Entscheidungen zur Entwicklung der Wohnanlage ?Ketziner Straße? in Fahrland in der Stadtverordnetenversammlung am 7. November
Aufstellungsbeschluss, Abwägungsvorschlag zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung und Entwurf des Bebauungsplans in einer Beschlussvorlage
Die Verwaltung legt der Stadtverordnetenversammlung für die Sitzung am 7. November 2018 eine Beschlussvorlage zum Bebauungsplan Nr. 161 „Wohnanlage Ketziner Straße“ vor, die umfangreiche Entscheidungen beinhaltet. Damit soll über die städtebauliche Entwicklung einer Fläche entschieden werden, die auf einer Ackerbrache in der Nähe des Siedlungskerns von Fahrland liegt.
Das zwischen der Ketziner Straße und der Weberstraße gelegene relativ kleine Areal umfasst eine Größe von 1,57 ha. In 21 Einfamilien- und Doppelhäusern sollen hier insgesamt 34 Wohneinheiten errichtet werden. Die Bebauungskonzeption stützt sich inhaltlich auf den bereits im Jahr 2017 nach intensiver Beratung im Ortsbeirat Fahrland abgeschlossenen städtebaulichen Vertrag.
Dieser städtebauliche Vertrag konnte jedoch nicht umgesetzt werden. In einem im Mai dieses Jahres durchgeführten Gespräch mit dem Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung wurde die Notwendigkeit eines Bebauungsplanverfahrens für die hier vorgesehene städtebauliche Entwicklung verdeutlicht.
Da bei der Erstellung dieses Bebauungsplans auf die bisherige Bebauungskonzeption zurückgegriffen werden konnte, hat die Fachverwaltung bereits im Sommer die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zum Vorentwurf des Bebauungsplans durchgeführt. Dies hat zu einer regen Mitwirkung insbesondere aus der Bürgerschaft geführt. „Für das große Interesse der Bürgerinnen und Bürger sowie der Bürgerinitiativen an der Mitwirkung am Bebauungsplan bedanke ich mich.“, so der Beigeordnete für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt, Bernd Rubelt, „denn daraus konnten sehr wichtige Erkenntnisse für die weitere Qualifizierung der Planung gewonnen werden, die in die aktuelle Beschlussvorlage eingeflossen sind“.
Die Verwaltung wird daher in die Stadtverordnetenversammlung am 7. November 2018 eine Beschlussvorlage einbringen, die aus mehreren untereinander zusammenhängenden Positionen besteht. So soll zunächst mit dem Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Wohnanlage Ketziner Straße“ die hier verwaltungsseitig angestrebte behutsame städtebauliche Integration der neuen Wohnbebauung in die Ortslage von Fahrland festgelegt werden. Dem schließt sich ein Abwägungsvorschlag zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung an. „Die eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung werden vor dem Hintergrund des bisherigen Diskussionsprozesses im Ortbeirat mit der gleichen Sorgfalt bearbeitet und gewürdigt, wie es ansonsten bei den Abwägungsvorschlägen erst nach der öffentlichen Auslegung stattfindet.“, erläutert der Baubeigeordnete. Diese Abwägungsvorschläge münden dann in den Entwurf des Bebauungsplans und den dazu entwickelten und bereits mit dem Bauträger verhandelten Städtebaulichen Vertrag. Die Vorlage schließt ab mit einer Empfehlung der Priorität für dieses Bebauungsplanverfahren, wie sie auch in der parallel in die Stadtverordnetenversammlung eingebrachten Beschlussvorlage zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung verankert ist.
Der Baubeigeordnete fasst zusammen: „Die aktuelle Beschlussvorlage bietet der Stadtverordnetenversammlung für dieses neue Wohngebiet eine gute Entscheidungsgrundlage, in dem alle relevanten Abwägungsfragen für die politische Entscheidungsfindung transparent aufbereitet sind. Auf dieser Grundlage ist eine sachliche Diskussion in den politischen Gremien möglich.“
Die Verwaltung empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung eine Überweisung der Beschlussvorlage in den Ortsbeirat Fahrland und den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr.
Potsdam, 25.10.2018
Veröffentlicht von:
Landeshauptstadt Potsdam
