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Potsdam, 26.03.2020

Das Verbrennen von Gartenabfällen ist verboten


Landeshauptstadt informiert über Entsorgungsmöglichkeiten

Strauch-, Baum- und Heckenschnitt, aber auch Laub, Baumaterialien und sonstige Abfälle dürfen nicht verbrannt werden. Das Verbrennen von Gartenabfällen belästigt Nachbarn, schädigt die Gesundheit, beeinträchtigt die Luftqualität und stellt auch eine Ordnungswidrigkeit dar. Das gilt auch für das Abbrennen von Garten- und Strauchmaterial in genehmigungsfreien Lagerfeuern mit einer Größe von 1 x 1 Meter.

Wenn keine Biotonne vorhanden ist, gibt es andere Möglichkeiten der Entsorgung. Da Gartenabfälle gut kompostierbar sind, können diese als Strukturmaterial auf den eigenen Komposthaufen gelegt oder an den Potsdamer Wertstoffhöfen bzw. der Kompostierungsanlage in Nedlitz abgegeben werden. Wer die Möglichkeit dazu nicht hat, kann für Laubabfälle in den Kundenzentren des Verkehrsbetriebes beziehungsweise auf den STEP-Wertstoffhöfen die roten 120-Liter-Laubsäcke kostenpflichtig erwerben. Unter der Telefonnummer 0331 661 7166 kann mit der STEP ein Termin zur Abholung der Säcke vereinbart werden. Das Abholen der Säcke ist im Kaufpreis bereits enthalten. Die genauen Standorte der Wertstoffhöfe und Kompostierungsanlage sind im Internet zu finden unter www.step-potsdam.de oder telefonisch bei der Abfallberatung der Landeshauptstadt Potsdam unter 0331 289 1796 zu erfragen.

Aufgrund der aktuellen Situation im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie sind Einschränkungen der Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe und Kompostierungsanlagen nicht auszuschließen. Aktuelle Informationen dazu sind ebenfalls unter www.step-potsdam.de oder telefonisch bei der Abfallberatung unter 0331 289 1796 zu erfahren.

Potsdam, 26.03.2020

Veröffentlicht von:
Landeshauptstadt Potsdam

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