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Potsdam, 22.11.2021

Fünfter Statusbericht zur Stadtteilentwicklung von Krampnitz vorgestellt


Landeshauptstadt Potsdam

Bernd Rubelt, Beigeordneter für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Umwelt, hat am 22. November 2021 den 5. Statusbericht zur Stadtteilentwicklung von Krampnitz vorgestellt, der zur Sitzung am 1. Dezember 2021 der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt wird. Darin enthalten ist erneut ein Überblick über die laufenden Maßnahmen zur Schaffung des neuen städtischen Quartiers mit Ausstrahlung auf den gesamten Potsdamer Norden.

Mit diesem Statusbericht wird die Konkretisierung der Maßnahmen der Verkehrserschließung durch den öffentlichen Nahverkehr und den Radverkehr in der ersten Entwicklungsstufe „Krampnitz 5000“ veröffentlicht, die mit dem Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung im Rahmen des Zielabweichungsverfahrens abgestimmt worden sind.

„Mit dem Abschluss des Zielabweichungsverfahrens im Juni dieses Jahres und der Bestätigung, dass wir Krampnitz bis zu einer Einwohnerzahl von circa 5.000 in der ersten Stufe entwickeln können, haben wir eine verlässliche Grundlage für die weitere Entwicklung des Stadtteils“, so Bernd Rubelt. „Der 5. Statusbericht gibt Auskunft darüber, wie wir Krampnitz bis 2029 erschließen und wie wir mit der entsprechenden Bauleitplanung fortfahren. Wir treiben die Verkehrserschließung, vor allem die Planung der Straßenbahnerweiterung voran, um nach einem Planfeststellungsbeschluss Wohnraum für circa 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner in Krampnitz schaffen zu können.“

Nach einem Auftrag aus der Stadtverordnetenversammlung wurden außerdem Gespräche mit der Deutsche Wohnen SE geführt, wie dieser Wohnraum auch in der ersten Entwicklungsstufe preisgünstig geschaffen werden kann. „Mit der Deutsche Wohnen sind wir uns einig, dass auch in ihrem Bestand und schon mit der ersten Entwicklungsstufe preiswerte Wohnungen geschaffen werden sollen“, so Rubelt. Der Statusbericht erläutert, warum dies aber im denkmalgeschützten Gebäudealtbestand nicht möglich ist. Das Zusammenwirken von hoher Kostenmiete und großen Wohnflächen führt im Ergebnis zu Wohnungsmieten deutlich oberhalb des angestrebten Mietniveaus. Die einzige Option zur Bereitstellung preisgedämpften Wohnraums auf den Grundstücken der Deutsche Wohnen in der Entwicklungsstufe „Krampnitz 5000“ besteht daher in der Ausweisung zusätzlicher Neubaufelder auf den Grundstücken, um im Neubau Wohnraum mit optimierten Baukosten und Grundrissen schaffen zu können. Die Deutsche Wohnen führte dazu eine städtebauliche, denkmalpflegerische und architektonische Untersuchung im Wege eines Fachdiskurses mit verschiedenen Architekten durch. „Wir stimmen diese Ergebnisse derzeit ab und prüfen, wie sie in unseren Masterplan integriert werden können“, so Bernd Rubelt. „Wir können eine Vereinbarung mit der Deutsche Wohnen und den damit verbundenen Städtebau der Stadtverordnetenversammlung im Januar 2022 vorlegen.“

Neben der Schaffung neuen Wohnraums wird die Landeshauptstadt mit den Stadtwerken und der Energie und Wasser Potsdam GmbH über das Energiekonzept und seine konkreten Maßnahmen anpassen. Bereits veränderte Rahmenbedingungen bei der Förderung sowie der Beginn der Besiedlung im Jahr 2024 machen Veränderungen an den Maßnahmen des Energiekonzeptes aus dem Jahr 2018 notwendig. Durch den neuen Besiedlungsstart und das veränderte Besiedlungstempo müssen die Inbetriebnahme-Zeitpunkte der einzelnen Anlagen angepasst und gestreckt werden. Um das Quartier ab 2024 mit Wärme zu versorgen, wird die eigens gegründete Krampnitz Energie GmbH (KE) in der ersten Ansiedlungsphase die Wärmeerzeugung mittels modularer Anlagen sicherstellen, die in der Endausbaustufe CO2-Neutralität gewährleisten. Parallel werden die Vorbereitungen zur Nutzung von Geothermie intensiviert.

Aufgrund des Widerspruchs des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND) gegen die Genehmigung der Energiezentrale nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) beim Landesamt für Umwelt kann der Um- und Ausbau des alten Heizhauses zur Energiezentrale derzeit nicht fortgeführt werden. Der Entwicklungsträger Potsdam kann daher auch Fördergelder aus dem NESUR-Programm zur denkmalgerechten Hüllensanierung nicht abrufen.

Potsdam, 22.11.2021

Veröffentlicht von:
Landeshauptstadt Potsdam

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