Einsatz von Asylbewerbern als Erntehelfer
Globalzustimmung der Bundesagentur für Arbeit
Die Ausländerbehörde der Landeshauptstadt Potsdam informiert über eine Änderung bei der Möglichkeit zur Beschäftigung als Erntehelfer für Asylbewerber und weitere Personengruppen.
Infolge der können rückwirkend zum 1. April 2020 bis längstens zum 31. Oktober 2020 ausländische Bürgerinnen und Bürger als Erntehelfer eingesetzt werden. Dies gilt für alle Personen, auf deren Aufenthaltstitel die Ausübung einer Beschäftigung verboten oder beschränkt ist, wozu auch Geduldete und bestimmte Drittstaatsangehörige zählen. Ab einem dreimonatigen Aufenthalt in Deutschland können Asylbewerberinnen und Asylbewerber eine Beschäftigung als Erntehelfer bei der Ausländerbehörde Potsdam beantragen. Die Ausländerbehörde prüft, ob die Beschäftigung gemäß dem Aufenthaltsgesetz erlaubt werden kann.
Wenn keine Versagungsgründe vorliegen, wird die befristete Beschäftigung vom 1. April 2020 bis längstens zum 31. Oktober 2020 als Erntehelfer auf Grundlage der Globalzustimmung der BA erlaubt
Für die Beantragung einer Beschäftigung als Erntehelfer wird eine ausgefüllte Stellenbeschreibung benötigt. Diese ist per Post oder E-Mail an die auslaenderbehoerde@rathaus.potsdam.de. zu senden. Die Antwort erfolgt gleichfalls per Post oder E-Mail.
Nach Eingang der Stellenbeschreibung erfolgt eine Einzelfallprüfung zur Zustimmung der Beschäftigung. Hier werden insbesondere die Aufenthaltszeiten und bei Geduldeten Versagungsgründe geprüft.
Sollte aufgrund des Einsatzortes ein Wohnsitzwechsel notwendig sein, muss die Ausländerbehörde des Einsatzortes beteiligt und um Zustimmung zum befristeten Zuzug gebeten werden.
Einsatz von Asylbewerbern als Erntehelfer Schreiben BfA (PDF; 93,38 KB)Potsdam, 09.04.2020
Veröffentlicht von:
Landeshauptstadt Potsdam
