Navigation überspringen
Potsdam, 01.03.2013

Brandenburg für Gesetz gegen Abmahnmissbrauch

Brandenburg setzt sich im Bundesrat gegen die "Abzocke" der sogenannten Abmahnindustrie ein. „Seit längerem beobachten wir unseriöse Geschäftspraktiken im Bereich des Abmahnwesens“, sagte Brandenburgs Verbraucherschutzministerin Tack.  „Verbraucher werden tagtäglich von spezialisierten Anwaltskanzleien ohne Einzelfallprüfung mit Standardschreiben abgemahnt, weil sie im Internet Urheberrechtsverstöße begangen haben sollen.“  Dabei geht es oft nicht um eine Abmahnung als solche, sondern vielmehr um Profitinteressen einer regelrechten Abmahnindustrie. 

Viele Betroffene scheuen aus Angst vor dem für sie vielfach nicht abschätzbaren Kostenrisiko eine gerichtliche Auseinandersetzung und zahlen stattdessen die in der Abmahnung regelmäßig genannten, oftmals überhöhten Beträge. „Das Urheberrecht ist schützenswert – aber unter diesen Voraussetzungen verliert es unaufhaltsam an Akzeptanz. Derzeit bleibt Betroffenen nur, sich anwaltlichen oder den Rat der Verbraucherzentralen einzuholen und die Abmahnung kritisch zu prüfen“, so Ministerin Tack.

Hiergegen wendet sich das das Land Brandenburg gemeinsam mit Nordrhein-Westfalen in einem Entschließungsantrag, mit dem die Bundesregierung aufgefordert wird, den Abmahnmissbrauch insbesondere im Bereich des Urheberrechts mit einem Gesetzentwurf zu beenden. Die Bundesregierung ist hier seit langem tatenlos geblieben und nimmt es sehenden Auges in Kauf, dass sich eine Abmahnindustrie entwickelt hat, die allein auf Gewinnmaximierung gerichtet ist. Die geltende Rechtslage sieht zwar für bestimmte Fallkonstellationen eine Deckelung der Anwaltskosten für eine Abmahnung vor, die Auslegung der gerichtlichen Praxis hat jedoch dazu geführt, dass auch bei verhältnismäßig geringen Urheberrechtsverletzungen ein „gewerbliches Ausmaß“ angenommen wird und keine Begrenzung der Kosten greift.

Gegenstand eines Gesetzes müsse insbesondere eine Begrenzung des Streitwerts bei einmaligen geringfügigen Urheberrechtsverstößen auf 500 Euro sein, um so die anfallenden Kosten auf ein verhältnismäßiges Maß zu beschränken. Außerdem muss der Gesetzestext so formuliert werden, dass auch tatsächlich ein besserer Schutz gewährleistet ist. Allgemeine und auslegungsbedürftige Formulierungen sollten vermieden werden. 

Potsdam, 01.03.2013

Veröffentlicht von:
Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MUGV)

Info Potsdam Logo 2013-03-01 13:00:07 Vorherige Übersicht Nächste


1620

Das könnte Sie auch interessieren:

Verkehrsprognose für die Woche

Verkehrsprognose für die Woche

vom 15. bis 21. Dezember 15.12.25 - Breite Straße Für die Reparatur von Fahrbahnschäden muss der rechte Fahrstreifen der Breiten Straße zwischen Schopenhauerstraße und Zeppelinstraße in Richtung Zeppelinstraße ...
Leipziger Dreieck nach mehr als sechs Jahren Bauzeit freigegeben

Leipziger Dreieck nach mehr als sechs Jahren Bauzeit freigegeben

ÖPNV, Rad-, Fuß- und Kfz-Verkehr jetzt effizienter und sicherer 15.12.25 - Heute ist mit der Freigabe des Verkehrsknotens am Leipziger Dreieck eines der wichtigsten Verkehrsinfrastruktur-Projekte der Landeshauptstadt Potsdam fertiggestellt worden: Oberbürgermeisterin gab Noosha Aubel gemeinsam mit ...
Verkehrsprognose für die Woche

Verkehrsprognose für die Woche

vom 6. bis 14. Dezember 10.12.25 - Großbeerenstraße Aufgrund einer Kranaufstellung muss die Großbeerenstraße am Samstag, 6. Dezember, zwischen Wattstraße und Friesenstraße in Fahrtrichtung zum Lutherplatz halbseitig gesperrt ...
„Unfallfrei statt Böllerei“

„Unfallfrei statt Böllerei“

Aktionstag von Feuerwehr Potsdam und Kinderklinik zum „Tag des brandverletzten Kindes“ 10.12.25 - Ein einziger Funke kann alles verändern. Ein Moment der Unachtsamkeit, ein falsch gezündeter Böller – und plötzlich ist nichts mehr wie zuvor. Anlässlich des Tages des brandverletzten Kindes am 7. ...
Feiertagsregelung bei der Abfallentsorgung:

Feiertagsregelung bei der Abfallentsorgung:

STEP fährt ab dem 13. Dezember 2025 vor 10.12.25 - Die Stadtentsorgung Potsdam (STEP) verschiebt in diesem Jahr ihren Tourenplan rund um Weihnachten und den Jahreswechsel, aufgrund der Feiertage am 25. und 26. Dezember 2025 sowie am 1. Januar 2026.  Um die ...

 
Facebook twitter