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Potsdam, 20.10.2020

Erster Inzidenz-Grenzwert in Potsdam überschritten: private Feiern mit mehr als sechs Gästen anzeigen, kein Alkoholausschank in Kneipen nach 23 Uhr


7-Tage-Inzidenz in Potsdam höher als 35 Neu-Infizierte pro 100.000 Einwohner | Verschärfte Landes-Regelungen der Eindämmungsverordnung gelten ab Mittwoch

Die landesweit verschärften Regelungen im Kampf gegen das Corona-Virus gelten ab Mittwoch auch in Potsdam. Dazu gehören eine Maskenpflicht ab dem 6. Lebensjahr in Gaststätten, Aufzügen sowie in Büro- und Verwaltungsgebäuden abseits des festen Arbeitsplatzes und bei Unterschreitung des Mindestabstandes von 1,50 Metern, ein Ausschankverbot von Alkohol in Gaststätten und Kneipen zwischen 23 Uhr und 6 Uhr sowie neue Regelungen für Feiern im privaten Wohnraum. Hintergrund ist der weitere Anstieg von Corona-Neuinfektionen in der Landeshauptstadt Potsdam. Seit Montag ist die sogenannte 7-Tage-Inzidenz von 35 Neu-Infizierten pro 100.000 Einwohner überschritten, aktuell liegt der Inzidenzwert bei 36,6 Neu-Infizierten.

„Wie sich die Zahlen in Potsdam in den kommenden Tagen und Wochen entwickeln, hängt von unserem Verhalten ab. Ich kann nur an alle appellieren, sich an die geltenden Regelungen zu halten, damit es keine weiteren Einschränkungen gibt“, so Oberbürgermeister Mike Schubert. Die nächste in der Umgangsverordnung des Landes Brandenburg festgelegte Stufe, bei der es weitere Verschärfungen der allgemeinen Regelungen gibt, liegt bei 50 Neu-Neuinfektionen binnen sieben Tagen auf 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner.

Zudem kündigte Schubert am Dienstag an, dass es in diesem Jahr keinen Weihnachtsmarkt Blauer Lichterglanz in der Brandenburger Straße geben wird. Das aktuelle Infektionsgeschehen macht es nicht möglich, einen Weihnachtsmarkt in einer ohnehin belebten Einkaufsstraße zu genehmigen. Ob andere Weihnachtsmärkte in der Landeshauptstadt stattfinden, soll in Gesprächen mit den Betreibern in dieser Woche vereinbart werden.
 
„Mit den neuen Regeln des Landes sind auch Feiern im privaten Bereich über 15 Personen untersagt. Für alle privaten Feiern mit mehr als sechs Personen außerhalb des eigenen Haushaltes gilt eine Anzeigepflicht beim Gesundheitsamt“, sagt die Beigeordnete für Gesundheit, Brigitte Meier. Die Meldung hat mindestens drei Werktage vor Veranstaltungsbeginn zu erfolgen. In Potsdam soll dies ausschließlich schriftlich erfolgen. Dazu hat die Landeshauptstadt im Bereich Gesundheitsamt die E-Mailadresse Feier-Anzeigen@rathaus.potsdam.de eingerichtet. Es erfolgt nach Freischaltung der Adresse am Mittwoch eine automatische Antwort mit Regelungen des Gesundheitsamtes, die der Veranstalter von Feiern im privaten Wohnraum zu beachten hat.

Potsdam, 20.10.2020

Veröffentlicht von:
Landeshauptstadt Potsdam

Info Potsdam Logo 2020-10-20 20:11:38 Vorherige Übersicht Nächste


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