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Potsdam, 19.03.2020

Friedhofsverwaltung informiert: Persönliche Termine nur zur Anmeldung von Sterbefällen


Trauerfeiern in kommunalen Feierhallen derzeit nur mit weniger als 50 Trauernden

Die Möglichkeit von persönlichen Terminen in der Friedhofsverwaltung gibt es zurzeit nur für die Anmeldung von Sterbefällen durch die Hinterbliebenen. Zum Schutz der Besucher*innen und Mitarbeitenden sind diese Termine nur als Einzelgespräche möglich und auf zwei Personen begrenzt. Es können dadurch geringfügige Wartezeiten auftreten. Für alle anderen Anfragen stehen die Mitarbeitenden der Friedhofsverwaltung telefonisch (0331 289 4701 oder 4702), per E-Mail (Friedhoefe@rathaus.potsdam.de) oder postalisch zur Verfügung.
Bei den Regelungen zu Trauerfeiern gelten die allgemeinen Hinweise der Gesundheitsämter, dass Massenansammlungen vermieden werden müssen. Trauerfeiern mit Teilnehmer*innen über 50 Personen sind zurzeit daher in den kommunalen Feierhallen nicht möglich. Die Zusage der Nutzung der Feierhallen für Trauerfeiern erfolgt daher ab sofort unter Vorbehalt und wird je nach Entwicklung der Pandemie entschieden.  Diese Regelungen sind unbedingt einzuhalten. Gleichzeitig besteht auf Grund der Pandemie die Möglichkeit, auf eine Feierhallennutzung zu verzichten und unter Einhaltung der bekannten Verhaltensregeln (z. B. Mindestabstand) die Trauerfeier am Grab unter freien Himmel durchzuführen.

Bitten der Hinterbliebenen auf Verschiebung wird soweit möglich nachgekommen. Dies ist aber nur bei Urnenbeisetzungen möglich, da die Asche keine hygienische Gefahr darstellt und die Urne einen längeren Zeitraum aufbewahrt werden kann. Bei einer Sargbeisetzung muss die gesetzliche Frist bis zur Beisetzung von 10 Tagen unbedingt eingehalten werden.

Aktuelle Informationen: https://www.friedhof-in-potsdam.de/coronavirus/

Der Bereich Friedhöfe in der Landeshauptstadt Potsdam betreut und bewirtschaftet die kommunalen Friedhöfe im Stadtgebiet: Alter Friedhof Potsdam, Neuer Friedhof Potsdam, Friedhof Eiche, Friedhof Krampnitz, Friedhof Fahrland, Friedhof Kartzow, Sowjetischer Friedhof Michendorfer Chaussee, Sowjetischen Ehrenfriedhof Bassinplatz, Friedhof Drewitz, Friedhof Goethestraße, Friedhof Großbeerenstraße, Friedhof Klein Glienicke, Alter Friedhof Bornim, Neuer Friedhof Bornim, Friedhof Sacrow.

Auf den kommunalen Friedhöfen der Landeshauptstadt Potsdam stehen im regulären Betrieb grundsätzlich folgende Trauerhallen zur Verfügung:
-    Neuer Friedhof Potsdam (große Feierhalle mit 125 Sitzplätzen und kleine Feierhalle mit 35 Sitzplätzen)
-    Alter Friedhof Potsdam (Arnimsche Kapelle mit 54 Sitzplätzen)
-    Friedhof Goethestraße (52 Sitzplätze)
-    Friedhof Großbeerenstraße (58 Sitzplätze)
-    Friedhof Drewitz (40 Sitzplätze)
-    Neuer Friedhof Bornim (50 Sitzplätze)
-    Friedhof Sacrow (20 Sitzplätze)
-    Friedhof Fahrland (15 Sitzplätze).

 

Potsdam, 19.03.2020

Veröffentlicht von:
Landeshauptstadt Potsdam

Info Potsdam Logo 2020-03-19 18:14:12 Vorherige Übersicht Nächste


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