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Potsdam, 16.06.2010

Friedfischangeln ohne Fischereischein und Prüfung

Sie haben keinen Fischereischein und möchten dennoch im Land Brandenburg angeln? Dies ist seit dem Jahr 2006 möglich. Nach dem geänderten Fischereigesetz ist ein Fischereischein für Personen, die den Fischfang mit der Friedfischhandangel ausüben, nicht erforderlich. Damit entfällt auch die Notwendigkeit einer Anglerprüfung. Wer nur auf Friedfische angelt, benötigt aber weiter einer Angelkarte und muss die Fischereiabgabe entrichten. In Brandenburg konnten bisher lediglich Kinder und Jugendliche von 8 bis 18 Jahren ohne Anglerprüfung auf Friedfisch angeln. Zukünftig soll auch Erwachsenen erlaubt sein, was Kinder und Jugendliche bereits dürfen. Wer in Brandenburg mit der Raubfischangel oder in anderen Bundesländern angeln will, muss wie bisher auch künftig einen Fischereischein erwerben. Die Regelungen für ausländische Touristen gehen noch weiter. Sie können die Angelfischerei auf Fried- und Raubfisch ohne Fischereischein ausüben. Eine Angelkarte müssen die ausländischen Angelfreunde aber erwerben. Zudem ist auch die Fischereiabgabe zu entrichten. Der Reisepass ist mitzuführen.

Seit dem 1. August 2006 gibt es nur noch einen Fischereischein. Die Fischereischeine A und B, der Jugendfischereischein und der Sonderfischereischein werden nicht mehr ausgegeben. Bereits ausgereichte Scheine bleiben bis zum Ablauf gültig Die gesetzliche Befristung des Fischereischeins - bislang ein Jahr beziehungsweise fünf Jahre - wird aufgehoben. Der Nachweis der Entrichtung der Fischereiabgabe erfolgt zukünftig nicht mehr durch Eintragung in den Fischereischein, sondern über eine Fischereiabgabenmarke. Die Marken sind in eine Nachweiskarte einzukleben. Neben dem gegebenenfalls erforderlichen Fischereischein ist die Abgabenmarke beim Fischen mitzuführen und der Fischereiaufsicht vorzuzeigen. Die Anglerprüfung wird künftig nicht nur von den Fischereibehörden, sondern auch von anderen, vom Agrar- und Umweltministerium anerkannten, fachkundigen Personen durchgeführt. Das Genehmigungsverfahren für Fischereipachtverträge wird durch eine Anzeigepflicht ersetzt. Die Genehmigungspflicht für Fischhaltungsanlagen wird abgeschafft.


Raubfisch an der Friedfischangel?

Wie verhält man sich nun, wenn beim Friedfischangeln ohne Fischereischein zufällig ein Hecht oder anderer Raubfisch beißt? Muss der Fisch zurückgesetzt werden? Nein, das muss er nicht! Entscheidend ist nicht der gefangene Fisch, sondern die Angelmontage. Klassische Friedfischköder wie Maden, Würmer oder Mais sind Merkmale einer Friedfischangel, Der Einsatz eines Blinkers oder toten Köderfisches erfüllen dagegen das Kriterium einer Raubfischangel.


Hinweise zur Fischereiabgabe

Wie oben erläutert, müssen auch Friedfischangler eine Fischereiabgabe entrichten. Diese kann bei den jeweiligen Unteren Fischereibehörden, den Geschäftsstellen des Landesanglerverbandes Brandenburg sowie weiteren, noch festzulegenden Ausgabestellen erworben werden. Es wird auch möglich sein, die Abgabemarken bei den Fischern und Ausgabestellen für Angelkarten (Tourismusvereine, Zeltplätze) zu entrichten. Das Land Brandenburg hat hier sehr weitgehende Möglichkeiten geschaffen, die es vor allem Touristen ermöglichen sollen, ohne Zeitverzug an die Angelgewässer zu kommen. Kinder, Jugendliche und Erwachsene entrichten die Abgabe für ein Kalenderjahr. Für Erwachsene besteht wie bisher zusätzlich die Möglichkeit zur Entrichtung für fünf Jahre.


Lernen bleibt Anglerpflicht

Die für das Angeln notwendige Sachkunde können sich Interessierte in Lehrgängen aneignen, die unter anderem vom Landesanglerverband Brandenburg angeboten werden. Die Aus- und Weiterbildung in den Verbänden wird durch die Liberalisierungen beim Fischereischein nicht abgeschafft. Im Gegenteil ist zu erwarten, dass die Nachfrage noch zunehmen wird, weil sich von den Neuzugängen auf Dauer kaum jemand mit dem Friedfischangeln zufrieden geben wird. Nach § 18 des Fischereigesetzes des Landes hat jeder, der die Fischerei ausübt, die fischerei-, naturschutz- und tierschutzrechtlichen Bestimmungen zu beachten. Dazu hat er sich entsprechend zu informieren und weiterzubilden.


Drei Gründe für die Neuregelung

Im Kern geht es dabei um drei Aspekte: Erstens Bürokratieabbau. In Deutschland ist der Zugang zum Angeln wesentlich komplizierter, teurer und aufwändiger als in anderen EU-Mitgliedsländern. Das Land verzichtet auf die eine oder andere Regelungskompetenz. Der Staat sollte nur da unbedingt eingreifen, wo es nicht anders geht. Die Fischereibehörden werden deshalb nicht arbeitslos. Wenn die Hürden für das Angeln niedriger sind, verbessern sich, zweitens, auch die Möglichkeiten für die Arbeit der Angelvereine. So will der Landesanglerverband wieder an die Tradition der Familienangeltage, Volksangeltage oder Paarangeln anknüpfen, alles Veranstaltungsformate, bei denen man über eine Art Schnupperkurs zum Angeln geführt werden soll. Drittens sollen getreu dem Slogan "Die Welt zu Gast bei Freunden" Angelgäste nicht ausgeschlossen werden. Brandenburg hat sich bei seinen touristischen Planungen die Entwicklung von Angeboten rund um das Wasser auf die Fahnen geschrieben. In einem Land mit 10.000 Seen, davon 3.000 größer als ein Hektar, ist das auch ein Riesenpotenzial.

Potsdam, 16.06.2010

Veröffentlicht von:
Internetwache Brandenburg

Info Potsdam Logo 2010-06-16 12:26:16 Vorherige Übersicht Nächste


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