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Potsdam, 12.10.2021

Förderung zur sozialen Integration von Geflüchteten in Potsdam


Start der 6. Förderperiode / Bewerbungen bis zum 30. November möglich

Die Unterstützung der Landeshauptstadt Potsdam für die Integration von Geflüchteten im Rahmen der „Richtlinie zur Förderung von Angeboten zur sozialen Integration von Flüchtlingen“ (kurz: Integrationsrichtlinie oder Integrationsbudget) startet in die 6. Förderperiode. Die Antragsfrist für die neue Förderperiode 2022 hat begonnen. Die Träger der sozialen Integration können sich mit einem Antrag auf Zuwendungen bei der Landeshauptstadt Potsdam bis zum 30. November 2021 zur Förderung ihrer Projektidee(n) bewerben.

Jährlich werden rund 30 Projekte zur sozialen Integration von Geflüchteten durch Zuwendungen der Landeshauptstadt Potsdam mit bis zu 15.000 Euro gefördert. 2021 konnten 38 Projekte auf Grundlage einer Förderung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MSGIV) im Sinne der Integrationsrichtlinie durch die Landeshauptstadt Potsdam unterstützt werden.

Gegenstand und Ziele der Förderung sind insbesondere die wechselseitige Akzeptanz, der Ausbau des zivilgesellschaftlichen und ehrenamtlichen Engagements, die Bereitstellung von Begegnungsmöglichkeiten oder auch nachbarschaftlicher Zusammenhalt und interkulturelles Miteinander. Gefördert werden beispielsweise Beratungs- und Unterstützungsangebote von und für Geflüchtete sowie Potsdamer Bürgerinnen und Bürger sowie, kulturelle Events zu interkulturellen, kulinarischen und musikalischen Zusammenkünften. Viele dieser Projekte und deren Träger wurden in den vergangenen Jahren ausgezeichnet, unter anderem mit Potsdamer Integrationspreis.

Initiativen und Träger der sozialen Integration können sich mit einem Antrag auf Zuwendungen bis zum 30. November 2021 bei der Landeshauptstadt Potsdam zur Förderung ihrer Projektidee(n) bewerben. Anfang Dezember 2021 entscheidet eine unabhängige Fachjury, bestehend aus Mitgliedern der Potsdamer Politik und Verwaltung, über die Förderung der einzelnen Projekte. In der städtischen Haushaltsplanung sind für das Jahr 2022 insgesamt 300.000 Euro für die Förderung von Projekten nach der Integrationsrichtlinie vorgesehen.

Nach Ablauf der Antragsfrist ist eine Förderung nur möglich, sofern noch Mittel im Integrationsbudget zur Verfügung stehen. Die Integrationsrichtlinie wurde für die neuen Förderperioden überarbeitet, um die Flexibilität für die Träger zu steigern und den Verwaltungsaufwand zu reduzieren und gilt nun für die Jahre 2022 und 2023.

Die Landeshauptstadt unterstützt die Integration von Geflüchteten im Rahmen der „Richtlinie zur Förderung von Angeboten zur sozialen Integration von Flüchtlingen“ seit 2017.

Mehr Informationen zur Richtlinie und die Antragsunterlagen finden Sie unter www.potsdam.de/ausschreibungen.

Ausschreibungen der Landeshauptstadt PotsdamFörderung von Angeboten der sozialen Integration von FlüchtlingenIntegrationspreis der Landeshauptstadt Potsdam verliehenPotsdam, 12.10.2021

Veröffentlicht von:
Landeshauptstadt Potsdam

Info Potsdam Logo 2021-10-12 14:38:57 Vorherige Übersicht Nächste


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