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Potsdam, 17.09.2020

DigitalPakt Schule 2019-2024: Potsdamer Schulen haben Medienentwicklungsplan erarbeiten lassen


Landeshauptstadt Potsdam stellt Anträge auf Förderung bis Ende des Jahres

Die Landeshauptstadt Potsdam wird bis Ende des Jahres alle notwendigen Unterlagen bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) einreichen, um Geld aus dem DigitalPakt 2019 bis 2024 für Investitionen in die digitale Infrastruktur von Schulen zu erhalten. Der DigitalPakt knüpft an die Grundlagen der Strategie „Bildungsoffensive für die digitale Wissensgesellschaft“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung sowie an die Strategie der Kultusministerkonferenz „Bildung in der digitalen Welt“ an. Für das Land Brandenburg stehen rund 151 Millionen Euro Bundesförderung bereit.

„Alle allgemeinbildenden und beruflichen städtischen Schulen haben einen Medienentwicklungsplan erstellt. Wir haben eine externe Firma mit Sitz in Potsdam beauftragt, um den Schulen bei der Erstellung eines notwendigen Medienentwicklungsplan zu helfen. Insgesamt 43 der 46 Schulen haben das Angebot angenommen und einen Medienentwicklungsplan extern erarbeiten lassen. Drei Schulen haben den Medienentwicklungsplan eigenständig erstellt. Bis Ende des Jahres haben wir die Voraussetzung erfüllt, dass auch die Potsdamer Schulen von der Förderung des Bundes profitieren können“, sagte Dieter Jetschmanegg, Dezernent für Zentrale Verwaltung und verantwortlich für den Bereich E-Government in der Stadt. Die für die Erarbeitung der Medienentwicklungspläne aufgewendeten Mittel wurden durch die Landeshauptstadt zusätzlich bereitgestellt.

Insgesamt wurden 46 Medienentwicklungsplan (MEP) bei der Landeshauptstadt eingereicht und geprüft, 44 sind bisher abgenommen. Bei den zwei verbliebenen Schulen befindet man sich in Abstimmung. Alle abgenommen MEP sind durch die zuständigen Schulkonferenzen bestätigt und befinden sich zurzeit in der Prüfung durch das zuständige Schulamt, wobei bereits 35 bestätigt sind. Im nächsten Schritt werden die MEP, neben weiteren in der Förderrichtlinie aufgeführten Antragsunterlagen, an die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) gesendet. Diese entscheidet als Bewilligungsbehörde über die Zuwendungsbescheide.

Zur Sicherstellung der termingerechten Umsetzung des Förderprogramms bis Ende 2024 arbeiten der Fachbereich Bildung, Jugend und Sport, der Fachbereich E-Government sowie der Kommunale Immobilienservice (KIS) in einer eigens gebildeten Projektorganisation sehr eng zusammen. An die Vorgaben des Bundes ist das Land Brandenburg gebunden und hat diese in der entsprechenden Förderrichtlinie abgebildet. Demnach sind jedem Förderantrag für Ausstattungsinvestitionen der Schulen

  • ein technisch-pädagogisches Einsatzkonzept (Medienbildungskonzept),
  • eine Bestandsaufnahme bestehender und benötigter Ausstattung (Ausstattungskonzept) sowie
  • eine bedarfsgerechte Fortbildungsplanung für die Lehrkräfte (Fortbildungskonzept) beizufügen. Diese drei Bestandteile – Medienbildungs-, Ausstattungs- und Fortbildungskonzept – bilden zusammen einen schulspezifischen Medienentwicklungsplan (MEP), der Voraussetzung für die Antragstellung des Schulträgers im Rahmen des DigitalPakts Schule 2019-2024 ist.
Potsdam, 17.09.2020

Veröffentlicht von:
Landeshauptstadt Potsdam

Info Potsdam Logo 2020-09-17 09:38:43 Vorherige Übersicht Nächste


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