Komposthaufen legen oder bei der Kompostanlage der Stadtentsorgung Potsdam GmbH (STEP) in Nedlitz, Lerchensteig 25b, abgeben. Wer nicht die Möglichkeit dazu hat, kann in den Kundenzentren des Verkehrsbetriebes beziehungsweise auf den STEP-Wertstoffhöfen rote 120-Liter-Laubsäcke erwerben und telefonisch unter (0331) 6617166 eine Abholung vereinbaren. Das Abholen der Säcke ist im Kaufpreis bereits enthalten.

Am 13. und 20. Oktober führt die Landeshauptstadt Potsdam an festgelegten Standorten auch öffentliche Grünabfallsammlungen durch. Dort können Privatpersonen aus Potsdam bis zu 1 Kubikmeter Grünabfall kostenlos abgeben. Weitere Informationen zu den Standorten und Terminen der Grünabfallsammlung gibt es online unter www.potsdam.de/abfallentsorgung.

Eine Ausnahme bildet krankes und auch von Schädlingen befallenes Holz aus dem Garten- und Landschaftsbau, welches wegen seiner Beschaffenheit nicht verwertet werden kann. Hierfür können Ausnahmegenehmigungen beim Bereich Umwelt und Natur der Landeshauptstadt Potsdam beantragt werden.

Zurzeit erreichen die Landeshauptstadt auch viele Anfragen zur Entsorgung von Buchsbäumen, die vom Buchsbaumzünsler befallen sind. Diese können über alle Entsorgungswege für Grünabfälle entsorgt werden (Biotonne, Kompostierungsanlage in Nedlitz oder Wertstoffhöfe). Weitere Informationen hierzu sind auf den Internetseiten des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg und dem Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung zu finden.

Hinweise zur EigenkompostierungPotsdam, 10.10.2018

Veröffentlicht von:
Landeshauptstadt Potsdam

Info Potsdam Logo 2018-10-10 11:52:44 Vorherige Übersicht Nächste


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